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Mir fehlt Geld für die Miete: welche Ämter, in welcher Reihenfolge

Das Wichtigste in Kürze

Wohngeld gibt es ab dem Monat, in dem der Antrag eingeht - wer wartet, verschenkt jeden Monat bis dahin.

Schritt für Schritt

  1. Wohngeld beantragen

    ab dem Antragsmonat, nicht rückwirkend

    Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete oder, für selbst nutzende Eigentümer, zur Belastung (§ 1 Absatz 2 WoGG). Es gibt kein Geld rückwirkend: Gezahlt wird ab dem Ersten des Monats, in dem der Antrag eingeht (§ 25 Absatz 2 WoGG).

    Zuständig: Wohngeldbehörde (amtliche Seite)

  2. Wohnberechtigungsschein beantragen

    gilt in der Regel ein Jahr

    Ohne Wohnberechtigungsschein (WBS) darf eine Sozialwohnung nicht vermietet werden (§ 27 Absatz 1 WoFG). Er gilt in der Regel ein Jahr und setzt voraus, dass der Haushalt unter der Einkommensgrenze des Landes bleibt.

    Zuständig: Wohnungsamt (Stelle für soziale Wohnraumförderung)

Die zuständigen Stellen finden