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Ämter und Behörden Informationsportal

Ämter und Behörden bilden die Basis der öffentlichen Verwaltung in der Bundesrepublik Deutschland und haben somit wesentlichen Anteil am Funktionieren des Staates. Als Bürger/in hat man je nach Lebenssituation unterschiedliche Behördengänge zu erledigen und scheut diese zuweilen wegen des damit verbundenen bürokratischen Aufwandes. Nichtsdestotrotz führt kein Weg daran vorbei, so dass man gut daran tun, sich mit der Verwaltungsstruktur Deutschlands zu befassen und im Zuge dessen zu ergründen, welche Ämter und Behörden existieren und wie die Zuständigkeiten verteilt sind. Andernfalls wird man mitunter weitergeschickt und hat besonders viele Laufereien, was sich durch eine solide Vorbereitung durchaus vermeiden lässt.

Unabhängig davon, ob es um die Beantragung von Wohngeld, die Geburtsurkunde für ein Neugeborenes, Hilfen zur Grundsicherung, die Einkommensteuer, die Gründung eines Unternehmens oder auch die Ausstellung eines Personalausweises geht, sind die Ämter und Behörden stets die ersten Anlaufstellen. Aus diesem Grund ist es wichtig, die bürokratischen Abläufe innerhalb der öffentlichen Verwaltung zumindest grundlegend nachvollziehen zu können. Auch wenn man selbst kein Verwaltungsmensch ist und Behördengänge nach Möglichkeit vermeidet, darf man sich davor nicht gänzlich verschließen und sollte stattdessen nach relevanten Informationen recherchieren, um die Infrastruktur der Ämter und Behörden bestmöglich nutzen zu können.

Hier auf Aemter.info finden Interessierte Wissenswertes rund um dieses Thema und können der vorherrschenden Bürokratie so deutlich entspannter begegnen.

Definition Behörde und Amt

Zunächst stellt sich vielleicht die Frage, was man konkret unter einer Behörde beziehungsweise einem Amt versteht. Dazu bedarf es exakter Definitionen, die folgendermaßen lauten können:

Amt

Unterschiedlichste Gliederungen der öffentlichen Verwaltung werden zuweilen als Amt bezeichnet. Das Amt ist somit gewissermaßen ein allgemeiner Oberbegriff für einzelne Einheiten der öffentlichen Verwaltung.

Behörde

Der Begriff Amt wird oftmals im Sinne einer Behörde benutzt. Unter einer Behörde versteht man im Allgemeinen eine Einrichtung seitens des Staates, die dem Zweck dient, die Aufgaben der Verwaltung des Staates wahrzunehmen. Der betreffende Auftrag ergibt sich aus den Gesetzen, die in der Bundesrepublik Deutschland aufgrund des föderalen Bundesstaatsprinzips gleichermaßen auf Bundes-, Landes- oder Kommunalebene relevant sein können.

Behörden sorgen in Deutschland in erster Linie für ein Funktionieren des Staates und stellen die öffentliche Verwaltung sicher. Der Verwaltungsapparat erfüllt dabei aber keinen reinen Selbstzweck, sondern widmet sich in besonderem Maße den Dienstleistungen des Staates den Bürgern gegenüber.

Obgleich die Begriffe Amt und Behörde vielfach als Synonyme füreinander benutzt werden, zeigt sich bei näherer Betrachtung, dass sie nicht vollkommen deckungsgleich sind. Eine exakte Differenzierung kann somit durchaus erfolgen und schafft Klarheit. Zugleich muss man sich vor Augen führen, dass die öffentliche Verwaltung der Bundesrepublik Deutschland auf einer föderalen Verwaltungsgliederung basiert. Dementsprechend treten der Bund, die Länder und auch die Kommunen als Träger der öffentlichen Verwaltung in Erscheinung, die somit auf verschiedenen Ebenen stattfindet.

Welche Bundesbehörden gibt es?

Der Bund gehört zu den Trägern der öffentlichen Verwaltung, so dass es der föderalen Verwaltungsgliederung in Deutschland entsprechend eine ganze Reihe an Bundesbehörden gibt. Grundsätzlich kann man hier die folgende Differenzierung vornehmen:

  • Bundesoberbehörden, wie zum Beispiel das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Bundesarchiv, Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte oder das Bundeskriminalamt
  • Bundesanstalten, wie zum Beispiel die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Bundesanstalt für Straßenwesen, das Bundesinstitut für Risikobewertung, Bundesinstitut für Berufsbildung oder die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
  • Bundesmittel- und -unterbehörden, wie zum Beispiel die Zollämter oder Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter
  • Körperschaften des öffentlichen Rechts, wie zum Beispiel die Deutsche Rentenversicherung Bund oder die Bundesagentur für Arbeit
  • Stiftungen des öffentlichen Rechts, wie die Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur

Die bundeseigene Verwaltung obliegt diesen Bundesbehörden, die unterschiedlichste Aufgaben wahrnehmen.

Welche Behörden gibt es auf Landesebene?

In der Bundesrepublik Deutschland existieren längst nicht nur Bundesbehörden, sondern auch Verwaltungseinrichtungen auf Landesebene. In diesem Zusammenhang ist auch von Landesbehörden die Rede, die das föderale Bundesstaatsprinzip Deutschlands noch einmal unterstreichen. Die Bandbreite der Landesbehörden reicht von der zentralen Oberstufe über die regionale Mittelstufe bis hin zur lokalen Unterstufe.

