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Einbürgerung beantragen

Die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt man von Geburt an als Kind deutscher Staatsangehöriger. Aber auch Menschen, deren Eltern nicht Deutsche sind, können die deutsche Staatsbürgerschaft erlangen. Dazu bedarf es der Einbürgerung, die sich vielfach als langwieriger und komplexer Prozess erweist.

Deutschland ist auch für viele Menschen anderer Herkunft zu ihrer Heimat geworden. Durch die Einbürgerung kann man dies offiziell machen und alle damit verbundenen Rechte erlangen. Wer keine Angst vor einer Abschiebung haben möchte oder einfach seiner Verbundenheit zu Deutschland Ausdruck verleihen möchte, kommt auf den Gedanken, einen Einbürgerungsantrag zu stellen. Man wird allerdings nicht so leicht eingebürgert, weshalb es in diesem Zusammenhang einige Dinge zu beachten gibt.

Welche Unterlagen sind für den Einbürgerungsantrag erforderlich?

Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die sich in Deutschland ganz offiziell einbürgern lassen möchten, müssen dies nicht nur zum Ausdruck bringen, sondern auch die folgenden Unterlagen vorlegen:

  • Einbürgerungsantrag
  • Kopie des Passes
  • Geburtsurkunde
  • Mietvertrag
  • Arbeitsvertrag
  • Nachweis deutscher Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau B1
  • Aufenthaltsgenehmigung

Es geht darum, zu belegen, dass man sich in die deutsche Gesellschaft integriert. Zu diesem Zweck ist auch ein Einbürgerungstest zu absolvieren, der bestanden werden muss. Es ist folglich kein einfaches Unterfangen, den deutschen Pass zu erhalten.

Wo kann man die Einbürgerung beantragen?

Interessierte an einer Einbürgerung in Deutschland sollten bei der Zusammenstellung der Unterlagen einen gewissen Aufwand betreiben. Mindestens ebenso wichtig ist es, dass sie sich an die richtige Stelle wenden. Es ist daher wichtig zu wissen, dass die für den Wohnort des Antragstellenden zuständige Einbürgerungsbehörde die richtige Anlaufstelle ist. Diese findet man bei der Stadt-, Gemeinde- oder Kreisverwaltung. Zunächst lohnt es sich, eine Beratung in Anspruch zu nehmen, bevor man die Einbürgerung schlussendlich beantragt.

Welche Gebühren entstehen mit einem Einbürgerungsantrag?

Ein deutscher Pass ist selbstverständlich nicht käuflich, sondern kann nur im Rahmen einer offiziellen Einbürgerung erlangt werden. Im Zuge dessen entstehen allerdings gewisse Kosten, die Antragstellende berücksichtigen müssen. Die Verwaltungsgebühr für die Einbürgerung beläuft sich auf 255 Euro. Minderjährige Kinder können gemeinsam mit ihren Eltern beziehungsweise einem Elternteil eingebürgert werden. Für jedes Kind wird dann nur eine ermäßigte Gebühr von 51 Euro fällig.