Kfz abmelden: So funktioniert die Kfz-Abmeldung
Die Abmeldung eines Fahrzeugs wird im Behördendeutsch auch als Außerbetriebsetzung bezeichnet. Im Zuge dessen wird das betreffende Fahrzeug stillgelegt und darf dann nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen. Die zuständige Anlaufstelle für die Kfz-Abmeldung ist stets die Zulassungsstelle am Wohnort des Fahrzeughalters.
All diejenigen, die ihr Kfz abmelden wollen, erfahren hier viel Wissenswertes und können sich so adäquat auf den Termin bei der Zulassungsstelle vorbereiten. Durch diese Vorgehensweise vereinfacht man sich den Behördengang und erspart sich unnötigen Aufwand.
Gründe für eine Kfz-Abmeldung
Es kommt zuweilen die Frage auf, warum Fahrzeuge überhaupt abgemeldet werden. Dadurch dürfen sie nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen und sind somit gewissermaßen unbrauchbar. Nichtsdestotrotz gehören Kfz-Abmeldungen zu den zentralen Aufgaben der Zulassungsstellen.
Fahrzeughalter/innen haben vor allem die folgenden Gründe für diesen Schritt:
- Abschaffung des alten Fahrzeugs wegen Neuanschaffung
- Abschaffung aufgrund technischer Mängel
- Abschaffung des nicht mehr benutzten Fahrzeugs
Kfz-Abmeldung und Kfz-Steuer
Wer sein Auto abmelden möchte, muss die betreffenden Formalitäten bei der Zulassungsstelle erledigen.
Zudem stellt sich die Frage, welche Auswirkungen der Vorgang auf die Kfz-Steuer hat. Dass für das abgemeldete Fahrzeug keine Steuer mehr fällig wird, liegt auf der Hand.
Mitunter hat man aber bereits vorausgezahlt und somit zu viel bezahlt. In solchen Fällen erfolgt selbstverständlich eine Gutschrift der zu viel gezahlten Kfz-Steuer.
5 Tipps für die Abmeldung eines Fahrzeugs
Wenn die Abmeldung eines Kraftfahrzeugs ansteht, müssen verschiedene Dinge beachtet werden. Die deutsche Bürokratie sieht hier genaue Regeln vor.
Dementsprechend tun Fahrzeughalter/innen gut daran, die folgenden Tipps zu beherzigen:
- Vereinbaren Sie nach Möglichkeit einen Termin bei der Zulassungsstelle!
- Lassen Sie sich bei Bedarf vertreten und erteilen Sie einer anderen Person eine Vollmacht für die Kfz-Abmeldung!
- Informieren Sie sich über die Option einer Online-Kfz-Abmeldung!
- Stellen Sie sicher, dass Sie alle Unterlagen für die Abmeldung des Kfz mitbringen!
- Wenden Sie sich stets an die Zulassungsstelle, die für Ihren Hauptwohnsitz zuständig ist!
Checkliste: Diese Unterlagen sind für die Kfz-Abmeldung erforderlich
All diejenigen, die ihr Kfz abmelden möchten, sollten wissen, dass die Zulassungsbehörde am Hauptwohnsitz zuständig ist. Darüber hinaus müssen sie wissen, welche Unterlagen für die Abmeldung notwendig sind.
Die folgende Checkliste bietet einen guten Überblick und hilft, nichts zu vergessen:
- Kennzeichenschilder
- Fahrzeugschein beziehungsweise Zulassungsbescheinigung Teil I
- Fahrzeugbrief beziehungsweise Zulassungsbescheinigung Teil II
- gegebenenfalls Verwertungsnachweis
Was passiert mit der Versicherung nach der Kfz-Abmeldung?
Die Zulassungsstelle setzt die Kfz-Versicherung selbständig über die erfolgte Abmeldung des versicherten Fahrzeugs in Kenntnis.
Die Kfz-Versicherung wird daraufhin in eine Ruheversicherung umgewandelt und beitragsfrei gestellt.
Welche Alternativen gibt es zu einer endgültigen Stilllegung?
Im Zuge einer Kfz-Abmeldung kann das betreffende Fahrzeug endgültig stillgelegt und somit im wahrsten Sinne des Wortes aus dem Verkehr gezogen werden. Es gibt allerdings auch die Möglichkeit einer vorübergehenden Abmeldung.
Für bis zu sieben Jahre kann das Fahrzeug vorübergehend abgemeldet werden. Für den Fall, dass während dieser Zeit keine erneute Kfz-Anmeldung erfolgt, wird aus der vorübergehenden Außerbetriebsetzung eine endgültige Stilllegung.
Welche Kosten entstehen bei der Kfz-Abmeldung?
Wenn ein Fahrzeug abgemeldet wird, bedeutet das nicht nur bürokratischen Aufwand, sondern auch Kosten für den bisherigen Fahrzeughalter.
Dieser sollte sich der anfallenden Gebühren bewusst sein, sich von diesen aber selbstverständlich nicht abhalten lassen. In der Regel bewegen sich die Kosten zwischen 5 und 30 Euro.