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Abmeldung von der Hundesteuer – Wissenswertes für Hundehalter/innen

Verschiedene Umstände können die Abmeldung eines Hundes erforderlich machen. Dabei geht es nicht nur darum, das Amt zu informieren, sondern auch um eine Abmeldung von der Hundesteuer.

Wenn keine Hundehaltung mehr gegeben ist oder ein Umzug in eine andere Gemeinde erfolgt, muss der Hund bei der Kommune abgemeldet werden. Halter/innen müssen somit einige Formalitäten erledigen und erfahren hier viel Wissenswertes rund um die Abmeldung eines Hundes.

5 Quicktipps zur Abmeldung von der Hundesteuer

Unabhängig von der jeweiligen Situation kommen ein paar Ratschläge zur Abmeldung eines Hundes immer sehr gelegen. Im Folgenden finden sich daher fünf kurze Tipps, die Denkanstöße liefern und für wichtige Aspekte sensibilisieren.

  • Bedenken Sie, dass die Abmeldung eines Hundes innerhalb von zwei Wochen erfolgen muss.
  • Lassen Sie beim Tierarzt den Tod des Hundes bestätigen und sich ein entsprechendes Dokument ausstellen.
  • Falls Sie den Hund ins Tierheim geben, sollten Sie den Aufnahmevertrag in Kopie der Abmeldung beifügen.
  • Wer seinen Hund verkauft oder verschenkt, sollte dies schriftlich festhalten und die Angaben des neuen Halters in der Abmeldung von der Hundesteuer anführen.
  • Denken Sie auch daran, den Hund von der Versicherung abzumelden.

Checkliste zur Hundesteuer-Abmeldung

Zur Abmeldung eines Hundes bei der Stadt bedarf es einiger Formalitäten. In der Regel stehen aber Formulare zur Verfügung, sofern die Abmeldung nicht einfach formlos schriftlich oder auch mündlich vorgenommen wird.

Es gibt somit verschiedene Wege, um einen Hund abzumelden. Ein paar wesentliche Angaben und Dinge sind allerdings immer erforderlich, damit die Abmeldung offiziell gemacht werden kann.

Die folgende Checkliste bietet eine Übersicht:

  • alte Hundemarke
  • Angaben zum bisherigen Halter
  • gegebenenfalls Bescheinigung des Tierarztes

Welche Gründe kann es für die Abmeldung von der Hundesteuer geben?

Es stellt sich zuweilen die Frage, aus welchen Gründen Hunde abgemeldet werden müssen. Mit einer Befreiung von der Hundesteuer hat dies jedenfalls nichts zu tun, denn selbst falls man eine Hundesteuerermäßigung oder Hundesteuerbefreiung geltend machen kann, muss der Hund bei der zuständigen Behörde angemeldet sein.

Eine Abmeldung erfolgt so aus den folgenden Gründen:

  • Tod des Hundes
  • Abgabe des Hundes
  • Umzug in eine andere Gemeinde

Wo müssen Hunde abgemeldet werden?

Die Frage, wo der Hund abgemeldet werden muss, kommt immer wieder auf. Um die Abmeldung von der Hundesteuer vorzunehmen, muss man sich an das Steueramt der Stadt beziehungsweise Gemeinde wenden.

Gegebenenfalls muss der Hund noch zusätzlich beim Ordnungsamt abgemeldet werden. Dies trifft vor allem auf vermeintlich gefährliche Hunde und teilweise auch auf große Hunde zu, die dort registriert werden müssen.

Achtung! Tipp aus der Redaktion

In Zusammenhang mit der Abmeldung eines Hundes müssen einige bürokratische Belange berücksichtigt werden. Für Hundehalter/innen ist es daher wichtig, verschiedene Dinge zu beachten. Nicht selten vergisst man etwas wichtiges und erhöht dadurch den bürokratischen Aufwand.

Für einen reibungslosen Ablauf gibt es zusätzlich noch den folgenden Tipp aus unserer Redaktion.

Teilen Sie bei der Abmeldung von der Hundesteuer auch Ihre aktuelle Bankverbindung mit!

Zum Zeitpunkt der Abmeldung eines Hundes kann es sein, dass noch offene Forderungen im Rahmen der Hundesteuer bestehen. Wer dahingegen im Voraus zahlt, hat vielleicht zu viel gezahlt.

In beiden Fällen ist es wichtig, dem Amt die aktuelle Bankverbindung mitzuteilen. Auf diese Art und Weise kann das Finanzielle problemlos abgewickelt werden.