Führerscheinstelle: Umtausch, Antrag und zuständige Behörde
Wir führen 500 Führerscheinstellen in Deutschland mit Anschrift, Öffnungszeiten und Telefonnummer. Die Führerscheinstelle erteilt, verlängert und tauscht Fahrerlaubnisse um. Dort erledigen Sie: Führerschein umtauschen, Führerschein verloren oder gestohlen, Fahrerlaubnis erstmals beantragen.
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Auf dieser Seite15 Abschnitte
- Die Aufgaben der Führerscheinstelle
- Tipps für den Umgang mit der Führerscheinstelle
- Die zuständige Führerscheinstelle finden
- Führerscheinstelle in Deutschland
- Die größten Städte
- Was möchten Sie erledigen?
- Was Sie hier erledigen können
- Vor dem Gang zur Führerscheinstelle
- Wann brauche ich die Führerscheinstelle?
- Vor dem Besuch
- Wann muss ich umtauschen?
- Bis wann muss ich umtauschen?
- Häufige Fragen
- Führerscheinstelle: Orte nach Bundesland
- Andere Ämter
Umgangssprachlich ist in Zusammenhang mit der Fahrerlaubnisbehörde vielfach von der Führerscheinstelle die Rede. Diese ist die zentrale Anlaufstelle, wenn es um die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr geht. Ohne entsprechende Erlaubnis in Form eines Führerscheins ist das Führen von Fahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr nicht erlaubt. Dementsprechend braucht man einen Führerschein und wendet sich daher typischerweise an die Führerscheinstelle, die für die Erteilung der Fahrerlaubnisse zuständig ist.
All diejenigen, die als Fahrer/innen eines Kraftfahrzeugs am Straßenverkehr teilnehmen (möchten), müssen früher oder später bei der Führerscheinstelle vorstellig werden. Dies kann im Übrigen auch für Inhaber einer Fahrerlaubnis gelten, die diese erweitern möchten oder aufgrund eines Fehlverhaltens verlieren. Die Führerscheinstelle ist dann immer die richtige Anlaufstelle. Vorab kann man sich eingehend informieren und beispielsweise im Folgenden erfahren, was die Führerscheinstelle beziehungsweise Fahrerlaubnisbehörde ausmacht.
Die Aufgaben der Führerscheinstelle
Die Frage, wofür die Führerscheinstelle zuständig ist, kommt immer wieder auf. Insbesondere Menschen, die eine Fahrerlaubnis anstreben, landen bei der Führerscheinstelle. Als Fahrerlaubnisbehörde nimmt diese im Allgemeinen verschiedene Aufgaben in den folgenden Bereichen wahr:
- Fahrerlaubnisse
- Führerscheine
- Berufskraftfahrerqualifikation
- Fahrerkarten
In all diesen Belangen ist man folglich bei der Führerscheinstelle an der richtigen Adresse. Behördengänge, die mit dem Führerschein in Zusammenhang stehen, landen somit typischerweise bei der Fahrerlaubnisbehörde.
Tipps für den Umgang mit der Führerscheinstelle
Der Führerschein ist vielen Menschen gewissermaßen heilig, denn dieser verschafft ihnen Mobilität und ist somit ein wichtiger Baustein ihres alltäglichen und mitunter auch beruflichen Lebens. Daher ist man in der Regel sehr um einen idealen Umgang mit der Führerscheinstelle bemüht und für entsprechende Tipps dankbar.
Im Folgenden finden Bürger/innen daher ein paar Ratschläge, die ihnen bei den Behördengängen behilflich sein sollen:
- Online-Recherche
Zunächst sollten Bürger/innen online recherchieren und herausfinden, welche Aufgaben der Führerscheinstelle obliegen. Gleichzeitig können sie ergründen, wohin sie sich wenden müssen. Dabei geht es nicht nur darum, wo die örtliche Fahrerlaubnisbehörde sitzt, sondern auch um die Öffnungszeiten und Kontaktmöglichkeiten. Nicht selten kann man aber auch erst einmal Informationen sammeln und sich so viele Fragen selbst beantworten. Mitunter kann man sich durch eine umfassende Online-Recherche den einen oder anderen Behördengang ersparen.
- Formulare und Anträge vorbereiten
Eine solide Vorbereitung auf den Termin bei der Führerscheinstelle besteht nicht nur darin, zu ergründen, inwiefern die Behörde zuständig ist und welche Rechte man hat, sondern auch darin, Formulare und Anträge bestmöglich vorzubereiten.
