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Gerichtsvollzieher beauftragen

Das Wichtigste in Kürze

Mit der vollstreckbaren Ausfertigung des Vollstreckungsbescheids beauftragen Sie den Gerichtsvollzieher - über die Verteilerstelle beim Amtsgericht am Wohnsitz des Schuldners. Die Kosten muss am Ende der Schuldner tragen (§ 788 ZPO).

Das Wichtigste zu diesem Behördengang
ZuständigAmtsgericht
GebührGerichtsvollzieherkosten nach dem Gerichtsvollzieherkostengesetz, je nach Auftrag verschieden; Sie zahlen vor, der Schuldner muss sie erstatten
Dauerje nach Auftrag mehrere Wochen bis Monate
Rechtsgrundlage§§ 753, 802a Zivilprozessordnung

Zahlt der Schuldner auch nach dem Vollstreckungsbescheid nicht, beginnt die Zwangsvollstreckung. Für das Mahngericht ist der Fall dann abgeschlossen, zuständig ist jetzt das Amtsgericht am Wohnsitz des Schuldners - als Vollstreckungsgericht und mit seiner Gerichtsvollzieherverteilerstelle.

In der Regel beauftragen Sie zuerst den Gerichtsvollzieher. Er versucht eine Einigung, holt die Vermögensauskunft ein und pfändet bewegliche Sachen. Für Konto und Lohn beantragen Sie beim Vollstreckungsgericht einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss.

Was Sie brauchen

So läuft es ab

  1. Zuständiges Amtsgericht ermitteln

    Maßgeblich ist der Wohnsitz des Schuldners, nicht Ihr eigener.

  2. Auftrag an den Gerichtsvollzieher

    Mit vollstreckbarer Ausfertigung, Forderungsaufstellung und den gewünschten Maßnahmen.

  3. Vermögensauskunft auswerten

    Sie zeigt Konten, Arbeitgeber und Vermögenswerte.

  4. Konto oder Lohn pfänden lassen

    Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beim Vollstreckungsgericht beantragen.

Besondere Fälle

Vollstreckung in ein Grundstück
Für die Zwangsversteigerung ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk das Grundstück liegt; manche Länder bündeln das bei einzelnen Amtsgerichten (§ 1 ZVG). Eine Zwangshypothek tragen Sie über das Grundbuchamt ein.
Schuldner hat nichts
Dann bleibt der Titel trotzdem bestehen. Er verjährt erst nach 30 Jahren, eine spätere Vollstreckung ist möglich.
Schuldner zahlt in Raten
Der Gerichtsvollzieher kann eine Ratenzahlung vereinbaren, wenn Sie das nicht ausgeschlossen haben (§ 802b ZPO).

Worauf es ankommt

Häufige Fragen

Wo finde ich den zuständigen Gerichtsvollzieher?
Über die Gerichtsvollzieherverteilerstelle beim Amtsgericht, in dessen Bezirk der Schuldner wohnt. Sie können den Auftrag auch über die Geschäftsstelle erteilen, die ihn weiterleitet (§ 753 Absatz 2 ZPO).
Was ist die Vermögensauskunft?
Der Schuldner muss dem Gerichtsvollzieher sein gesamtes Vermögen offenlegen (§ 802c ZPO). Daraus sehen Sie, ob sich eine Konto- oder Lohnpfändung lohnt.
Reicht eine Kopie des Vollstreckungsbescheids?
Nein. Gerichtsvollzieher und Vollstreckungsgericht brauchen die vollstreckbare Ausfertigung, die Ihnen das Mahngericht geschickt hat.

Zuständige Stelle

Dieser Schritt läuft über das Amtsgericht. Die Stelle an Ihrem Wohnort finden Sie hier:

Ebenfalls über das Amtsgericht

Gehört dazu

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