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Finanzamt über den Umzug informieren

Viele Menschen vermeiden den Kontakt zum Finanzamt möglichst und verbinden mit diesem stets nur hohe Steuerforderungen. Grundsätzlich ist es wichtig, das Finanzamt nicht als Feind wahrzunehmen, sondern als wichtigen Teil der öffentlichen Verwaltung zu akzeptieren. Dass im Falle eines Umzuges auch beim Finanzamt eine Ummeldung erforderlich sein kann, überrascht allerdings viele Bürgerinnen und Bürger. Diese sind sich des erforderlichen Anschriftenwechsels beim Finanzamt mitunter gar nicht bewusst und versäumen es daher vielfach, das Finanzamt zu informieren.

Das Finanzamt gehört nicht zu den Behörden, an die Bürgerinnen und Bürger hinsichtlich einer Ummeldung denken. Dies liegt nicht zuletzt daran, dass es einer Information ans Finanzamt oftmals gar nicht bedarf. Dieses erfährt früher oder später automatisch vom Wohnsitzwechsel und muss daher in der Regel nicht separat informiert werden. Zuweilen kann dies aber doch notwendig sein. Bürgerinnen und Bürger finden daher im Folgenden weiterführende Informationen zu dem Thema.

Wann sollte man das Finanzamt über einen Umzug informieren?

Eine Ummeldung beim Finanzamt ist nicht erforderlich, wenn auch der neue Wohnsitz im Zuständigkeitsbereich des bisherigen Finanzamtes liegt. Andernfalls kann es doch sinnvoll sein, die Adressänderung mitzuteilen. Wer nicht nur privat, sondern mit Gewerbe umzieht, sollte das Finanzamt informieren. Besondere Fristen sind dabei nicht zu beachten, aber im Sinne einer reibungslosen Kommunikation mit dem Finanzamt sollte die Ummeldung zeitnah erfolgen. Andernfalls riskiert man, dass man die Post vom alten Finanzamt nicht mehr erhält und sich dadurch unnötig Probleme einhandelt.

Wie sollte man sich beim Finanzamt ummelden?

All diejenigen, die das Finanzamt über ihren Umzug in Kenntnis setzen möchten, sollten dafür den richtigen Weg wählen. So ist es empfehlenswert, die Adressänderung postalisch mitzuteilen. Der Brief sollte idealerweise nicht nur Auskunft über Namen und neue Anschrift des Steuerpflichtigen geben, sondern auch einen Verweis des bisher zuständigen Finanzamtes beinhalten. Darüber hinaus ist die Angabe der Steuernummer ein absolutes Muss.

Welches Finanzamt muss über den Anschriftenwechsel informiert werden?

Nach einem vollzogenen Umzug kann der Anschriftenwechsel dem Finanzamt angezeigt werden. Dabei stellt sich die Frage, welches Finanzamt informiert werden sollte. Das bisherige Finanzamt ist in diesem Zusammenhang die falsche Adresse und hat wenig Interesse an der Information. Stattdessen sollten sich Bürgerinnen und Bürger an das Finanzamt wenden, in dessen Einzugsgebiet ihr neuer Wohnsitz liegt. Eine große Herausforderung besteht somit darin, das neue Wohnsitzfinanzamt ausfindig zu machen. Dies ist aber einfacher als gedacht und lässt sich online recherchieren oder einfach im Zuge der Ummeldung bei der Gemeinde- beziehungsweise Stadtverwaltung erfragen.