Zweitwohnsitz – Was ist zu beachten?
Obgleich die meisten Menschen nur einen Wohnsitz haben, kann ein Zweitwohnsitz durchaus ein Thema sein. Unter anderem Pendler nehmen sich zuweilen eine sogenannte Nebenwohnung zusätzlich zu ihrer Hauptwohnung und führen somit zwei voneinander getrennte Haushalte. Dass dies mit einem gewissen Aufwand verbunden ist, bleibt nicht aus, aber in manchen Lebenssituationen erweist es sich dennoch als beste Lösung. Abgesehen vom Aufwand einer doppelten Haushaltsführung ist die damit verbundene Bürokratie zu beachten, die Inhaber einer Zweitwohnung immer wieder vor große Herausforderungen stellt. Dementsprechend kommt regelmäßig die Frage auf, was in Zusammenhang mit einem Zweitwohnsitz zu beachten ist.
Definition Zweitwohnsitz
Um die Formalitäten regeln zu können, die mit einem Zweitwohnsitz einhergehen, muss man erst einmal wissen, was das genau ist. Im Beamtendeutsch ist hier zuweilen auch von einer Nebenwohnung die Rede, die klar von der Hauptwohnung abzugrenzen ist. Im deutschen Melderecht ist diese Differenzierung von großer Bedeutung und immer dann erforderlich, wenn ein Bürger mehr als eine Wohnung im Inland nutzt. Im Ausland befindliche Wohnsitze werden dahingegen außer Acht gelassen. Wer also in Deutschland mehr als eine Wohnung nutzt, hat unweigerlich auch einen Zweitwohnsitz. Die Wohnung, die den Lebensmittelpunkt darstellt, wird als Hauptwohnsitz definiert. Die übrigen Wohnungen sind somit Nebenwohnungen und fallen dementsprechend in die Kategorie der Zweitwohnsitze.
Anmeldung eines Zweitwohnsitzes
Wer fürs Studium in eine andere Stadt zieht, ohne daheim alle Zelte abzubrechen, begründet am Studienort vielfach einen Zweitwohnsitz. Dies gilt auch für Arbeitnehmer, die beispielsweise unter der Woche am Arbeitsort wohnen und an den Wochenenden in den Schoß der Familie zurückkehren, wo sich ihr Hauptwohnsitz befindet. Unabhängig von den jeweiligen Rahmenbedingungen ist eine Anmeldung des Zweitwohnsitzes stets ein absolutes Muss. Das deutsche Meldewesen macht hier keine Ausnahmen und erfasst nicht nur Haupt-, sondern auch Nebenwohnungen. Bürgerinnen und Bürger, die einen zweiten Wohnsitz beziehen, müssen daher unbedingt beim Einwohnermeldeamt vorstellig werden. Zuständig ist dabei das Einwohnermeldeamt der Gemeinde, in der sich der neu bezogene Zweitwohnsitz befindet.
Fristen und Unterlagen für den Zweitwohnsitz
Online oder beim Einwohnermeldeamt vor Ort stehen Formulare zur Verfügung, über die man einen Zweitwohnsitz anmelden kann. Dass das ausgefüllte Formular zum Termin beim Einwohnermeldeamt mitzubringen ist, steht außer Frage. Zusätzlich dürfen auch die folgenden Unterlagen nicht fehlen, damit die Anmeldung der Nebenwohnung auch tatsächlich vollzogen werden kann:
- Reisepass oder Personalausweis
- Meldeschein
- Wohnungsgeberbestätigung
Weiterhin sind die Fristen für die Anmeldung eines Zweitwohnsitzes zu beachten, die denen eines Hauptwohnsitzes entsprechen. Folglich bleiben Bürgerinnen und Bürgern nur zwei Wochen Zeit, um die Nebenwohnung anzumelden. Wird dies versäumt, können empfindliche Bußgelder erhoben werden.
Der Zweitwohnsitz und die Steuer
Der deutsche Staat pocht beharrlich auf die Wahrung der Meldepflicht und ist auch in Zusammenhang mit Nebenwohnungen kompromisslos. Die Anmeldung eines Zweitwohnsitzes kann allerdings auch steuerliche Folgen haben, die für die Bürger aber in keiner Weise nachteilig sein müssen. Stattdessen kann ein Zweitwohnsitz durchaus mit Steuervorteilen einhergehen, denn die Nebenwohnung ist eine zusätzliche finanzielle Belastung, die steuerlich geltend gemacht werden kann. Neben der Miete können auch Fahrtkosten zwischen den Wohnsitzen als Werbungskosten abgesetzt werden.
