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Nachsendeauftrag bei der Post stellen

Verwandte, Freunde und Bekannte informiert man selbstverständlich über einen Umzug und teilt ihnen nicht nur die neue Adresse mit, sondern lädt sie mitunter auch zur Einweihungsparty in den neuen vier Wänden ein. Gleichzeitig darf man nicht vergessen, den Ämtern und Behörden, dem Kindergarten, der Schule und dem Arbeitgeber die Adressänderung mitzuteilen. So macht ein Umzug nicht nur viel Arbeit, sondern geht auch mit einer ganzen Reihe an Ummeldungen einher. Nichtsdestotrotz ist es in der Regel so, dass man viele Stellen vergisst und seine Adresse beispielsweise nicht in jedem Online-Shop ändert. Mitunter geht auch der eine oder andere Bekannte unter und versendet dann Briefe oder Pakete noch an die alte Adresse. Damit die Sendungen nicht mit dem Vermerk „Empfänger unbekannt verzogen“ wieder beim Absender landen, bietet sich ein Nachsendeauftrag bei der Post an.

Nachsendeauftrag – Was ist das?

Im Rahmen eines Nachsendeauftrags bei der Post teilt man dieser als Empfänger die Adressänderung mit und verbindet dies zugleich mit der Bitte, Briefe und Pakete, die noch an die alte Adresse gerichtet sind, an die neue Anschrift zuzustellen. Auf diese Art und Weise bleibt man nach einem Umzug erreichbar, selbst wenn man noch nicht alle Ummeldungen vorgenommen oder die Mitteilung der Adressänderung teilweise vergessen hat. Ein Nachsendeauftrag sorgt dementsprechend für eine Weiterleitung von Postsendungen.

Die Umzugsmitteilung als Alternative beziehungsweise Ergänzung zum Nachsendeauftrag

Neben dem kostenpflichtigen Nachsendeauftrag gibt es noch die kostenfreie Umzugsmitteilung, die ebenfalls eine Option sein kann. Auch hier wendet man sich als Postempfänger an die Post und teilt dieser die neue Anschrift mit. Nun werden Briefe und Pakete aber nicht nachgesendet, sondern es wird die neue Adresse in einer Datenbank abgespeichert und allen Vertragspartnern zugänglich gemacht, die die alte Adresse kannten. Versicherungen, Banken und andere Vertragspartner erlangen so Kenntnis von der neuen Adresse, ohne das bei jeder Stelle eine separate Ummeldung erfolgen muss. Da keine Weiterleitung von Sendungen erfolgt, handelt es sich hierbei aber um keine vollwertige Alternative zum Nachsendeauftrag, sondern eher um eine sinnvolle Ergänzung.

Darum lohnt sich ein Nachsendeauftrag

Im Umzugsstress kann es immer wieder dazu kommen, dass Vertragspartner oder auch Freunde oder Bekannte noch die alte Adresse verwenden. Entsprechende Postsendungen sind dann zur falschen Adresse unterwegs und kommen schlussendlich zum Absender zurück. Sind Postsendungen nicht zustellbar, kann dies Ärger und zusätzlichen Aufwand bedeuten. Ein Nachsendeauftrag bei der Post kann hier Abhilfe schaffen und eine postalische Erreichbarkeit weiterhin sicherstellen. Unabhängig davon, ob man nur ein paar Straßen weiterzieht oder seinen Wohnsitz an das andere Ende der Bundesrepublik verlagert, kann ein Nachsendeauftrag für Sicherheit und Komfort sorgen. In Verbindung mit einer Umzugsmitteilung über die Post sollte es dann keinerlei Probleme geben.

Verbraucher sollten sich allerdings nicht blind auf den Nachsendeauftrag verlassen, denn verschiedene Absender schließen eine entsprechende Weiterleitung kategorisch aus. Dies trifft vor allem auf Ämter und Behörden zu, so dass eine Ummeldung hier stets erforderlich ist und nicht durch einen postalischen Nachsendeauftrag oder eine bloße Umzugsmitteilung ersetzt werden kann.

So funktioniert ein Nachsendeauftrag

Trotz gewisser Einschränkungen ist ein Nachsendeauftrag im Falle eines Umzugs fast schon ein absolutes Muss. So kann man sicher sein, dass man keine Postsendung verpasst und seine Briefe und Pakete weiterhin erhält. Damit hier alles reibungslos funktioniert, ist ein Nachsendeauftrag folgendermaßen zu stellen:

  • Die Website Nachsendeauftrag.de aufrufen.
  • Private oder geschäftliche Nachsendung auswählen.
  • Grund, Beginn und gewünschte Dauer (6, 12 oder 24 Monate) der Nachsendung angeben.
  • Persönliche Daten des Auftraggebers angeben.
  • Bisherige und neue Adresse mitteilen.
  • Optional noch eine kostenlose Umzugsmitteilung auswählen.
  • Optionale Zusatzleistungen wie die Nachsendung von Päckchen und Paketen und/oder DHL-Infopost auswählen.

So lässt sich ein Nachsendeauftrag online erteilen. Neben der Deutschen Post gibt es mittlerweile einige weitere Zustelldienste, die oftmals auch ein Pendant zum klassischen Nachsendeauftrag bieten. Gegebenenfalls ist ein solcher daher nicht nur bei der Post, sondern bei verschiedenen Dienstleistern zu stellen.

5 Quicktipps zum Nachsendeauftrag der Post

Wer einen Nachsendeauftrag erteilen möchte, will so sicherstellen, dass er seine Post auch nach einem Umzug zuverlässig erhält.

Die folgenden Tipps sollen dazu einen Beitrag leisten, indem sie auf die richtigen Rahmenbedingungen für den Nachsendeauftrag bei der Post aufmerksam machen.

  • Der Nachsendeauftrag sollte möglichst früh erteilt, aber nicht vor dem Einzug in die neue Wohnung aktiviert werden.
  • Nehmen Sie den Nachsendeservice für einige Wochen oder Monate in Anspruch, um ihn nicht zu früh zu beenden.
  • Erteilen Sie den Nachsendeauftrag online und ersparen Sie sich somit lange Wartezeiten in der Postfiliale.
  • Nutzen Sie den Nachsendeservice auch für Phasen der vorübergehenden Abwesenheit, wie zum Beispiel einen längeren Kuraufenthalt.
  • Hinterfragen Sie, ob Sie den Nachsendeauftrag als Privatkunde oder Geschäftskunde stellen.

Checkliste zum Nachsendeauftrag

Wenn es um den Nachsendeservice der Post geht, sollte man einige Dinge beachten. Die folgende Checkliste soll auf einige kritische Punkte aufmerksam machen und dafür sensibilisieren:

  • Nicht alle Sendungen werden nachgesendet.
  • Die Deutsche Post ist längst nicht mehr der einzige Postdienstleister in Deutschland.
  • Bei Nachsendungen ins Ausland können zusätzliche Kosten anfallen.
  • Nachsendeaufträge können nachträglich über den Kundenservice geändert oder storniert werden.