Ummeldung beim BAföG-Amt
Das BAföG-Amt ist für Schüler/innen sowie Studierende eine wichtige Anlaufstelle, denn dort können sie BAföG beantragen und somit finanzielle Unterstützung erhalten. Vor allem diejenigen, deren Eltern die Finanzierung des Studiums und aller sonstigen Kosten nicht bewerkstelligen können, erhalten oftmals erst durch ihren BAföG-Anspruch die Möglichkeit, zu studieren.
Dass im BAföG-Antrag die jeweils aktuelle Adresse des Antragstellers genannt werden muss, steht außer Frage. Viele Studierende und auch Schüler/innen vergessen aber, dem BAföG-Amt eine Adressänderung mitzuteilen. Die Ummeldung muss folglich nicht nur beim Einwohnermeldeamt erfolgen, sondern muss auch dem BAföG-Amt angezeigt werden. Wer die finanzielle Unterstützung für seine Ausbildung nutzt, sollte seinen Mitteilungspflichten nachkommen und sich beim BAföG-Amt ummelden.
Wer muss sich beim BAföG-Amt ummelden?
Zunächst stellt sich die Frage, wer sich beim BAföG-Amt ummelden muss. Dies gilt in erster Linie für Menschen, die zum Zeitpunkt des Umzugs BAföG beziehen. Während des laufenden Bezugs sollte es wohl eine Selbstverständlichkeit sein, die neue Adresse mitzuteilen. Oftmals wird allerdings vergessen, dass auch noch Jahre nach dem Studium eine Ummeldung beim BAföG-Amt erforderlich sein kann. Ehemalige Studierende, die BAföG bezogen haben, sollten wissen, dass nur ein Teil der Zahlungen als Förderung gewährt wurde. Der andere Teil muss später zurückgezahlt werden. Dazu ist es wichtig, dass das BAföG-Amt stets eine aktuelle Adresse vorliegen hat. Sind ehemalige Studierende unter der angegebenen Adresse nicht mehr zu erreichen, kann dies hohe Kosten verursachen.
Grundsätzlich müssen also alle, die BAföG beziehen oder BAföG bezogen haben und die Rückzahlung noch nicht abgeschlossen haben, eine Adressänderung beim BAföG-Amt anzeigen.
Wie kann man dem BAföG-Amt eine Adressänderung mitteilen?
Während eines laufenden BAföG-Bezugs meldet man sich beim zuständigen BAföG-Amt um. Vor und während der Rückzahlung muss man als Darlehensnehmer/in dafür Sorge tragen, dass dem Bundesverwaltungsamt die aktuelle Adresse vorliegt. Die Adressänderung kann online oder auch auf dem Postweg mitgeteilt werden.
Wann muss die Ummeldung beim BAföG-Amt erfolgen?
Wer um seine Mitteilungspflicht gegenüber dem BAföG-Amt beziehungsweise des Bundesverwaltungsamtes weiß, sollte umgehend nach einem Umzug die Ummeldung vornehmen. So kommt es zu keinen Versäumnissen, die bürokratischen Ärger und mitunter unnötige Kosten bedeuten. Als BAföG-Empfänger/in beziehungsweise Darlehensnehmer/in ist man dafür verantwortlich, dass dem Bundesverwaltungsamt beziehungsweise dem BAföG-Amt stets die aktuelle Adresse bekannt ist.