5 Quicktipps zum Zweitwohnsitz
Wenn es um einen zweiten Wohnsitz geht, muss man in Deutschland einige Punkte beachten. Viele Menschen sind zunächst überfordert und wünschen sich eine gewisse Orientierung.
Genau an diesem Punkt setzen die folgenden fünf Tipps an, die kurze Denkanstöße liefern und so für die wichtigen Aspekte in Zusammenhang mit einem Zweitwohnsitz sensibilisieren sollen.
- Melderechtlich handelt es sich bei dem Zweitwohnsitz um die Nebenwohnung, die nicht als Hauptwohnung und Schwerpunkt der Lebensverhältnisse dient.
- Für die Einstufung als Zweitwohnsitz spielt es keine Rolle, ob es sich bei der Nebenwohnung um Eigentum oder ein angemietetes Objekt handelt.
- Zusätzliche Wohnsitze im Ausland bleiben im deutschen Melderecht unberücksichtigt und gelten somit nicht als Nebenwohnungen.
- Wird am Hauptwohnsitz bereits der Rundfunkbeitrag entrichtet, ist eine entsprechende Befreiung für die Zweitwohnung möglich.
- Für steuerliche und behördliche Belange ist stets der Hauptwohnsitz ausschlaggebend.
Checkliste für die Anmeldung eines zweiten Wohnsitzes
Wer seinen Zweitwohnsitz anmelden möchte, ist zunächst auf dem richtigen Weg. Das Wie wirft allerdings Fragen auf. Die folgende Checkliste soll hier Abhilfe schaffen und aufzeigen, welche Unterlagen und Angaben bei der Anmeldung eines zweiten Wohnsitzes von den Gemeinden verlangt werden:
- Personalausweis oder anderes Ausweisdokument
- Meldeschein
- gegebenenfalls Vermieterbescheinigung
Wenn man diese Checkliste abhaken kann, ist man bestens vorbereitet und kann den Zweitwohnsitz problemlos anmelden.
Welche Kosten verursacht ein Zweitwohnsitz?
Ein zweiter Wohnsitz verursacht Kosten. Diese setzen sich üblicherweise aus den folgenden Teilen zusammen:
- Miete und Nebenkosten
- Zweitwohnsitzsteuer
- zusätzliche Ausgaben aufgrund der doppelten Haushaltsführung
Worin bestehen die Vorteile eines Zweitwohnsitzes?
Für einen Zweiwohnsitz muss man mitunter tief in die Tasche greifen, was längst nicht nur an der etwaigen Zweitwohnsitzsteuer liegt. Nichtsdestotrotz entscheiden sich viele Menschen für einen zweiten Wohnsitz und wissen vor allem die folgenden Vorzüge sehr zu schätzen:
- Durch einen Zweitwohnsitz kann man das Pendeln zur Arbeit verkürzen, ohne den Hauptwohnsitz aufgeben zu müssen.
- Die Kosten für einen beruflich genutzten Zweitwohnsitz können als Werbungskosten geltend gemacht werden.
- Man kann an zwei Orten wohnen.
Achtung! Tipp aus der Redaktion
Menschen, die sich für Zweitwohnsitze interessieren oder sich bereits für einen zweiten Wohnsitz entschieden haben, müssen einiges beachten. Der folgende Tipp aus unserer Redaktion sollte dabei nicht unberücksichtigt bleiben, sondern hinreichend Beachtung finden.
Versäumen Sie es nicht, Ihren Zweitwohnsitz anzumelden!
Unwissenheit, Nachlässigkeit oder der Wunsch, Steuern zu sparen, sind häufige Gründe dafür, dass die Anmeldung des Zweitwohnsitzes versäumt wird. Dies sollte man unbedingt verhindern, denn ein solches Versäumnis kann einem teuer zu stehen kommen. Einerseits kann ein Bußgeld fällig werden und andererseits kann die nicht gezahlte Zweitwohnsitzsteuer rückwirkend nachgefordert werden.