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Vollmachten für Behördengänge

Behördengänge sind oftmals unerlässlich, aber nicht jeder kann diese auf sich nehmen. Gesundheitliche Einschränkungen, fehlende Zeit und andere Gründe können dazu führen, dass Bürgerinnen und Bürger nicht persönlich erscheinen können. Für solche Situationen bietet sich eine Vollmacht für Behördengänge an, denn so kann man eine andere Person die bürokratischen Dinge regeln lassen. Dabei muss man allerdings einige Dinge beachten. Nachfolgend können sich Bürger/innen einen ersten Überblick verschaffen.

5 Tipps für Vollmachten für Behördengänge

Im Rahmen von Behördengängen werden oftmals sehr persönliche und hochoffizielle Angelegenheiten geregelt.

Dementsprechend sollte man im Falle einer Vollmacht absolutes Vertrauen zu der betreffenden Person haben. Darüber hinaus empfiehlt es sich, die folgenden Tipps zu berücksichtigen:

  • Orientieren Sie sich bei der Erstellung Ihrer Vollmacht an Mustern und Vorlagen!
  • Geben Sie den Umfang der Vollmacht möglichst konkret an!
  • Befristen Sie die Vollmacht!
  • Verwenden Sie etwaige Formulare zur Bevollmächtigung eines Vertreters gegenüber der Behörde!
  • Bedenken Sie, dass Sie einige Behördengänge nur persönlich erledigen können!

Welche Behördengänge muss man persönlich erledigen?

Einige Behördengänge, wie zum Beispiel die Beantragung eines neuen Personalausweises oder auch eine Eheschließung, können nur persönlich erledigt werden. Hier ist eine Vertretung durch eine dritte Person ausgeschlossen. Im Zweifelsfall sollte man sich vorab telefonisch erkundigen und bei dieser Gelegenheit seine Situation erklären.

Wer profitiert besonders von einer Vollmacht für Behördenangelegenheiten?

Eine Vertretung in Behördenangelegenheiten ist vor allem für Menschen vorteilhaft, die nicht persönlich im Amt erscheinen können. Gesundheitliche Einschränkungen oder Behinderungen sind hier vor allem zu nennen. Für diese Personen ist eine Vertretung oftmals die einzige Möglichkeit, ihre Angelegenheiten zu regeln.

Welche Alternativen gibt es zu einer Vollmacht für Behördengänge?

Wer nicht in der Lage ist, seine Behördenangelegenheiten zu regeln, aber auch keine Vollmacht erteilen will oder kann, sollte mit dem Amt in Kontakt treten. Mitunter gibt es die Möglichkeit, einen Online-Service zu nutzen. Ansonsten kann ein Sachbearbeiter den Bürger auch aufsuchen. In anderen Fällen kann das Ganze auch über eine Betreuung geregelt werden.

Checkliste: Das muss in einer Vollmacht für Behördengänge stehen

Eine Vollmacht kann grundsätzlich formlos erteilt werden. Das bedeutet aber nicht, dass der Inhalt beliebig ist. Damit die Behörde die Vollmacht anerkennt und diese ihren Zweck erfüllen kann, muss sie Angaben zu den folgenden Aspekten beinhalten:

  • Vollmachtgeber/in
  • Vollmachtnehmer/in
  • Umfang der Vollmacht
  • Gültigkeit der Vollmacht
  • eigenhändige Unterschrift mit Ort und Datum