Dementsprechend kann man in Zusammenhang mit den Landesbehörden in der Bundesrepublik Deutschland die folgende Unterscheidung vornehmen:

  • Oberste Landesbehörden
    Die obersten Landesbehörden stehen an der Spitze der Landesbehörden und verfügen über eine landesweite Zuständigkeit. Dabei kann es sich beispielsweise um die Staatskanzleien, Landesministerien, das Landesparlament, den Rechnungshof und auch das Landesverfassungsgericht handeln.
  • Landesoberbehörden
    Landesoberbehörden sind landesweit zuständig, unterstehen jedoch den obersten Landesbehörden. Die statistischen Landesämter, Landeskriminalämter und auch die Landesämter für Verfassungsschutz sind typische Beispiele für solche Landesoberbehörden.
  • Landesmittelbehörden
    Die Landesmittelbehörden weisen zumeist eine regionale Zuständigkeit auf und treten je nach Bundesland beispielsweise als Regierungspräsidien, Regierungen oder Bezirksregierungen in Erscheinung. Sie zeichnen sich dabei unter anderem dadurch aus, dass sie einer obersten Landesbehörde untergeordnet sind und auf einem eigenen Verwaltungsunterbau basieren.
  • Untere Landesbehörden
    Je nach Verwaltungsaufbau des jeweiligen Bundeslandes unterstehen die unteren Landesbehörden einer obersten Landesbehörde oder einer mittleren Landesbehörde. Kennzeichnend für untere Landesbehörden, bei denen es sich beispielsweise um den Landrat oder die Kreispolizei handeln kann, ist unter anderem der Umstand, dass sie eine lokale Zuständigkeit aufweisen.

Aufgrund des föderalen Bundesstaatsprinzips, das auch im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland festgeschrieben ist, kann es allerdings von Bundesland zu Bundesland gewisse Unterschiede geben. Aus diesem Grund ist es wichtig, die Struktur der Landesverwaltung mit den dazugehörigen Behörden stets unter Berücksichtigung des jeweiligen Landes zu betrachten und keine Pauschalisierungen für alle 16 Bundesländer vorzunehmen.

Welche Ämter gibt es in der Stadtverwaltung oder Gemeinde?

Für die Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland sind die Behörden und anderweitigen Verwaltungseinrichtungen auf Bundes- und Landesebene oftmals nicht so relevant, da sie eher mit den Ämtern und Behörden ihrer Stadt beziehungsweise Gemeinde zu tun haben. Die Behördenstruktur auf kommunaler Ebene erscheint folglich weitaus wichtiger, schließlich umfasst diese die Behörden und Ämter, an die man sich typischerweise wendet, wenn man ein Anliegen hat. Der erste Weg führt daher zumeist ins Rathaus, wo man die kommunale Verwaltung unter einem Dach findet.

Vielfach existiert auch ein Bürgerbüro, das als zentrale Anlaufstelle dient und den Bürgern in vielen Belangen weiterhelfen kann. Grundsätzlich ist die kommunale Verwaltung in sämtlichen behördlichen Belangen die zentrale und alleinige Anlaufstelle für die Bürgerinnen und Bürger. In diesem Zusammenhang ist auch von der Allzuständigkeit die Rede. Für die Bürger/innen ist es dabei aber auch wichtig zu wissen, an welche Stelle sie sich konkret wenden müssen. Das Bürgeramt ist grundsätzlich stets eine gute Adresse, aber es schadet auch nicht, sich einen Überblick über die Struktur der Kommunalverwaltung zu verschaffen.

Diese ist typischerweise wie folgt organisiert:

  • Allgemeine Verwaltung mit Rechnungsprüfungsamt, Presseamt, Personalamt, Statistischem Amt und Hauptamt
  • Finanzverwaltung mit Stadtkasse, Kämmerei, Liegenschaftsamt, Amt für Verteidigungslasten und Steueramt
  • Rechts-, Sicherheits- und Ordnungsverwaltung mit Ordnungsamt, Standesamt, Versicherungsamt, Rechtsamt, Einwohner- und Meldeamt, Zivilschutz und Feuerwehr
  • Sozial-, Jugend- und Gesundheitsverwaltung mit Gesundheitsamt, Sportamt, Jugendamt, Ausgleichsamt, Sozialamt und Krankenhäusern
  • Bauverwaltung mit Stadtplanungsamt, Bauverwaltungsamt, Bauordnungsamt, Hochbauamt, Grünflächenamt, Tiefbauamt, Vermessungs- und Katasteramt und Wohnungsförderungsamt
  • Schul- und Kulturverwaltung mit Bibliothek, Schulverwaltungsamt, Volkshochschule, Museum, Musikschule, Theater, Kulturamt und Archiv
  • Verwaltung für öffentliche Einrichtungen mit Marktamt, Stadtreinigungsamt und Schlacht- und Viehhof
  • Verwaltung für Wirtschaft und Verkehr mit Forstamt, Eigenbetrieben und Amt für Wirtschafts- und Verkehrsförderung

Welche der genannten Ämter tatsächlich existieren, variiert je nach Kommune. In Abhängigkeit davon, ob es sich um eine Gemeinde mit oder ohne Stadtrecht handelt, ist entweder von der Stadtverwaltung oder von der Gemeindeverwaltung die Rede. Der Hauptverwaltungsbeamte tritt typischerweise als Bürgermeister in Erscheinung, wobei bei kreisfreien Städten ein Oberbürgermeister diese Rolle bekleidet.

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Die in Deutschland vorherrschende Bürokratie verliert ihren Schrecken, wenn man die Organisation und Struktur der öffentlichen Verwaltung durchschaut. Hierzu will Aemter.info als unabhängiges Online-Portal beitragen und Bürgerinnen und Bürgern über das Internet einen Eindruck von den Ämtern und Behörden auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene verschaffen.