Katasterauszug beantragen
Laien wissen mit dem Begriff Katasterauszug oftmals nichts anzufangen und kommen daher gar nicht auf die Idee, einen solchen anzufordern. In bestimmten Situationen kann es allerdings wichtig und sinnvoll sein, einen aktuellen Katasterauszug zur Hand zu haben. Es kann sich folglich lohnen, einen Auszug aus dem Liegenschaftskataster zu beantragen.
Vor der eigentlichen Antragstellung müssen allerdings einige Dinge geklärt werden. Zunächst müssen Bürgerinnen und Bürger wissen, worum es sich bei einem Katasterauszug überhaupt handelt. Zunächst ist festzuhalten, dass es sich bei dem Liegenschaftskataster um ein flächendeckendes Verzeichnis sämtlicher Flurstücke handelt. Im Kataster sind folglich alle relevanten Dinge und Sachverhalte registriert, die mit einem Grundstück, einer Parzelle oder grundstückgleichen Rechten in Zusammenhang stehen.
Wenn es darum geht, einen Katasterauszug anzufordern, sind typischerweise die folgenden Auszüge gemeint:
- Flurstücks- und Eigentumsnachweis
- Bestandsnachweis
- Liegenschaftskarte
Wer sollte einen Katasterauszug anfordern?
Grundsätzlich ist ein Katasterauszug nur für Menschen mit berechtigtem Interesse relevant. Es stellt sich somit die Frage, wer einen Auszug aus dem Liegenschaftskataster anfordern sollte. All diejenigen, die in eines der folgenden Vorhaben involviert sind, sollten die Gelegenheit nutzen und aktuelle Auszüge aus dem Kataster anfordern:
- Grundstückskauf
- Beleihungen
- Bauvorhaben
- sonstige Belange
Wenn es um Grundstücke geht, ist ein Katasterauszug folglich unverzichtbar. Insbesondere Bürgerinnen und Bürger, die zum ersten Mal eine Immobilie erwerben möchten, sollten nicht zu unbedarft an die Sache herangehen und umgehend einen Katasterauszug anfordern. So können sie den Eigentumsverhältnissen sowie etwaigen Altlasten und im Grundbuch eingetragenen Rechten auf den Grund gehen.
Das Katasteramt wird aber nicht allen beliebigen Antragstellern Auskunft erteilen, sondern gewährt nur den folgenden Personen Einblicke in die betreffenden Auszüge aus dem Kataster:
- Grundstückseigentümer
- Notare
- Erbbauberechtigte
- Menschen, die ein berechtigtes Interesse glaubhaft darlegen können
Wie kann man einen Katasterauszug beantragen?
Wer einen Katasterauszug anfordern möchte und dazu berechtigt ist, ist beim zuständigen Katasteramt der Stadt, Gemeinde beziehungsweise des Kreises an der richtigen Adresse. Die Auszüge aus der Liegenschaftsbeschreibung können formlos auf den folgenden Wegen angefordert werden:
- Brief
- Fax
Als Antragsteller/in muss man sein berechtigtes Interesse nachweisen und zudem möglichst viele Informationen zum betreffenden Grundstück mitteilen. Dabei kann es sich um die folgenden Daten handeln:
- Flurstücksnummer
- Gemarkung
- Adresse
- Grundstückeigentümer
- Grundbuchblattnummer
Was kostet ein Auszug aus dem Kataster?
Auszüge aus dem Liegenschaftskataster werden für gewöhnlich in gedruckter Form ausgestellt. Optional sind sie auch in elektronischer Form verfügbar. Wer die betreffenden Dienste des Katasteramtes in Anspruch nimmt, sollte bedenken, dass im Zuge dessen Gebühren fällig werden. Die Kosten hängen von der Art des Auszuges sowie dem jeweiligen Bundesland ab. Je Auszug können so beispielsweise 10 Euro bis 60 Euro fällig werden.