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Verlust des Führerscheins

Wer seinen Führerschein nicht aufgrund von Fehlverhalten im Straßenverkehr abgeben musste, sondern diesen tatsächlich verloren hat, sollte unverzüglich mit der Führerscheinstelle in Kontakt treten.

Betroffene sind oftmals zunächst vollkommen ratlos und geraten mehr oder weniger in Panik. Sie sind auf das eigene Auto und die damit verbundene Mobilität angewiesen, können ihre Fahrerlaubnis aber durch den Verlust des Führerscheins nicht nachweisen.

Hier hilft es, Ruhe zu bewahren und zuerst die Führerscheinstelle zu kontaktieren.

Die ersten Schritte nach dem Verlust oder nach dem Diebstahl des Führerscheins

Wer seinen Führerschein verloren hat oder bestohlen wurde, ist oftmals ratlos und weiß gar nicht, was zu tun ist. Hier hilft es, Ruhe zu bewahren. Zunächst sollte man seine Sachen gründlich durchsuchen, denn mitunter taucht der vermeintlich verlorene oder gestohlene Führerschein so wieder auf.

Ist dies nicht der Fall, müssen sich Betroffene um einen Ersatzführerschein kümmern. Die für ihren Wohnort zuständige Führerscheinstelle ist diesbezüglich die richtige Adresse.

Wurde der Führerschein gestohlen, sollte man aber zuerst Anzeige bei der Polizei erstatten. So wird dem Diebstahl nachgegangen und zudem eine Diebstahlbescheinigung ausgestellt. Schlussendlich muss man aber die örtliche Führerscheinstelle aufsuchen und sich um Ersatz kümmern, schließlich ist das Mitführen der Fahrerlaubnis Pflicht.

Verlust oder Diebstahl des Führerscheins im Ausland: Das ist zu tun

Wenn der Führerschein während eines Auslandsaufenthalts verloren geht oder gestohlen wird, kann dies besonders kritisch sein. Ohne Ausweis der Fahrerlaubnis kann man den Rückweg nicht antreten, sofern man mit dem Auto fährt. Zudem kann man nicht umgehend bei der örtlichen Führerscheinstelle vorstellig werden.

Stattdessen sollten sich Betroffene an die örtliche Polizei wenden. Diese kann eine Diebstahlanzeige oder einen Verlustnachweis ausstellen. So hat man für etwaige Kontrollen einen offiziellen Nachweis und kann den Heimweg nach Deutschland antreten.

5 Tipps zur Beantragung eines Ersatzführerscheins

Die Beantragung eines Ersatzführerscheins wirft zunächst einige Fragen auf. Vor allem die Tatsache, dass Betroffene oftmals unter Druck stehen und einer Ausnahmesituation ausgesetzt sind, ist hier hervorzuheben.

Die folgenden Tipps sind daher sehr willkommen und können helfen, die Situation zu meistern:

  • Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei, wenn Ihr Führerschein gestohlen wurde!
  • Geben Sie im Falle eines selbstverschuldeten Verlusts eine eidesstattliche Versicherung ab!
  • Lassen Sie sich eine Bescheinigung über die Befreiung von der Führerscheinmitführpflicht ausstellen, um weiterhin mobil zu bleiben!
  • Wenden Sie sich an die Führerscheinstelle, die für Ihren Hauptwohnsitz zuständig ist!
  • Nutzen Sie im Bedarfsfall den Express-Service, um schnell den neuen Führerschein zu erhalten!

Darf man auch Auto fahren, wenn man den Führerschein verloren hat?

Der Nachweis der Fahrerlaubnis ist für Fahrer/innen Pflicht und muss stets mitgeführt werden.

Im Falle eines Verlusts oder Diebstahls verliert man zwar nicht sein fahrerisches Können, kann die vorhandene Fahrerlaubnis aber nicht nachweisen. Dementsprechend droht bei Kontrollen ein Verwarnungsgeld.

Wer sich diesen Ärger ersparen möchte, sollte nicht ohne Führerschein fahren und sich schnellstmöglich um einen Ersatzführerschein kümmern.

Checkliste für die Beantragung eines Ersatzführerscheins

Wer nach einem Verlust oder auch Diebstahl des Führerscheins die Führerscheinstelle aufsucht, um einen Ersatzführerschein zu beantragen, sollte alle erforderlichen Unterlagen mitbringen.

Die folgende Checkliste zeigt auf, welche Dokumente auf keinen Fall fehlen dürfen:

  • Personalausweis, Reisepass oder vorläufiger Personalausweis mit Lichtbild
  • biometrisches Lichtbild
  • gegebenenfalls Karteikartenabschrift der Behörde, die den verlorenen Führerschein ausgestellt hat
  • mitunter eidesstattliche Versicherung über den Verlust des Führerscheins
  • gegebenenfalls Diebstahlbescheinigung der Polizei

All diese Unterlagen sind zwingend zur persönlichen Vorsprache bei der Führerscheinstelle vorzulegen. Nur unter diesen Voraussetzungen kann man einen Ersatzführerschein beantragen.

Wie schnell bekommt man einen Ersatzführerschein?

Nach der Beantragung eines Ersatzführerscheins bei der Führerscheinstelle können durchaus vier Wochen vergehen. Für die Zwischenzeit kann man sich eine Bescheinigung über die Befreiung von der Führerscheinmitführpflicht ausstellen lassen. Diese ist gegen Gebühr erhältlich und eine adäquate Lösung für Fahrten im Inland. All diejenigen, die auch im Ausland unterwegs sind, brauchen dahingegen schnellstmöglich einen Ersatzführerschein.

Indem sie den Express-Service der Führerscheinstelle wählen, müssen sie zwar mehr zahlen, erhalten ihren neuen Führerschein aber auch innerhalb von nur 48 Stunden.

Was kostet der Ersatzführerschein?

Ein Ersatzführerschein bedeutet nicht nur zusätzlichen Aufwand, sondern ist auch mit Kosten verbunden. Insgesamt kann man hier von rund 60 bis 100 Euro ausgehen.

Genaue Informationen zu den anfallenden Gebühren erhalten Antragsteller/innen bei der Führerscheinstelle.