Geburtsurkunde beantragen
Die Geburt eines Kindes ist ein freudiges Ereignis, das das gesamte weitere Leben verändert. Bürokratische Dinge spielen da zunächst keine Rolle, dürfen aber dennoch nicht außer Acht gelassen werden. So bedarf es hierzulande einer Geburtsurkunde, die als amtliche Bescheinigung über die Geburt des Kindes dient. Gemäß § 59 PStG enthält die Geburtsurkunde die folgenden Informationen:
- Vornamen und Geburtsname des Kindes
- Ort und Datum der Geburt
- Geschlecht des Kindes
- Vor- und Familiennamen der Eltern
- etwaige Eintragung der Religionszugehörigkeit
Angaben zum ausstellenden Standesamt sind ebenfalls auf der Geburtsurkunde zu finden. Wissenswert ist zudem, dass eine Geburtsanzeige am Standesamt innerhalb einer Woche erfolgen muss. Damit geht die Beantragung der Geburtsurkunde einher, die dann nach einigen Tagen abgeholt werden kann.
Wo kann man eine Geburtsurkunde beantragen?
Es stellt sich immer wieder die Frage, wo man die Geburtsurkunde für den frisch geborenen Nachwuchs beantragen kann. Die Zuständigkeit liegt hier stets bei dem Standesamt, in dessen Bezirk das Kind geboren wurde. Der Geburtsort gibt demnach die Zuständigkeit des jeweiligen Standesamtes vor.
Wer kann die Geburtsurkunde beantragen?
Wer und wie die Geburtsurkunde beantragt wird, ergibt sich unter anderem daraus, ob das Kind in einem Krankenhaus geboren wurde oder beispielsweise in den eigenen vier Wänden das Licht der Welt erblickte. Ist Letzteres der Fall, muss ein sorgeberechtigter Elternteil die Geburt gegenüber dem Standesamt anzeigen und so die Geburtsurkunde beantragen. Bei einer Geburt im Krankenhaus übernimmt die betreffende Einrichtung die Geburtsanzeige. So können sich die Eltern den Gang zum Standesamt sparen, indem sie die erforderlichen Unterlagen ausfüllen und die Formalitäten der Klinik überlassen.
Was kann man tun, wenn man seine Geburtsurkunde verloren hat?
Der Nachweis der eigenen Identität erfolgt üblicherweise anhand des Personalausweises oder eines Reisepasses. Es gibt auch Situationen im Leben, in denen man die eigene Geburtsurkunde vorlegen muss. Dies ist unter anderem der Fall, wenn man heiraten möchte oder die Geburtsurkunde für den eigenen Nachwuchs beantragen will. Wer einen neuen Personalausweis beantragen möchte und keinen alten Ausweis vorlegen kann, muss gegebenenfalls auch seine Geburtsurkunde mitbringen.
Mitunter stellt man dann aber fest, dass die eigene Geburtsurkunde unauffindbar ist. Der Verlust ist ohne Frage ärgerlich, aber kein Weltuntergang. Man muss lediglich beim Standesamt eine neue Geburtsurkunde beantragen. Zuständig ist typischerweise das Standesamt am Geburtsort der betreffenden Person. Die neue Geburtsurkunde kann dort persönlich, telefonisch und teilweise sogar online angefordert werden.