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Führungszeugnis beantragen

Das Führungszeugnis war früher auch als polizeiliches Führungszeugnis bekannt und gibt Auskunft über registrierte Vorstrafen einer Person. Grundsätzlich muss man hier zwischen dem normalen und dem erweiterten Führungszeugnis differenzieren. Letzteres enthält auch Angaben zu geringfügigen Verurteilungen und anderen Verurteilungen, die im normalen Führungszeugnis keine Erwähnung finden.

Das Führungszeugnis kommt als Auszug aus dem Bundeszentralregister daher, das vom Bundesamt für Justiz geführt wird und persönliche Vorstrafen verzeichnet. Eingetragen werden hier rechtskräftige Entscheidungen der Strafgerichte. Zudem finden sich hier ebenfalls bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden und -gerichte sowie strafrechtliche Verurteilungen aus dem Ausland gegen Deutsche oder in Deutschland lebende Personen. Vermerke bezüglich der Schuldunfähigkeit können ebenso wie Suchvermerke im Führungszeugnis enthalten sein.

Wer sich näher mit dem Führungszeugnis beschäftigt, sollte wissen, worum es sich handelt. Dabei ist auch die folgende Unterscheidung wichtig:

  • einfaches Führungszeugnis
  • erweitertes Führungszeugnis
  • europäisches Führungszeugnis
  • behördliches Führungszeugnis

Welches Führungszeugnis erforderlich ist, hängt vom jeweiligen Verwendungszweck ab. Hier sollten sich Bürgerinnen und Bürger vorab gut informieren, um das richtige Dokument anzufordern.

Wann benötigt man ein Führungszeugnis?

Dass es verschiedene Situationen gibt, in denen ein Führungszeugnis erforderlich ist, zeigt schon die Tatsache, dass es verschiedene Varianten gibt. Zunächst kann man einen persönlichen Bundeszentralregisterauszug beantragen, um zu erfahren, was im Bundeszentralregister zur eigenen Person gespeichert ist. Das einfache Führungszeugnis kann Teil einer Bewerbung sein, aber grundsätzlich nicht gefordert werden. Einzige Ausnahme ist der sicherheitsrelevante Bereich. Gewisse Dinge, wie zum Beispiel die Erteilung der Heilpraktikererlaubnis, erfordern ebenfalls die Vorlage eines Führungszeugnisses. Immer dann, wenn es darum geht die sittliche Zuverlässigkeit nachzuweisen, kann ein Führungszeugnis erforderlich sein.

Wo kann man ein Führungszeugnis beantragen?

Wer ein Führungszeugnis benötigt, muss dieses beantragen und zu diesem Zweck bei der Meldebehörde an seinem Wohnsitz vorstellig werden. Üblicherweise gibt es heute Bürgerbüros, in denen unterschiedlichste Angelegenheiten erledigt werden können. Die Beantragung eines Führungszeugnisses gehört ebenfalls dazu. Man muss allerdings nicht zwingend vor Ort erscheinen, sondern kann das Führungszeugnis auch telefonisch oder online beantragen. Die Bearbeitung des Antrags nimmt dann für gewöhnlich ein bis zwei Wochen in Anspruch, so dass man sich auch etwas in Geduld üben muss.

Wie teuer ist ein Führungszeugnis?

Die Kosten für die Ausstellung eins Führungszeugnisses liegen bei 13 Euro (Stand 2020) und werden bei der Antragstellung erhoben. Die Gebühr ist bei der zuständigen Meldebehörde zu entrichten. In vielen Städten und Kommunen kann die Antragstellung im Bürgerbüro erfolgen. Dort muss man dann auch die Gebühren entrichten.