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Fahren im Ausland – ausländische Fahrerlaubnisse

Der Führerschein ist nicht nur in Deutschland zwingende Voraussetzung für das Führen eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr, sondern in den meisten Staaten erforderlich. Wer ins Ausland verreist oder als Staatsbürger/in eines anderen Landes in Deutschland unterwegs ist, sollte sich mit den jeweils geltenden Vorschriften vertraut machen. Der Umgang mit ausländischen Fahrerlaubnissen kann sehr unterschiedlich sein, weshalb es hier einer tiefergehenden Recherche bedarf. Hier erhalten Fahrer/innen erste Informationen.

Der einheitliche EU-Führerschein

Die Einführung des einheitlichen EU-Führerscheins war ein Meilenstein im Führerscheinrecht. Die betreffende Fahrerlaubnisverordnung trat am 1. Januar des Jahres 1999 in Kraft und sorgte für ein einheitliches Führerscheinsystem innerhalb der EU. Abgesehen vom Scheckkartenformat zeichnet sich der EU-Führerschein durch einheitliche Klassen aus. Wer im Besitz eines solchen EU-Führerscheins ist, kann sich der EU-weiten Anerkennung absolut sicher sein.

5 Tipps für das Fahren im Ausland

Menschen, die auch im Urlaub gerne mobil sind und somit hinterm Steuer sitzen, dürfen ihren Führerschein auf keinen Fall zuhause vergessen. Darüber hinaus tun sie gut daran, sich mit den Regelungen vor Ort vorab vertraut zu machen. Andernfalls riskieren sie Probleme mit den jeweiligen Behörden und teils sehr hohe Bußgelder. Daher gibt es im Folgenden fünf wertvolle Tipps:

  • Informieren Sie sich über die Anerkennung Ihres Führerscheins im betreffenden Land!
  • Lassen Sie Ihren Führerschein gegebenenfalls übersetzen!
  • Befassen Sie sich mit den geltenden Verkehrsregeln im betreffenden Land!
  • Achten Sie im besonderen Maße auf die zulässige Höchstgeschwindigkeit!
  • Überprüfen Sie Ihren Versicherungsschutz während der Auslandsreise mit Auto!

Welche ausländischen Führerscheine werden in Deutschland nicht anerkannt?

Ausländische Führerscheine werden in Deutschland in der Regel anerkannt. Das gilt nicht nur für den EU-Führerschein, sondern auch für Fahrerlaubnisse aus nicht EU-Staaten. Unter bestimmten Voraussetzungen kann es allerdings sein, dass keine Anerkennung erfolgt.

Das ist vor allem in den folgenden Situationen der Fall:

  • vorläufige Führerscheine
  • (hierzulande geltendes) Mindestalter der entsprechenden Fahrzeugklasse noch nicht erreicht
  • vorläufiger oder rechtskräftiger Entzug der Fahrerlaubnis in Deutschland
  • rechtskräftige gerichtliche Entscheidung untersagt die Erteilung einer Fahrerlaubnis
  • bestehendes Fahrverbot
  • Bestehen eines ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland

Wann muss eine ausländische Fahrerlaubnis umgeschrieben werden?

Grundsätzlich kann man mit einem ausländischen Führerschein am deutschen Straßenverkehr teilnehmen. Wer sich aber in der Bundesrepublik niederlässt, kann seinen ausländischen Führerschein nicht einfach weiterbenutzen. Dieser verliert sechs Monate nach der Anmeldung des ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland seine Gültigkeit. Daher muss die ausländische Fahrerlaubnis rechtzeitig umgeschrieben werden.

Wo kann man einen ausländischen Führerschein umschreiben lassen?

Das Umschreiben eines ausländischen Führerscheins ist üblicherweise reine Formsache. Nichtsdestotrotz darf man dies nicht versäumen, weil man ansonsten nach einem halben Jahr in Deutschland keinen gültigen Führerschein mehr hat. Daher sollte man sich zeitig an die Fahrerlaubnisbehörde oder auch das Bürgerbüro wenden. Dort kann der Führerschein umgeschrieben werden.

Checkliste für die Umschreibung eines ausländischen Führerscheins in Deutschland

Inhaber/innen einer ausländischen Fahrerlaubnis, die einen dauerhaften ordentlichen Wohnsitz in Deutschland begründen, müssen ihren Führerschein umschreiben lassen. Die Fahrerlaubnisbehörde ist in der Regel die richtige Anlaufstelle. Damit der Termin erfolgreich verläuft und die notwendigen Formalitäten erledigt werden können, sollte man die folgenden Unterlagen mitbringen:

  • alter Führerschein
  • Ausweis
  • biometrisches Passbild
  • gegebenenfalls Meldebescheinigung
  • gegebenenfalls Nachweis eines Erste-Hilfe-Kurses
  • gegebenenfalls Atteste