Führerschein verloren oder gestohlen
Wer den Führerschein nicht abgeben musste, sondern verloren hat oder bestohlen wurde, ist oftmals zunächst vollkommen ratlos. Betroffene sollten die Ruhe bewahren und sich vor allem um einen neuen Führerschein kümmern. So können sie weiterhin am Straßenverkehr teilnehmen und werden nicht in ihrer Mobilität eingeschränkt.
Der Diebstahl oder Verlust des Führerscheins hat schließlich keine Auswirkungen auf die Fahreignung. Es fehlt lediglich der Nachweis, weshalb ein neuer Führerschein beantragt werden muss. Hier erfahren Bürgerinnen und Bürger mehr zu diesem Thema.
5 Tipps bei Verlust oder Diebstahl des Führerscheins
Die richtige Vorgehensweise bei Verlust oder Diebstahl des Führerscheins ist vielen Menschen nicht klar. So sind sie im Ernstfall sehr verunsichert. Um dem zu begegnen, gibt es nachfolgend fünf hilfreiche Tipps.
- Wenn der Führerschein gestohlen wurde, müssen Sie sich an die Polizei wenden. Die Diebstahlanzeige dient der Führerscheinstelle gegenüber als Nachweis dafür, dass ein Diebstahl vorliegt.
- Wer seinen Führerschein verloren hat, muss bei der Führerscheinstelle eine eidesstattliche Versicherung abgeben.
- Bringen Sie zu Ihrem Termin in der Führerscheinstelle ein aktuelles Lichtbild mit!
- Lassen Sie sich sofort einen vorläufigen Führerschein ausstellen!
- Falls Sie Ihren alten Führerschein wiederfinden, müssen Sie diesen umgehend bei der Fahrerlaubnisbehörde abgeben!
Wie schnell kann man bei einem Verlust oder Diebstahl einen neuen Führerschein bekommen?
Wer seinen Führerschein verloren hat oder bestohlen wurde, braucht schnellstmöglich einen neuen Führerschein. Dazu wendet man sich an die örtliche Führerscheinstelle und beantragt einen neuen Führerschein. Bis zur Ausstellung können aber in der Regel ein paar Wochen vergehen. Wenn man nicht so lange warten kann oder will, besteht teilweise die Möglichkeit, einen Express-Service zu nutzen. Dann liegt der Ersatz-Führerschein bereits nach 48 Stunden vor.
Wie hoch sind die Kosten für einen Ersatz-Führerschein?
Fahrerlaubnisinhaber/innen, die möglichst schnell ihren neuen Führerschein in den Händen halten wollen und sich daher für den Express-Führerschein entscheiden, müssen von Zusatzkosten in Höhe von etwa 15 bis 35 Euro ausgehen. Insgesamt können somit etwa 30 bis 115 Euro fällig werden.
Wo kann man einen neuen Führerschein beantragen?
Unabhängig davon, ob es um die Ersterteilung oder die Beantragung eines Ersatzführerscheins geht, ist stets die Führerscheinstelle zuständig, in deren Einzugsgebiet der Wohnort des betroffenen Fahrerlaubnisinhabers liegt.