So sollte man alle relevanten Unterlagen mitbringen. Außerdem kann man sich vorab Vordrucke besorgen oder online Formulare herunterladen. Indem man diese schon ausgefüllt mitbringt, kann man den Prozess deutlich vereinfachen.
- Nach Möglichkeit Termin vereinbaren
Idealerweise stattet man der Führerscheinstelle nicht unangemeldet einen Besuch ab, sondern kümmert sich vorab um einen Termin, sofern die Möglichkeit dazu besteht. So kann man Wartezeiten reduzieren und zu optimalen Abläufen beitragen.
Grundsätzlich sollte man stets freundlich und bestimmt auftreten. Zudem schadet es nicht, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu kennen. In erster Linie geht es aber natürlich darum, zu wissen, wann man bei der Führerscheinstelle an der richtigen Adresse ist. Zuweilen ist auch eher das Straßenverkehrsamt oder eine andere Behörde zuständig.
Indem man sich mit den Aufgaben der Fahrerlaubnisbehörde befasst, gewinnt man jedoch schnell einen guten Eindruck und weiß, wann man bei der Führerscheinstelle vorstellig werden sollte. Wer sich dann auch noch gut vorbereitet, kann den Behördengang üblicherweise schnell bewältigen.
Online-Angebote der Führerscheinstelle
Lange Wartezeiten sind beim Besuch der Führerscheinstelle leider Alltag und oftmals ein großes Ärgernis. Umso erfreulicher ist es, dass sich die Behörden mehr und mehr in Sachen Digitalisierung öffnen und ganz im Sinne des E-Government mit verschiedenen Online-Angeboten aufwarten können.Dies gilt auch für die Führerscheinstellen, die beispielsweise Online-Terminbuchungen ermöglichen. Nicht selten findet sich auch ein FAQ-Bereich auf der Website, der die häufigsten Fragen vorab beantwortet.
Die zuständige Führerscheinstelle finden
Bürgerinnen und Bürger, die in einer Angelegenheit in Zusammenhang mit ihrer Fahrerlaubnis die Führerscheinstelle aufsuchen müssen, fragen sich zuweilen, wie sie die zuständige Führerscheinstelle finden. Dies ist eigentlich gar nicht so schwer, kann aber dennoch herausfordernd sein. Grundsätzlich sollte man wissen, dass es offiziell Fahrerlaubnisbehörde heißt. Diese ist typischerweise Teil der Stadt- oder Kreisverwaltung.
Vielerorts gibt es aber auch keine separate Führerscheinstelle, weshalb die Straßenverkehrsbehörde die richtige Anlaufstelle ist. Diese ist Teil der Kommunalverwaltung, die dann also auch die Funktion der Führerscheinstelle übernimmt. Lediglich in Hamburg obliegen diese Aufgaben noch zusätzlich der Polizei.
Führerscheinstelle in Deutschland
500 Standorte. Ein Klick auf einen Punkt führt zur jeweiligen Seite. Karte über unseren eigenen Kartendienst - es werden keine Daten an fremde Anbieter übertragen. Kartendaten © OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL).
Die größten Städte
Was möchten Sie erledigen?
Was Sie hier erledigen können
Führerschein umtauschen
Alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine müssen gestaffelt gegen einen EU-Kartenführerschein getauscht werden. Die Fahrerlaubnis selbst bleibt unverändert - es sind weder Prüfungen noch eine ärztliche Untersuchung nötig.
Das brauchen Sie
Führerschein verloren oder gestohlen
Bei Verlust oder Diebstahl stellt die Fahrerlaubnisbehörde einen Ersatz aus. Bei Diebstahl gehört die polizeiliche Anzeige dazu.
Das brauchen Sie
Fahrerlaubnis erstmals beantragen
Der Antrag wird bei der Fahrerlaubnisbehörde des Wohnorts gestellt, meist vermittelt über die Fahrschule. Er kann vor der theoretischen Prüfung eingereicht werden.
Das brauchen Sie
Vor dem Gang zur Führerscheinstelle
Sechs Punkte, die einen zweiten Weg ersparen. Zum Abhaken - die Häkchen werden nicht gespeichert.

Wann brauche ich die Führerscheinstelle?

Vor dem Besuch
- Termin vorher vereinbaren - viele Stellen arbeiten ausschließlich mit Terminvergabe.
- Unterlagen im Original mitbringen, Kopien werden häufig nicht anerkannt.
- Gültigen Ausweis nicht vergessen; wer jemanden vertritt, braucht eine schriftliche Vollmacht.
