Hundesteuerermäßigung und -befreiung – Sparpotenzial bei der Hundesteuer
Die Hundesteuer ist eine verpflichtende Abgabe für Hundehalter/innen und wird seitens der Kommunen erhoben. Es gibt aber teilweise die Möglichkeit einer Ermäßigung oder sogar kompletten Befreiung.
Es ist also nicht nur so, dass Halter/innen bestimmter Rassen oder mehrerer Hunde besonders zur Kasse gebeten werden, sondern es ist auch Tatsache, dass unter gewissen Umständen nur eine reduzierte oder gar keine Hundesteuer zu zahlen ist.
5 Quicktipps zur Ermäßigung beziehungsweise Befreiung von der Hundesteuer
Wer sein Leben mit einem Hund teilt und zugleich steuerliche Erleichterungen gerne nutzt, tut gut daran, sich über die Modalitäten einer Hundesteuerermäßigung beziehungsweise Hundesteuerbefreiung zu informieren.
Die nachfolgenden Tipps sollen für etwas mehr Klarheit sorgen und Hundehaltern offenbaren, wie sie bei der Hundesteuer sparen können.
- Um eine Hundesteuerbefreiung oder Hundesteuerermäßigung zu erreichen, müssen Sie einen Antrag stellen.
- Eine Bedürftigkeit des Halters kann unter anderem die Voraussetzungen für eine Befreiung oder Ermäßigung der Hundesteuer schaffen.
- Der Antrag auf Hundesteuerermäßigung beziehungsweise Hundesteuerbefreiung muss schriftlich eingereicht werden und eine ausführliche Begründung beinhalten.
- Der Antrag sollte spätestens zwei Wochen im Voraus eingereicht werden.
- Die Ermäßigung beziehungsweise Befreiung von der Hundesteuer wird nur für ein Jahr gewährt.
Checkliste für den Antrag auf Hundesteuerermäßigung beziehungsweise -befreiung
Wenn es um die Hundesteuerbefreiung oder -ermäßigung geht, müssen Halter/innen einige Punkte bedenken. In erster Linie müssen sie sich fragen, unter welchen Voraussetzungen betreffende Vergünstigungen gewährt werden. Anhand der folgenden Checkliste können sich Hundehalter/innen einen ersten Eindruck verschaffen.
- Hundesteuerermäßigungen beziehungsweise Hundesteuerbefreiungen kommen in folgenden Fällen in Betracht:
- Schutzhunde
- Assistenzhunde
- Meldehunde
- Wachhunde
- Sanitätshunde
- Blindenhunde
- Hütehunde
- Jagdhunde
Kommunal kann es allerdings Unterschiede und variierende Handhabungen geben. Daher sollte man stets die örtlichen Regelungen beachten und sich gut informieren.
Wie lange gilt eine Befreiung beziehungsweise Ermäßigung von der Hundesteuer?
Wenn eine Hundesteuerbefreiung oder -ermäßigung seitens der Kommune gewährt wird, gilt dies nicht auf Dauer. Stattdessen gilt dies nur für ein Jahr. Der Antrag ist somit zu gegebener Zeit zu erneuern, sofern man keine volle Hundesteuer zahlen will, obwohl man die Voraussetzungen für eine Ermäßigung oder Befreiung weiterhin erfüllt.
Wo kann man eine Hundesteuerbefreiung beziehungsweise -ermäßigung beantragen?
Dass die Hundesteuerermäßigung beziehungsweise Hundesteuerbefreiung nur auf Antrag gewährt wird, sollte Hundehaltern bewusst sein. Der Antrag kann formlos gestellt werden, ist aber schriftlich mit Begründung und etwaigen Nachweisen einzureichen. Typischerweise ist das Steueramt beziehungsweise die Stadtkasse der Gemeinde für Angelegenheiten rund um die Hundesteuer zuständig. Dementsprechend sind dort auch Anträge auf Befreiung oder Ermäßigung einzureichen.
Achtung! Tipp aus der Redaktion
Dass eine allgemeine Hundesteuerpflicht besteht, sollten Hundehalter/innen in Deutschland wissen. Gleichzeitig sollten sie auch wissen, dass es die Möglichkeit einer Ermäßigung oder Befreiung gibt. Dabei sollten sie aber auf keinen Fall eigenmächtig handeln, sondern den folgenden Tipp aus unserer Redaktion beherzigen.
Suchen Sie das Gespräch mit der zuständigen Behörde!
Selbst wenn die formalen Voraussetzungen für eine Hundesteuerermäßigung oder -befreiung gegeben sind, darf man die Anmeldung des Hundes nicht unterlassen, um der Steuerpflicht zu entgehen.
Stattdessen muss der Hund ordnungsgemäß angemeldet werden. Bei dieser Gelegenheit kann dann auch der Antrag auf Ermäßigung beziehungsweise Befreiung bei der Stadt gestellt werden. Hier ist es sinnvoll, sich beraten zu lassen und mit der zuständigen Behörde zu sprechen.