Ämter.info ist eine Ratgeberseite mit allgemeinen Informationen zu Ämtern - keine offizielle Website einer Behörde, Amtes oder einer anderen öffentlichen Institution.

Ummeldung bei der Rentenversicherung

Die gesetzliche Rente wird in Deutschland durch die Deutsche Rentenversicherung geregelt und ist ein wesentlicher Bestandteil des Sozialversicherungssystems. In den vergangenen Jahren ist zwar immer häufiger die Rede davon, dass die Rente gar nicht so sicher wie gedacht ist und zur alleinigen Altersvorsorge nicht ausreicht, aber für die meisten Bürgerinnen und Bürger handelt es sich dennoch um die zentrale Maßnahme zur Vorsorge fürs Alter. Dementsprechend sollten auch Ummeldungen bei der Rentenversicherung ernst genommen werden, schließlich möchte wohl niemand Probleme mit der Rentenversicherung riskieren.

Auch als Nicht-Rentner Änderungen der Rentenversicherung mitteilen

Wer noch keine Rente bezieht und mitten im Arbeitsleben steht, zahlt zwar durch seine Sozialabgaben auch einen Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung, verschwendet aber ansonsten kaum einen Gedanken an die Rentenversicherung. Grundsätzlich ist dies auch gar nicht erforderlich, denn die notwendigen Meldungen werden vom Arbeitgeber oder gegebenenfalls vom Arbeitsamt in die Wege geleitet. Als Arbeitnehmer/in oder arbeitslose/r Leistungsempfänger/in muss man sich also keine Gedanken über etwaige Ummeldungen bei der Rentenversicherung machen. Selbständige, Hausfrauen/-männer oder Arbeitslose ohne Leistungsbezug sind dahingegen schon gefordert und müssen unter anderem eine Anschriftenänderung eigenständig der Rentenversicherung bekanntgeben.

Als Rentner eine Änderungsmitteilung an die Rentenversicherung senden

Dass auch Nicht-Rentner Ummeldungen bei der Rentenversicherung veranlassen müssen, ist zuweilen überraschend. Bei Menschen, die bereits gesetzliche Rente beziehen, liegt dies dahingegen auf der Hand. Wer Rentenzahlungen erhält, muss einen Umzug oder eine Änderung der Bankverbindung unverzüglich der Rentenversicherung melden, damit es zu keinen Verzögerungen bei den fortlaufenden Rentenzahlungen kommt. Eine Änderungsmitteilung an die Rentenversicherung sollte folglich gegebenenfalls unverzüglich veranlasst werden.

So funktioniert die Ummeldung bei der Rentenversicherung

Unabhängig davon, ob man bereits Rentner/in ist oder nicht, sollte man stets auch an die Ummeldung bei der Rentenversicherung denken. Grundsätzlich ist dabei zwischen den folgenden Situationen zu differenzieren:

  • Umzug
  • Änderung persönlicher Daten
  • Änderung der Bankverbindung

Über die Website der Deutschen Rentenversicherung kann ein entsprechendes Formular heruntergeladen werden. Alternativ kann man die Ummeldung bei der Rentenversicherung auch online vornehmen, sofern man eine Signaturkarte oder einen Personalausweis mit elektronischem Identitätsnachweis zur Hand hat. Ansonsten kann man auch eine Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung aufsuchen und dort sein Anliegen vortragen.

Sonderfall: Umzug ins Ausland

Umzüge innerhalb Deutschlands sollten zwar eine Ummeldung bei der Rentenversicherung nicht außer Acht lassen, sind aus bürokratischer Sicht aber keine große Sache. Bei einem Umzug ins Ausland kann dies wiederum vollkommen anders aussehen. Wer aber in der neuen Heimat Rente aus Deutschland beziehen und so seine Ansprüche geltend machen möchte, muss sich dementsprechend ummelden. Dies sollte möglichst frühzeitig geschehen. So ist es ratsam, dem Träger der Deutschen Rentenversicherung die neue Adresse im Ausland bereits zwei Monate im Voraus mitzuteilen. Je nach Versicherungszeiten und Ziel der Auswanderung kann die Auslandsrente allerdings auch geringer ausfallen. Rentner, die auswandern möchten, sollten dies bedenken und sich eingehend beraten lassen, um die Auswirkungen des Umzugs ins Ausland auf die Rente abschätzen zu können.