- Zahlungsmittel prüfen: manche Kassen nehmen nur Karte, andere nur Bargeld.
- Für ein biometrisches Passfoto vorher zum Fotografen; Automaten in der Behörde gibt es nicht überall.
Wann muss ich umtauschen?
Wer vor 1953 geboren ist, hat unabhängig vom Ausstellungsjahr bis zum 19. Januar 2033 Zeit.
Bis wann muss ich umtauschen?
Der Pflichtumtausch läuft gestaffelt bis zum 19. Januar 2033. Maßgeblich ist bei Papierführerscheinen Ihr Geburtsjahr, bei Kartenführerscheinen das Ausstellungsjahr.
Papierführerschein (bis 31.12.1998)
| Geburtsjahr | Frist |
|---|---|
| vor 1953 | 19. Januar 2033 |
| 1953 bis 1958 | 19. Juli 2022 |
| 1959 bis 1964 | 19. Januar 2023 |
| 1965 bis 1970 | 19. Januar 2024 |
| 1971 oder später | 19. Januar 2025 |
Kartenführerschein (1999 bis 18.01.2013)
| Ausstellungsjahr | Frist |
|---|---|
| 1999 bis 2001 | 19. Januar 2026 |
| 2002 bis 2004 | 19. Januar 2027 |
| 2005 bis 2007 | 19. Januar 2028 |
| 2008 | 19. Januar 2029 |
| 2009 | 19. Januar 2030 |
| 2010 | 19. Januar 2031 |
| 2011 | 19. Januar 2032 |
| 2012 bis 18. Januar 2013 | 19. Januar 2033 |
Quelle: Bundesministerium für Verkehr, Stand 5. September 2026.
Häufige Fragen
- Führerscheinstelle oder Fahrerlaubnisbehörde - was ist der Unterschied?
- Keiner. Fahrerlaubnisbehörde ist die amtliche Bezeichnung der Fahrerlaubnis-Verordnung, Führerscheinstelle der geläufige Name dafür. Je nach Ort heißt dieselbe Stelle auch Straßenverkehrsamt oder Straßenverkehrsbehörde.
- Welche Führerscheinstelle ist für mich zuständig?
- Die Ihres Wohnsitzes. Fahrerlaubnisse sind eine Aufgabe der Kreise und kreisfreien Städte - eine Nachbarbehörde darf Ihren Antrag nicht bearbeiten, auch wenn sie näher liegt. Wenn Ihr Ort keine eigene Stelle führt, steht die zuständige auf der jeweiligen Ortsseite - zu finden über die Karte oder die Suche.
- Was kostet der Pflichtumtausch?
- 26,50 Euro - 25,50 Euro für die Umstellung und 1,00 Euro Zusatzgebühr. Lassen Sie sich den neuen Führerschein von der Bundesdruckerei zuschicken, kommen 6,50 Euro dazu.
- Brauche ich für den Umtausch einen Sehtest oder eine ärztliche Untersuchung?
- Nein. Das Bundesministerium für Verkehr stellt klar, dass mit dem Umtausch keine ärztlichen Untersuchungen oder sonstigen Prüfungen verbunden sind. Der Sehtest gehört zum Erstantrag, nicht zum Umtausch.
- Was passiert, wenn ich die Umtauschfrist verpasse?
- Der alte Führerschein wird ungültig. Die Fahrerlaubnis selbst, also Ihre Berechtigung zu fahren, erlischt dadurch nicht - ungültig ist das Dokument. Umtauschen können Sie auch danach noch.
- Kann ich den Umtausch auch im Bürgeramt erledigen?
- Mancherorts ja. Das Verkehrsministerium weist ausdrücklich darauf hin, dass der Umtausch zum Teil auch in Bürgerämtern möglich ist. Fragen Sie vorher nach - verlassen Sie sich nicht darauf.
Führerscheinstelle: Orte nach Bundesland
- Bayern 291
- Baden-Württemberg 260
- Nordrhein-Westfalen 238
- Niedersachsen 222
- Hessen 200
- Sachsen 144
- Rheinland-Pfalz 136
- Brandenburg 123
- Schleswig-Holstein 102
- Sachsen-Anhalt 84
- Mecklenburg-Vorpommern 73
- Thüringen 66
- Saarland 53
- Berlin 2
- Bremen 2
- Hamburg 2
Verwaltungsgrenzen: Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (VG250, Datenlizenz Deutschland - Namensnennung 2.0).
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