Steuer-Identifikationsnummer anfordern
Die Nummer vergibt das Bundeszentralamt für Steuern auf Grundlage der Daten der Meldebehörden. Jede Person bekommt genau eine, und jede Nummer wird nur einmal vergeben (§ 139b Absatz 1 Abgabenordnung).
| Zuständig | Bundeszentralamt für Steuern |
|---|---|
| Gebühr | gebührenfrei |
| Dauer | Zusendung dauert bis zu vier Wochen |
| Frist | keine Frist |
| Rechtsgrundlage | § 139b Abgabenordnung |
Die steuerliche Identifikationsnummer begleitet Sie ein Leben lang. Sie wird automatisch vergeben - beantragen muss man sie nicht, nur den Brief noch einmal anfordern, wenn er nicht mehr auffindbar ist.
Vergeben wird sie vom Bundeszentralamt für Steuern auf Grundlage der Meldedaten. Jede Person bekommt genau eine, und jede Nummer wird nur einmal vergeben (§ 139b Absatz 1 Abgabenordnung).
Was Sie brauchen
- Name und Anschrift
- Geburtsdatum und Geburtsort
So läuft es ab
Erst in den Unterlagen nachsehen
Steuerbescheid, Lohnsteuerbescheinigung, Schreiben des Bundeszentralamts. In neun von zehn Fällen erübrigt sich der Antrag.
Formular ausfüllen
Auf der Seite des Bundeszentralamts für Steuern - Name, Anschrift, Geburtsdatum und Geburtsort.
Brief abwarten
Die Mitteilung kommt per Post an Ihre Meldeadresse. Aus Datenschutzgründen gibt es sie weder telefonisch noch per E-Mail.
Besondere Fälle
- Umzug ins Ausland
- Die Nummer bleibt bestehen. Zugeschickt wird sie aber nur an eine Meldeadresse im Inland.
- Kind ohne Nummer
- Neugeborene bekommen sie automatisch nach der Geburtsanzeige des Standesamts. Sie wird für das Kindergeld gebraucht.
- Zwei Nummern erhalten
- Das darf nicht sein (§ 139b Absatz 1 AO). Melden Sie sich beim Bundeszentralamt - eine der beiden wird stillgelegt.
Worauf es ankommt
- Die Nummer ist nicht weg, wenn der Brief weg ist. Sie steht auf jedem Steuerbescheid, auf der Lohnsteuerbescheinigung und im Schreiben des Bundeszentralamts nach der Geburt.
- Sie gilt lebenslang und ändert sich weder bei Umzug noch bei Heirat noch bei Namensänderung.
- ⚠️ Nicht zu verwechseln mit der Steuernummer: Die vergibt das Finanzamt, sie ändert sich bei einem Umzug in einen anderen Finanzamtsbezirk und gilt nur für die Veranlagung.
Häufige Fragen
- Was kostet die erneute Mitteilung?
- Nichts. Sie wird kostenlos zugeschickt.
- Wohin wird sie geschickt?
- Ausschließlich an die Adresse, die beim Meldeamt hinterlegt ist - nicht an eine abweichende Anschrift und nicht per E-Mail.
- Wo finde ich sie ohne Antrag?
- Auf jedem Steuerbescheid, auf der Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers und im Schreiben, das nach der Geburt oder der ersten Anmeldung kam.
- Was ist der Unterschied zur Steuernummer?
- Die Steuer-ID vergibt das Bundeszentralamt einmalig und lebenslang. Die Steuernummer vergibt das Finanzamt und sie ändert sich, wenn Sie in einen anderen Bezirk ziehen.
Zuständige Stelle
Dieser Schritt läuft über Bundeszentralamt für Steuern. Eine bundesweit zentrale Behörde in Bonn - Standorte in den Gemeinden gibt es dafür nicht. Die erneute Mitteilung kommt per Post an Ihre Meldeadresse.