Wohngeld beantragen
Basierend auf dem Wohngeldgesetz, kurz WoGG, kann in Deutschland Wohngeld als Sozialleistung gewährt werden. Dabei handelt es sich um einen Zuschuss zu den Wohnkosten für Bürgerinnen und Bürger, die aufgrund ihres geringen Einkommens durch hohe Wohnkosten besonders belastet werden. Wohnungsknappheit und steigende Mieten sorgen seit geraumer Zeit für eine Verschärfung der ohnehin angespannten Situation. Für viele Familien ist das Wohngeld dann die Rettung und sorgt dafür, dass sie sich das Dach über ihrem Kopf leisten können.
Die zentrale Aufgabe des Wohngeldes besteht darin, angemessenes Wohnen wirtschaftlich zu sichern. Berechtigte erhalten dann einen staatlichen Zuschuss zu den Wohnkosten und sichern so ihre wirtschaftliche Existenz. Wichtig zu wissen ist, dass Wohngeld nur auf Antrag gewährt wird. Man muss also aktiv werden und diese Sozialleistung beantragen, andernfalls geht man leer aus. Wer aber Wohngeld beantragt, kann zumindest seine Anspruchsberechtigung prüfen lassen und dann gegebenenfalls finanzielle Unterstützung erhalten.
Wer kann Wohngeld beantragen?
Das Wohngeld ist grundsätzlich für alle Bürgerinnen und Bürger da, die nur über ein geringes Einkommen verfügen und daher durch die Wohnkosten sehr belastet sind. Der gleichzeitige Bezug von anderen Sozialleistungen, die eine Übernahme der Kosten für Unterkunft beinhalten, schließt einen Wohngeldanspruch kategorisch aus. Wer beispielsweise Hartz IV oder Grundsicherung bezieht, hat somit üblicherweise keine Chance auf zusätzliches Wohngeld.
Die Anspruchsberechtigung in Zusammenhang mit Wohngeld gilt nicht nur für Mieter/innen, sondern auch für Eigentümer/innen von selbstgenutztem Wohnraum. Das Wohngeld kann folglich als Mietzuschuss oder Lastenzuschuss daherkommen. Die Konkurrenz zu anderen Sozialleistungen darf hier allerdings nicht außer Acht gelassen werden. Maßgebend ist, dass Wohngeld grundsätzlich nur gewährt wird, wenn dadurch eine anderweitige Hilfebedürftigkeit vermieden werden kann. Wer aber bereits Sozialleistungen bezieht, kann nur Wohngeld beziehen, wenn die andere Leistung die Wohnkosten unberücksichtigt lässt.
Wo kann man Wohngeld beantragen?
Bürgerinnen und Bürger, die einen Antrag auf Wohngeld stellen möchten, sind bei der Stadtverwaltung an der richtigen Adresse. Dort gibt es eine sogenannte Wohngeldstelle, die sich ausschließlich mit Angelegenheiten rund ums Wohngeld befasst. Die Beantragung kann allerdings häufig auch über das Bürgerbüro oder rein postalisch abgewickelt werden.
Wie hoch ist das Wohngeld?
Das Wohngeld wird stets individuell berechnet, so dass es keine pauschalen Angaben hinsichtlich der Höhe geben kann. Der Berechnung liegt eine komplexe Formel zugrunde, die den gesamten Haushalt als eine Einheit betrachtet. Der Mieter beziehungsweise Eigentümer fungiert zwar als Antragsteller, aber alle Haushaltsmitglieder werden berücksichtigt. Das monatliche Gesamteinkommen ist hier ebenso wie die monatliche Miete oder Belastung zu berücksichtigen. Online finden sich einige Wohngeldrechner, aber schlussendlich gibt erst der Bescheid der Wohngeldstelle Aufschluss darüber, wie viel man bekommt. Zu beachten ist außerdem, dass Wohngeld typischerweise für zwölf Monate gewährt wird und somit spätestens nach einem Jahr erneut beantragt werden muss.