Straßenverkehrsamt
Die Überwachung und Durchsetzung der Straßenverkehrsordnung obliegt in der Bundesrepublik Deutschland der landesrechtlich organisierten Straßenverkehrsbehörde, die auf kommunaler Ebene durch die Straßenverkehrsämter repräsentiert wird. Diese können Teil der Stadtverwaltung, Kreisverwaltung oder auch Polizei sein, so dass es lokal durchaus Unterschiede gibt, wenn es um das Straßenverkehrsamt geht. Für Bürgerinnen und Bürger können sich somit einige Herausforderungen ergeben, die den ohnehin vielfach als lästig empfundenen Behördengang nicht unbedingt angenehmer gestalten.
Die Aufgaben des Straßenverkehrsamtes
Während die Kfz-Zulassungsstelle die unterschiedlichsten Aufgaben rund um die Zulassung von Fahrzeugen wahrnimmt, kümmert sich das Straßenverkehrsamt um andere Aspekte und darf folglich nicht mit der Kfz-Zulassungsstelle verwechselt werden. Obwohl es auf den ersten Blick durchaus Parallelen gibt, zeigen sich bei näherer Betrachtung die Differenzen. Die folgende Aufstellung der typischen Aufgaben der Straßenverkehrsämter soll dies verdeutlichen und für mehr Klarheit im Ämterdschungel der deutschen Bürokratie sorgen:
- Angelegenheiten rund um Kennzeichen
- Fahrzeugpapiere
- Baustellen
- Verkehrszeichen
- Schwer-, Großraum- und Gefahrguttransporte
- Taxi-Konzessionen
Tipps für den Umgang mit dem Straßenverkehrsamt
Im Umgang mit dem Straßenverkehrsamt ergeben sich für Bürger/innen die unterschiedlichsten Fragestellungen, die wiederum zu Unsicherheiten führen. Im Folgenden finden sich immerhin sieben wertvolle Tipps, die es zu beherzigen gilt. Grundsätzlich sollten sich die Bürger/innen ihrer etwaigen Unkenntnis nicht schämen und dem Straßenverkehrsamt offen begegnen. Die Sachbearbeiter/innen sind bemüht, das jeweilige Anliegen bestmöglich zu bearbeiten und bieten zunächst bei Bedarf eine Beratung. Nichtsdestotrotz schadet es nicht, im Vorfeld einige Informationen zu sammeln.
In diesen Angelegenheiten sind Sie beim Straßenverkehrsamt auch an der richtigen Adresse
Die Straßenverkehrsämter nehmen zahlreiche Aufgaben wahr und sind dementsprechend in zahlreichen Belangen zuständig. Während die An-, Um- und Abmeldung von Fahrzeugen in den Aufgabenbereich der jeweiligen Kfz-Zulassungsstelle fällt, die aber Teil des Straßenverkehrsamtes sein kann, widmet sich dieses den folgenden Belangen:
- Erteilung von Konzessionen für Taxi und Mietwagen
- Genehmigung von Baustellen
- Genehmigung von Schwer-, Großraum- und Gefahrguttransporten
- Ausnahmegenehmigungen vom Feiertags- und Sonntagsfahrverbot
- Genehmigung von Sportveranstaltungen auf öffentlichen Straßen
- Anordnung von Straßenbeschilderungen
In vielen Fällen ist dem Straßenverkehrsamt zudem auch die Fahrerlaubnisbehörde beziehungsweise Führerscheinstelle zugeordnet. Die Erteilung kann somit ebenso wie der Entzug der Fahrerlaubnis gewissermaßen vom Straßenverkehrsamt ausgehen, obgleich der Straßenverkehrsordnung entsprechend natürlich die Fahrerlaubnisbehörde zuständig ist.
So finden Sie das zuständige Straßenverkehrsamt
Wer Angelegenheiten mit dem Straßenverkehrsamt zu klären hat, muss sich zunächst darum bemühen, zu erörtern, welche Straßenverkehrsbehörde zuständig ist. Maßgebend ist der Wohnsitz des Bürgers, aus dem sich die Zuständigkeit eines örtlichen Straßenverkehrsamtes ergibt. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass sich praktisch die gesamte Bundesrepublik Deutschland in einzelne Einzugsgebiete der Straßenverkehrsämter unterteilen lässt.
Informieren Sie sich über die Öffnungszeiten des Straßenverkehrsamtes
Gegebenenfalls kann die Stadt-, Gemeinde- oder auch Kreisverwaltung Auskunft über das jeweils zuständige Straßenverkehrsamt geben. Dann ist es an den Bürger/innen weiter zu recherchieren und die Besucheradresse des Straßenverkehrsamtes in Erfahrung zu bringen. Zudem sind auch die Öffnungszeiten relevant. In vielen Fällen sind die Straßenverkehrsämter online präsent und informieren dahingehend auf ihren Websites.
Buchen Sie vorab einen Termin beim Straßenverkehrsamt
Da das Straßenverkehrsamt im Allgemeinen zu den Ämtern mit starkem Publikumsverkehr gehört, kann es hier oftmals sehr voll werden. Aus diesem Grund ist eine vorherige Terminbuchung unbedingt zu empfehlen. Auf diese Art und Weise kann man sich unnötig lange Wartezeiten ersparen, wobei etwas Geduld im Straßenverkehrsamt stets gefragt ist. Eine Terminbuchung im Vorfeld ist allerdings oftmals nur für Privatkunden möglich. Zulassungsdienste und Autohändler können eher nicht von dieser Option Gebrauch machen, im Gegenzug aber häufig auf separate Schalter zurückgreifen.
Nutzen Sie die Online-Dienste Ihres Straßenverkehrsamtes
Vielfach besteht mittlerweile online die Möglichkeit, einen Termin beim Straßenverkehrsamt zu buchen. Wenige Klicks genügen hier zur Buchung. Die Online-Dienste der Straßenverkehrsämter können aber noch weitaus mehr Services umfassen. Ein gutes Beispiel dafür ist die Online-Reservierung eines Wunschkennzeichens, die immer mehr Straßenverkehrsämter in Deutschland anbieten.
Diese Unterlagen sollten Sie zum Termin beim Straßenverkehrsamt mitbringen
Maßgebend dafür, welche Unterlagen für den Termin beim Straßenverkehrsamt erforderlich sind, ist, was genau erledigt werden soll. Grundsätzlich tut man aber gut daran, Personalausweis, Führerschein sowie Fahrzeugpapiere mitzubringen.
Mit diesen Kosten müssen Sie beim Straßenverkehrsamt rechnen
Obwohl die Straßenverkehrsämter zur gewöhnlichen Behördenstruktur der Bundesrepublik Deutschland gehören, sind ihre Dienste keineswegs kostenfrei. In vielen Fällen erhebt das Amt eine Gebühr, die umgehend zu entrichten ist. Neben den erforderlichen Unterlagen sollte man also stets auch etwas Bargeld oder wenigstens die EC-Karte dabeihaben. Da die Gebühren nicht einheitlich geregelt sind, können sich hier im bundesweiten Vergleich durchaus Differenzen ergeben. Im Durchschnitt kann man aber beispielsweise für eine Feinstaubplakette mit etwa 5 Euro rechnen, während eine erneute Ausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bei Verlust mit bis zu 70 Euro zu Buche schlagen kann.