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Hund anmelden, ummelden und abmelden

Grundsätzlich ist es natürlich eine persönliche Entscheidung, ob man einen Hund hält oder nicht. Gegebenenfalls muss die Hundehaltung noch mit dem Vermieter abgeklärt werden, schließlich hat dieser bei der Haustierhaltung in seiner Immobilie durchaus noch ein Wörtchen mitzureden. Zudem sollten angehende Hundehalter die Verantwortung nicht unterschätzen und den Kauf eines Hundes gut überdenken, da es sich um eine Entscheidung für die kommenden Jahre handelt. Dass auch die Behörden zu informieren sind, darf zudem ebenfalls nicht vergessen werden, denn in Deutschland besteht eine Hundesteuerpflicht. Zudem darf man auch die landeseigenen Hundegesetze nicht außer Acht lassen, die zum Teil bestimmte Hunderassen mit speziellen Auflagen versehen.

Menschen, die ihr Leben gerne mit einem Hund teilen, müssen daran denken, dass die gehaltenen Hunde hierzulande auch behördlich erfasst werden. Dementsprechend bedarf es einer An-, Um- oder auch Abmeldung des Hundes. Zuständig dafür ist in der Regel das Ordnungsamt, wobei es von Kommune zu Kommune Unterschiede geben kann. Mitunter können Meldungen in Zusammenhang mit der Hundehaltung beispielsweise auch im Bürgeramt vorgenommen werden.

Die Hundesteuerpflicht in Deutschland

Zunächst ist es vielleicht sinnvoll, sich mit der in Deutschland geltenden Hundesteuerpflicht auseinanderzusetzen. Die Hundesteuer kommt als Gemeindesteuer daher, die die Hundehaltung besteuert. Dabei handelt es sich um eine Abgabe, die ohne jegliche Gegenleistung daherkommt. Dies mag zunächst paradox wirken, ist aber deutsche Realität. Die Höhe der fälligen Hundesteuer hängt von der jeweiligen Gemeinde ab und lässt sich nicht pauschalisieren. Während zuweilen auch eine Befreiung von der Hundesteuerpflicht möglich ist, kann in anderen Fällen eine deutlich erhöhte Hundesteuer fällig werden. Letzteres ist vor allem dann der Fall, wenn man einen vermeintlich gefährlichen Hund hält. Details rund um die Hundesteuer finden Hundehalter als Steuerpflichtige in der kommunalen Hundesteuersatzung. Je nach Stadt beziehungsweise Gemeinde und auch zu versteuerndem Hund kann die Hundesteuer beispielsweise zwischen 0 Euro und 1.200 Euro im Jahr liegen. Abgesehen von der Rasse und einem etwaigen Einsatz als Diensthund ist auch die Zahl der im Haushalt lebenden Hunde ein entscheidender Faktor.

Hund anmelden

Menschen, die sich einen Hund anschaffen, müssen nicht nur für adäquate Rahmenbedingungen sorgen, sondern auch an die offizielle Anmeldung des Vierbeiners denken. In der Regel haben frischgebackene Hundehalter zwei Wochen Zeit, um den Hund anzumelden. In den meisten Gemeinden ist das Ordnungsamt zuständig, wobei auch das Bürgerbüro derartige Angelegenheiten vielfach regeln kann. Persönlich, online oder auch telefonisch kann die Hundeanmeldung erfolgen, auf die der erste Hundesteuerbescheid sowie die Hundesteuermarke folgen. Handelt es sich bei dem angemeldeten Hund um eine als gefährlich geltende Hunderasse, können die Halter nicht nur besonders stark zur Kasse gebeten werden, sondern auch mit speziellen Auflagen konfrontiert werden. So wird die Hundehaltung mitunter von dem Nachweis eines sogenannten Hundeführerscheins abhängig gemacht, sofern dieser nicht ohnehin obligatorisch ist.

Hund ummelden

Hundehalter müssen im Zuge eines Umzuges unter anderem auch daran denken, ihren Hund umzumelden. Insbesondere wenn sie ihren Wohnsitz in eine andere Kommune verlagern, muss eine Ummeldung erfolgen, so dass die für die Hundesteuer zuständige Behörde am neuen Wohnsitz Kenntnis von der Hundehaltung der neuen Einwohner erlangt. Aber auch innerhalb der Gemeinde muss ein Umzug gemeldet werden. Wer seinen Hund ummelden möchte, wendet sich dann entweder an die betreffende Abteilung des Ordnungsamtes, das Einwohnermeldeamt oder wird im Bürgerbüro vorstellig.

