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Belehrung nach § 43 IfSG

Das Wichtigste in Kürze

Wer gewerbsmäßig mit Lebensmitteln umgeht, braucht vor Aufnahme der Tätigkeit eine Belehrung durch das Gesundheitsamt (§ 43 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz). Die Bescheinigung wird umgangssprachlich Gesundheitszeugnis genannt.

Das Wichtigste zu diesem Behördengang
ZuständigGesundheitsamt
Gebührje nach Kommune verschieden
Dauermeist am selben Tag
Fristvor der ersten Tätigkeit
Rechtsgrundlage§ 43 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz

Das frühere Gesundheitszeugnis mit ärztlicher Untersuchung gibt es seit 2001 nicht mehr. An seine Stelle trat die Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz - eine Unterweisung durch das Gesundheitsamt, über die Sie eine Bescheinigung erhalten. Umgangssprachlich heißt sie weiter Gesundheitszeugnis.

Sie brauchen sie, bevor Sie gewerbsmäßig mit Lebensmitteln umgehen: in Küche, Verkauf, Gemeinschaftsverpflegung, auch als Aushilfe oder im Praktikum. Die Belehrung muss vor der ersten Tätigkeit erfolgen - nicht in der ersten Woche danach.

Die Bescheinigung gilt bundesweit und hat kein Ablaufdatum; bei Aufnahme der Tätigkeit darf sie nur nicht älter als drei Monate sein. Die Folgebelehrungen übernimmt der Arbeitgeber, alle zwei Jahre (§ 43 Absatz 1 und 4 IfSG).

Was Sie brauchen

So läuft es ab

  1. Gesundheitsamt des Wohnorts wählen

    Zuständig ist der Kreis oder die kreisfreie Stadt. Viele Ämter bieten feste Zeiten ohne Termin.

  2. Belehrung besuchen

    Meist ein Film oder Vortrag von etwa 30 Minuten, danach eine kurze schriftliche Bestätigung.

  3. Bescheinigung erhalten

    Sie bekommen sie in der Regel sofort mit.

  4. Beim Arbeitgeber vorlegen

    Er nimmt sie zu den Unterlagen und wiederholt die Belehrung jährlich.

Besondere Fälle

Ich arbeite nur kurz als Aushilfe
Die Pflicht gilt unabhängig von der Dauer - auch für einen einzigen Tag auf dem Volksfest.
Online-Belehrung
Manche Gesundheitsämter bieten die Belehrung digital an. Ob das möglich ist, entscheidet das jeweilige Amt.
Ich habe die Bescheinigung verloren
Das Amt stellt eine Zweitschrift aus; der Arbeitgeber hat oft eine Kopie.
Belehrung in anderer Sprache
Viele Ämter halten fremdsprachige Fassungen bereit - fragen Sie vorher nach.

Worauf es ankommt

Häufige Fragen

Heißt das noch Gesundheitszeugnis?
Umgangssprachlich ja. Rechtlich ist es die Bescheinigung über eine Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz.
Wann brauche ich sie?
Vor der erstmaligen Tätigkeit im Umgang mit Lebensmitteln - in Küche, Verkauf oder Gemeinschaftsverpflegung.
Wie lange ist sie gültig?
Die Bescheinigung selbst hat kein Ablaufdatum - sie darf bei Aufnahme der Tätigkeit nur nicht älter als drei Monate sein (§ 43 Absatz 1 IfSG). Danach belehrt der Arbeitgeber alle zwei Jahre (§ 43 Absatz 4 IfSG).
Was kostet sie?
Die Gebühr setzt die Kommune fest; sie liegt meist im niedrigen zweistelligen Bereich.

Zuständige Stelle

Dieser Schritt läuft über das Gesundheitsamt. Die Stelle an Ihrem Wohnort finden Sie hier:

Ebenfalls über das Gesundheitsamt