Mir fehlt Geld für die Miete: welche Ämter, in welcher Reihenfolge
Das Wichtigste in Kürze
Wohngeld gibt es ab dem Monat, in dem der Antrag eingeht - wer wartet, verschenkt jeden Monat bis dahin.
Schritt für Schritt
Wohngeld beantragen
ab dem Antragsmonat, nicht rückwirkend
Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete oder, für selbst nutzende Eigentümer, zur Belastung (§ 1 Absatz 2 WoGG). Es gibt kein Geld rückwirkend: Gezahlt wird ab dem Ersten des Monats, in dem der Antrag eingeht (§ 25 Absatz 2 WoGG).
Zuständig: Wohngeldbehörde (amtliche Seite)
Wohnberechtigungsschein beantragen
gilt in der Regel ein Jahr
Ohne Wohnberechtigungsschein (WBS) darf eine Sozialwohnung nicht vermietet werden (§ 27 Absatz 1 WoFG). Er gilt in der Regel ein Jahr und setzt voraus, dass der Haushalt unter der Einkommensgrenze des Landes bleibt.
Zuständig: Wohnungsamt (Stelle für soziale Wohnraumförderung)
Die zuständigen Stellen finden
- Wohngeldbehörde (amtliche Seite): Welche Behörde Wohngeld bearbeitet, legt jedes Land selbst fest (§ 24 Absatz 1 WoGG). Meist ist es die Wohngeldstelle der Stadt- oder Gemeindeverwaltung, in kleineren Gemeinden oft die Kreisverwaltung. Eine Anschrift nennen wir hier bewusst nicht - fragen Sie im Rathaus nach, oder suchen Sie auf verwaltung.bund.de nach „Wohngeld“.
- Wohnungsamt (Stelle für soziale Wohnraumförderung): Den Wohnberechtigungsschein stellt die nach Landesrecht zuständige Stelle aus (§ 3 Absatz 2 WoFG) - je nach Land die Stadt, die Gemeinde, der Kreis oder in Berlin das Bezirksamt. Mehrere Länder haben eigene Wohnraumförderungsgesetze mit eigenen Einkommensgrenzen. Fragen Sie im Rathaus nach der Stelle für den WBS.