Hund abmelden

Bei einem Umzug mit Hund muss das Tier nicht nur in der neuen Kommune angemeldet, sondern auch am alten Wohnort abgemeldet werden. Dies darf man auf keinen Fall vergessen. Aber auch wenn der Hund verstorben ist, abgegeben wurde oder dauerhaft entlaufen ist, muss eine Abmeldung erfolgen. In vielen Fällen reicht dann ein kurzer Anruf bei der Behörde. Allerdings sind gegebenenfalls entsprechende Nachweise, wie zum Beispiel eine tierärztliche Todesbescheinigung, der Aufnahmevertrag des Tierheims, Name und Anschrift des neuen Halters oder eine Mitteilung über die Adressänderung, einzureichen.

Zudem dürfen es Hundehalter nicht versäumen, die Hundemarke abzugeben. Die genaue Handhabung der Abmeldung eines Hundes kann von Kommune zu Kommune variieren. Aus diesem Grund ist es ratsam, sich an die Gemeinde zu wenden und auf die örtlichen Abläufe Rücksicht zu nehmen, um einen Hund abzumelden.

5 Quicktipps zur Hundesteuer

Die Hundesteuer ist ein Muss für Hundehalter/innen in Deutschland und stets an die jeweilige Kommune zu entrichten. So ergibt sich unter anderem auch der Umstand, dass die Höhe der Hundesteuer sehr variieren kann. In Zusammenhang mit der Hundesteuer kommen aber noch weitaus mehr Fragen auf.

Um etwaige Unsicherheiten zu beseitigen, gibt es nachfolgend ein paar Tipps.

  • Geben Sie die Größe und das Gewicht Ihres Hundes an!
  • Machen Sie Angaben zur Rasse Ihres Vierbeiners!
  • Informieren Sie das Amt darüber, wenn Ihr Hund als Gebrauchshund, Therapiehund oder Assistenzhund eingesetzt wird!
  • Passen Sie die Zahlungsweise der Hundesteuer an!
  • Melden Sie Ihren neuen Hund bald an!

Checkliste für die Hundesteuer

Wenn es darum geht, einen Hund anzumelden, steht vielfach die Hundesteuer im Fokus. Die Kommunen besteuern die Hundehaltung und verlangen daher die Anmeldung von Hunden. Tierfreunde müssen sich dessen bewusst sein und erfahren anhand der folgenden Checkliste, welche Informationen für die Anmeldung zur Hundesteuer benötigt werden.

  • Name und Adresse des Hundehalters beziehungsweise der Hundehalter/in
  • gegebenenfalls Angaben zum Vorbesitzer beziehungsweise zur Vorbesitzerin
  • Angaben zum Hund (Alter, Größe, Rasse, Gewicht)
  • gegebenenfalls Mikrochip-Nummer
  • gegebenenfalls Nachweis über das Bestehen einer Hundehaftpflichtversicherung
  • gegebenenfalls Sachkundenachweis

Wie hoch ist die Hundesteuer?

Die Höhe der Hundesteuer wirft immer wieder Fragen auf und lässt sich nicht pauschalisieren, denn sie wird von der jeweiligen Kommune festgelegt. Zudem gibt es auch innerhalb einer Kommune unterschiedliche Hundesteuersätze. Ausschlaggebend ist dabei, ob es sich um einen sogenannten Kampfhund handelt oder mehrere Hunde gehalten werden.

Warum erhöht sich die Hundesteuer bei der Haltung mehrerer Hunde?

Dass die Haltung mehrerer Hunde zu einer höheren Steuer pro Hund führt, erscheint auf den ersten Blick irrsinnig, ist aber Realität in Deutschland. Das liegt vor allem daran, dass die Hundesteuer als Instrument zur Regulierung der Hundehaltung genutzt wird. Die höhere Steuerbelastung soll zu einer Begrenzung der gehaltenen Hunde führen.

Achtung! Tipp aus der Redaktion

Hundefreunde, die ihr Leben mit einem Vierbeiner teilen, werden in Deutschland üblicherweise zur Kasse gebeten und müssen Hundesteuer an die Kommune abführen. Daran führt kein Weg vorbei. Daher sollten sie auch den folgenden Tipp aus unserer Redaktion beachten.

Vermeiden Sie ein Bußgeld wegen fehlender Anmeldung des Hundes!

Hunde sind bei der Kommune anzumelden und dann hundesteuerpflichtig. Wer die Anmeldung versäumt, riskiert ein Bußgeld. Da Hunde in der Nachbarschaft auffallen und es immer wieder stichprobenartige Kontrollen gibt, sollte man hier kein Risiko eingehen und den Hund fristgerecht anmelden. Es lohnt sich nicht, ein Bußgeld zu riskieren, nur um die Hundesteuer zu sparen.