Ummeldung bei Umzug
Im Rahmen eines Umzugs muss man an viele Dinge denken. In erster Linie geht es um ganz praktische Dinge wie den Abschluss eines neuen Mietvertrages, die Räumung der alten Wohnung und die Einrichtung der neuen vier Wände. Eine große Herausforderung ist dabei stets der eigentliche Umzug, denn alle Habseligkeiten und Möbel müssen von A nach B gebracht werden. Behördengänge, wie zum Beispiel die erforderliche Ummeldung, können hier leicht in Vergessenheit geraten.
Nach einem Umzug muss man sich allerdings zwingend ummelden und sollte dies nicht versäumen. Die nachfolgenden Fragen liefern diesbezüglich wichtige Antworten und klären dahingehend auf, worauf es bei der Ummeldung wegen eines Umzugs konkret ankommt.
Wo muss man sich bei einem Umzug ummelden?
Wer umzieht, muss den Wechsel des Wohnsitzes den Behörden mitteilen. Handelt es sich um einen Umzug innerhalb der Stadt beziehungsweise der Gemeinde, bedarf es einer Ummeldung beim Einwohnermeldeamt. Wer aber seinen Wohnsitz in eine andere Stadt oder Gemeinde verlagert, muss dort seinen Wohnsitz anmelden. Im Zuge dessen muss man beim neuen Einwohnermeldeamt vorstellig werden. Am bisherigen Wohnsitz muss man sich allerdings nicht abmelden, denn durch die Anmeldung in der neuen Stadt geschieht dies automatisch.
Welche Unterlagen sind für die Ummeldung beim Umzug erforderlich?
Wer sich ummelden möchte, muss dazu die erforderlichen Unterlagen vorlegen. Dies sind in der Regel:
- Personalausweis oder Reisepass
- Wohnungsgeberbestätigung beziehungsweise Vermieterbescheinigung
- ausgefülltes Meldeformular
Mit diesen Unterlagen für alle betreffenden Familienmitglieder im Gepäck kann man den Termin beim Amt angehen und so die erforderliche Ummeldung vornehmen. Sind die Unterlagen dahingegen nicht vollständig, kann man sich nicht ummelden und muss noch einmal vor Ort erscheinen.
Welche Fristen gelten für die Ummeldung bei einem Umzug?
Für die Ummeldung im Falle eines Umzugs gilt in der Regel eine Frist von zwei Wochen. Das Ganze sollte demnach in einem angemessenen Zeitraum geschehen, so dass die Behörden über den neuen Wohnsitz in Kenntnis gesetzt werden. Die Meldefrist beginnt ab dem Einzug. Von da an hat man 14 Tage Zeit, das Amt zu informieren. Man muss die Frist allerdings nicht vollends ausnutzen, sondern kann auch bereits am Tag des Einzuges die Ummeldung des Wohnsitzes vornehmen.
Die zweiwöchige Frist für die Ummeldung wegen eines Umzuges ist eigentlich nicht allzu knapp bemessen. Es kommt aber dennoch immer wieder vor, dass Bürgerinnen und Bürger die rechtzeitige Ummeldung versäumen. In solchen Fällen können sie mitunter mit einem Verwarn- oder Bußgeld belegt werden. Die Ummeldung erscheint als lästiger Behördengang parallel zum Umzugsstress, darf aber auf keinen Fall vergessen werden. Erst mit der Anmeldung des Wohnsitzes am neuen Wohnort kann man nach einem Umzug tatsächlich ankommen und erhält den in vielen Belangen erforderlichen Meldeschein.