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Führerschein beantragen

Vor allem für junge Menschen ist der Führerschein ein Meilenstein und verhilft ihnen endlich zu unabhängiger Mobilität. Dementsprechend investieren sie viel Zeit und Energie in den Fahrschulbesuch und möchten ihren ersehnten Führerschein schnellstmöglich in den Händen halten.

Nach der bestandenen Praxisprüfung gibt es den Führerschein aber nicht automatisch, denn dieser muss zuerst bei der betreffenden Behörde beantragt werden.

So beantragt man den Führerschein

Der Führerscheinantrag ist ein wichtiger Schritt, der vielfach vernachlässigt wird. Fahrschüler/innen konzentrieren sich auf die Fahrstunden und die Vorbereitung auf die Theorieprüfung und praktische Fahrprüfung. Bürokratische Angelegenheiten geraten daher leicht in Vergessenheit. Das sollte aber nicht passieren, damit sie nach bestandener Prüfung direkt den Führerschein ausgehändigt bekommen.

Der Aufwand für die Beantragung des Führerscheins hält sich in Grenzen. Man braucht einen Termin bei der örtlichen Fahrerlaubnisbehörde und muss dort persönlich vorsprechen. Bei dieser Gelegenheit sind auch alle erforderlichen Unterlagen vorzulegen.

5 Tipps für den Antrag auf Ersterteilung des Führerscheins

Wenn es um den Antrag auf Ersterteilung des Führerscheins geht, möchten Fahrschüler/innen selbstverständlich keine Fehler machen.

Die folgenden Tipps können zu einem reibungslosen Ablauf beitragen:

  • Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde, die an Ihrem Wohnort zuständig ist!
  • Benennen Sie auch die Prüfstelle, sofern Sie eine ortsfremde Fahrschule besuchen!
  • Rechnen Sie mit einer Bearbeitungszeit von rund sechs Wochen!
  • Informieren Sie sich über die Möglichkeit eines Online-Antrags für Führerscheine!
  • Zahlen Sie die fällige Gebühr für den Führerscheinantrag direkt bar oder per EC-Karte!

Wann kann man den Führerschein beantragen?

Wer den Führerschein beantragen möchte, muss nicht bis zur bestandenen praktischen Prüfung warten. Der Antrag kann bereits während der Fahrschulzeit gestellt werden.

Grundsätzlich kann die Beantragung des Führerscheins frühestens ein halbes Jahr vor Erreichen des jeweiligen Mindestalters erfolgen. Die Formalitäten können somit frühzeitig erledigt werden.

Checkliste: Diese Unterlagen sind für den Führerscheinantrag erforderlich

Wer sich auf den Weg zur Fahrerlaubnisbehörde macht, um den Führerschein zu beantragen, sollte alle Unterlagen vorlegen können. Andernfalls kann der Antrag nicht gestellt werden, wodurch ein neuer Termin erforderlich ist und sich die ganze Angelegenheit verzögert.

Aus diesem Grund sollten Fahrschüler/innen die folgende Checkliste zur Orientierung nutzen und sicherstellen, dass sie die folgenden Unterlagen vorlegen können:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • biometrisches Lichtbild
  • Bescheinigung über den bestandenen Sehtest (nicht älter als 24 Monate)
  • Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs
  • Name und Adresse der Fahrschule

Welche Kosten entstehen im Zuge des Führerscheinantrags?

Der Erwerb des Führerscheins erweist sich stets als kostspielige Angelegenheit. Fahrschüler/innen müssen viel Geld in die Fahrstunden und Prüfungsgebühren investieren.

Darüber hinaus ist auch der Führerscheinantrag mit Kosten verbunden. Die Behörde erhebt Gebühren, die bei rund 40 bis 60 Euro liegen können.

Wie kann die Fahrschule bei der Beantragung des Führerscheins behilflich sein?

Die meisten Städte und Kommunen verlangen eine persönliche Vorsprache im Rahmen des Führerscheinantrags. Fahrschulen können dies folglich nicht übernehmen, da dieser Behördengang in der Verantwortung ihrer Fahrschülerinnen und Fahrschüler liegt. Nichtsdestotrotz kann die Fahrschule hier behilflich sein und wertvolle Unterstützung bieten.

Diese besteht zunächst darin, auf die erforderlichen Schritte hinzuweisen. Zudem kann die Fahrschule alle Unterlagen nennen und sammeln. Wenn es so weit ist, kann die Fahrschule ihre Schüler/innen dann zur zuständigen Fahrerlaubnisbehörde schicken, um den Führerschein zu beantragen.