GEZ-Gebühren: Die Unterschiede zwischen Privatpersonen, Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen
Der Rundfunkbeitrag in Deutschland ist vielen Menschen ein Dorn im Auge, aber dennoch unumgänglich. Über diesen Beitrag wird hierzulande der öffentlich-rechtliche Rundfunk finanziert. Gemäß Rundfunkbeitragsstaatsvertrag besteht eine Beitragspflicht, sodass die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks alle betrifft. Wer sich näher mit dem Thema befasst, stellt unter anderem fest, dass es allerdings gewisse Unterschiede gibt. Unter anderem um diese soll es im Folgenden gehen.
Von der GEZ-Gebühr zum Rundfunkbeitrag
Die GEZ, kurz für Gebühreneinzugszentrale, wurde 1973 eingerichtet und war fortan die Institution in der Bundesrepublik Deutschland, die die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten durch Gebühreneinzug regelte. Dabei handelte es sich um die GEZ-Gebühren, die Privatpersonen, Unternehmen und andere Institutionen zu entrichten hatten. Die Ära der Gebühreneinzugszentrale endete schließlich am 31. Dezember des Jahres 2012. An ihre Stelle trat der neu geschaffene ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice. Die GEZ-Gebühren hatten so zwar ein Ende, doch sie wurden durch den Rundfunkbeitrag ersetzt.
5 Tipps rund um die GEZ-Gebühren
Menschen, die sich mit den GEZ-Gebühren befassen, möchten diese vielfach umgehen. Unabhängig davon, ob man Medien der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten konsumiert oder nicht, unterliegt man jedoch der Beitragspflicht.
Die folgenden Tipps können dennoch hilfreich sein:
- Erteilen Sie dem Beitragsservice eine Einzugsermächtigung, damit der Betrag bequem abgebucht wird!
- Stellen Sie im Falle eines Zweitwohnsitzes einen Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für eine Nebenwohnung!
- Überprüfen Sie, ob für Sie eine Befreiung oder Ermäßigung der Rundfunkgebühr in Betracht kommt!
- Beantragen Sie im Zweifelsfall die Befreiung vom Rundfunkbeitrag beziehungsweise eine Ermäßigung!
- Akzeptieren Sie die in Deutschland geltende Beitragspflicht!
Wie werden die GEZ-Gebühren berechnet?
Die Frage nach der Höhe der GEZ-Gebühren kommt regelmäßig auf. Wer daraufhin eine kleine Recherche beginnt, stellt schnell fest, dass es gewisse Unterschiede zwischen Privatpersonen, Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen gibt. Im privaten Bereich wird pro Wohnung der pauschale Rundfunkbeitrag fällig, sodass es sich gewissermaßen um eine Haushaltsabgabe handelt.
Wie hoch der Rundfunkbeitrag für Unternehmen ausfällt, hängt dahingegen von der Zahl der Beschäftigten sowie der Größe des Fuhrparks ab. Öffentliche Einrichtungen, die dem Gemeinwohl zugeordnet werden, zahlen pro beitragspflichtiger Betriebsstätte lediglich höchstens einen Drittelbeitrag.
Wer kann sich von den GEZ-Gebühren befreien lassen?
Gemeinnützige Einrichtungen sind nicht gänzlich von der Beitragspflicht ausgenommen und tragen so zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten bei. Unter bestimmten Voraussetzungen haben Privatpersonen die Chance, von der Beitragspflicht befreit zu werden.
Das gilt in den folgenden Fällen:
- Mitbewohner/in in einer Wohnung, für die bereits der Rundfunkbeitrag entrichtet wird
- Empfänger/innen von Sozialleistungen
- Schwerbehinderte, die in einer Einrichtung für Menschen mit Behinderung leben
Schwerbehinderte, die in einem eigenen Haushalt leben, aber das Merkzeichen RF haben, können zumindest eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags erwirken. Es kann sich folglich bezahlt machen, einen entsprechenden Antrag zu stellen.
Wie müssen die GEZ-Gebühren bezahlt werden?
Die GEZ-Gebühren beziehungsweise Rundfunkbeiträge werden stets monatlich angegeben. Gezahlt wird aber nicht einmal pro Monat. Stattdessen wird in der Mitte von drei Monaten, vierteljährlich im Voraus, halbjährlich im Voraus oder jährlich im Voraus gezahlt.
Checkliste für den Antrag auf Befreiung oder Ermäßigung
Wenn eine Befreiung oder Ermäßigung möglich erscheint, kann es sich lohnen, diese zu beantragen. Der Beitragsservice wird den Antrag daraufhin prüfen und über diesen entscheiden. Grundsätzlich haben Bürgerinnen und Bürger folglich nichts zu verlieren.
Indem sie sich an der folgenden Checkliste orientieren, können sie die Erfolgschancen ihres Antrags erhöhen:
- Angabe eines sozialen oder gesundheitlichen Grundes
- Angabe der Beitragsnummer
- persönliche Daten
- Online-Versand des Antrags