Umzug bei Hartz IV
Ein Umzug ist mit einem erheblichen Aufwand und teils hohen Kosten verbunden. Das Ganze kann also in jeglicher Hinsicht zu einer immensen Belastung werden. Vor allem Menschen, die von Hartz IV oder Grundsicherung leben, sind hier schnell überfordert, denn sie können sich einen Umzug schlichtweg nicht leisten. Nichtsdestotrotz kann es nötig sein, umzuziehen. Ist die Wohnung zu groß oder zu teuer, ist aus Gründen der Angemessenheit ein Umzug erforderlich. In anderen Fällen geht es darum, den Wohnsitz an einen Ort zu verlagern, an dem bessere Jobchancen bestehen.
Menschen, die Arbeitslosengeld II beziehen, verfügen in der Regel über keine großen Rücklagen und werden im Falle eines Umzuges mit erheblichen Kosten konfrontiert. Der Transport der Möbel, eventuell erforderliche Einrichtungsgegenstände, Renovierungsarbeiten, Kaution und etwaige doppelte Mietzahlungen sorgen dafür, dass man sich einen Umzug mit Hartz IV auf den ersten Blick nicht leisten kann. Als Leistungsempfänger/in muss man hier nicht verzagen, sondern vor allem wissen, wie das Amt hier weiterhelfen kann. Die nachfolgenden Fragen und Antworten geben Aufschluss darüber und liefern wichtige Hinweise für einen erfolgreichen Umzug mit Hartz IV oder Grundsicherung.
Welche Voraussetzungen gelten für eine Übernahme der Umzugskosten durch das Jobcenter?
Das Jobcenter ist die richtige Anlaufstelle für Bezieher/innen von Hartz IV, sofern ein Umzug ansteht. Wer nicht die Mittel hat, um den Umzug zu finanzieren, kann einen Antrag auf Übernahme der Umzugskosten stellen. Dazu sollte man früh mit seinem Sachbearbeiter beziehungsweise seiner Sachbearbeiterin sprechen und den Umzugswunsch thematisieren. So erfährt man unter anderem auch, dass das Amt einen der folgenden Gründe voraussetzt:
- Familienzuwachs macht eine größere Wohnung erforderlich
- veränderte Lebenssituation
- Verringerung des Arbeitsweges bei Aufnahme einer Arbeit
- Kündigung durch den Vermieter
- unbewohnbarer Zustand der Wohnung
- Unzumutbarkeit der Wohnung wegen Alter oder Krankheit
Ist eine der genannten Situationen gegeben oder das Jobcenter verlangt einen Umzug wegen einer zu hohen Miete, stehen die Chancen auf eine Kostenübernahme sehr gut. Dazu muss man allerdings vor dem Umzug den Antrag stellen und das Ganze gut begründen können.
Welche Umzugskosten können vom Amt übernommen werden?
Wichtig zu wissen ist auch, welche Umzugskosten vom Amt übernommen werden können. In der Regel wird eine Kostenübernahme Hartz-IV-Empfängern in den folgenden Belangen genehmigt:
- Umzugskartons
- Umzugswagen
- Verpflegungspauschale für private Helfer/innen
- Pauschale für erforderliche Renovierungen
Üblicherweise sind die Umziehenden selbst in der Verantwortung und müssen den Umzug selbst durchführen. Das Amt finanziert schließlich nicht den Luxus eines Umzugsunternehmens, das den Umzug komplett organisiert und durchführt. Wer allerdings nachweisen kann, dass er den Umzug aus gesundheitlichen Gründen nicht selbständig durchführen kann, kann auch die Kosten für ein Umzugsunternehmen vom Jobcenter genehmigt bekommen.
Welche weiteren Leistungen können Hartz-IV-Empfänger/innen bei einem Umzug beantragen?
Bei einem vom Jobcenter genehmigten Umzug stehen die Chancen gut, dass ebenfalls eine mitunter höhere Miete übernommen wird. Ansonsten können Hartz-IV-Empfänger/innen neben der Übernahme der Umzugskosten auch die folgenden Leistungen in Anspruch nehmen:
- Übernahme der Mietkaution
- Erstausstattung einer Wohnung
- Übernahme der Renovierungskosten
Menschen, denen die finanziellen Mittel für einen Umzug fehlen, müssen also nicht verzagen, sondern sollten sich eingehend über die verschiedenen Unterstützungsangebote informieren.