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Kfz ummelden: So läuft die Kfz-Ummeldung ab

Fahrzeughalter/innen müssen im Rahmen eines Umzugs auch an die Kfz-Ummeldung denken. So müssen sie sich nicht nur an das Einwohnermeldeamt wenden und dort ihre neue Adresse mitteilen, sondern auch bei der Zulassungsstelle vorstellig werden.

Dabei handelt es sich um einen unumstößlichen Pflichttermin. Nachfolgend erfahren Kfz-Halter/innen, worauf es bei der Ummeldung ihres Fahrzeugs ankommt.

Kfz-Ummeldung innerhalb des Zulassungsbezirks

Fahrzeughalter/innen, die innerhalb des Zulassungsbezirks umziehen, müssen ihr Kfz ebenfalls ummelden. Zu diesem Zweck teilen sie der Zulassungsstelle ihre neue Adresse mit.

Die Adressänderung muss dabei in der Zulassungsbescheinigung Teil I vermerkt werden, weshalb diese zwingend vorzulegen ist. Neue Kennzeichen sind in solchen Fällen selbstverständlich kein Thema.

Kfz ummelden bei Umzug in einen anderen Kreis

Menschen, die in einen anderen Kreis umziehen, müssen die obligatorische Kfz-Ummeldung bei der Zulassungsstelle vornehmen, die für ihren neuen Wohnort zuständig ist.

Dort kann dann die amtliche Adressänderung in den Fahrzeugpapieren erfolgen. Gegebenenfalls kann auch ein Kennzeichenwechsel mit dem Kürzel des neuen Zulassungsbezirks vorgenommen werden.

5 Tipps für eine reibungslose Kfz-Ummeldung

Unabhängig davon, ob ein Umzug oder ein Halterwechsel eine Kfz-Ummeldung notwendig macht, ist diese stets mit einem gewissen bürokratischen Aufwand verbunden.

Fahrzeughalter/innen sollten sich dessen bewusst sein und die folgenden Tipps für eine reibungslose Kfz-Ummeldung beherzigen:

  • Vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin bei der zuständigen Zulassungsstelle!
  • Entscheiden Sie vorab, ob Sie im Rahmen der Ummeldung auch einen Kennzeichenwechsel wünschen!
  • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen mit!
  • Lassen Sie sich gegebenenfalls durch eine bevollmächtigte Person vertreten!
  • Denken Sie an die Gebühren, die im Rahmen der Kfz-Ummeldung fällig werden!

Welche Fristen gelten für die Kfz-Ummeldung?

Um ein Auto oder anderes zulassungspflichtiges Fahrzeug weiterhin fahren zu dürfen, bedarf es nach einem Umzug einer unverzüglichen Kfz-Ummeldung. Üblicherweise muss das Fahrzeug innerhalb einer Woche umgemeldet werden.

Diese Frist gilt nicht nur in Zusammenhang mit einem Umzug des Fahrzeughalters, sondern auch im Falle eines Halterwechsels. Der Behördengang ist schnellstmöglich zu erledigen, damit es zu keinem Verwarnungsgeld kommt.

Checkliste: Diese Unterlagen sind für die Kfz-Ummeldung erforderlich

Wenn ein Kraftfahrzeug umgemeldet werden soll, ist ein Termin bei der Zulassungsstelle also unumgänglich. Um alle Formalitäten erledigen zu können, bedarf es gewisser Unterlagen.

Anhand der folgenden Checkliste können Fahrzeughalter/innen überprüfen, ob sie alle Dokumente für die Kfz-Ummeldung beisammen haben:

  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • Fahrzeugschein beziehungsweise Zulassungsbescheinigung I
  • Fahrzeugbrief beziehungsweise Zulassungsbescheinigung II
  • Versicherungsbestätigung
  • Nachweis über die Hauptuntersuchung

All diese Papiere sind erforderlich, wenn es um die Ummeldung eines Kraftfahrzeugs geht.

Ein spontaner Besuch bei der Zulassungsstelle ist somit wenig erfolgsversprechend, denn einerseits braucht man vielfach einen Termin und andererseits muss man sich vorbereiten und alle Unterlagen zusammenstellen.

Wie kann man die alten Kennzeichen auch nach der Ummeldung behalten?

Wer in einen anderen Zulassungsbezirk umzieht und sein Auto ummeldet, bekommt nicht mehr zwingend ein neues Kennzeichen.

Es besteht mittlerweile die Möglichkeit einer Kennzeichenmitnahme. Im Zuge der Ummeldung muss dieser Wunsch der Zulassungsstelle mitgeteilt werden. Sofern das Fahrzeug zwischenzeitlich nicht abgemeldet war, dürfte die Kennzeichenmitnahme kein Problem darstellen.

Was muss bei einem Halterwechsel beachtet werden?

Nicht nur im Zuge eines Umzugs des Fahrzeughalters ist eine Kfz-Ummeldung erforderlich. Auch bei einem Halterwechsel muss das Auto umgemeldet werden.

Dabei handelt es sich um eine Sonderform der Ummeldung. Der neue Halter muss sich ausweisen können, die Fahrzeugpapiere und eine elektronische Versicherungsbestätigung vorlegen. Dann kann das Fahrzeug umgeschrieben werden, wodurch der Halterwechsel offiziell wird.