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Führerscheinstelle: Umtausch, Antrag und zuständige Behörde

Das Wichtigste in Kürze

Wir führen 500 Führerscheinstellen in Deutschland mit Anschrift, Öffnungszeiten und Telefonnummer. Die Führerscheinstelle erteilt, verlängert und tauscht Fahrerlaubnisse um. Dort erledigen Sie: Führerschein umtauschen, Führerschein verloren oder gestohlen, Fahrerlaubnis erstmals beantragen.

Führerscheinstelle - Symbolbild
Auf dieser Seite15 Abschnitte

Umgangssprachlich ist in Zusammenhang mit der Fahrerlaubnisbehörde vielfach von der Führerscheinstelle die Rede. Diese ist die zentrale Anlaufstelle, wenn es um die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr geht. Ohne entsprechende Erlaubnis in Form eines Führerscheins ist das Führen von Fahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr nicht erlaubt. Dementsprechend braucht man einen Führerschein und wendet sich daher typischerweise an die Führerscheinstelle, die für die Erteilung der Fahrerlaubnisse zuständig ist.

All diejenigen, die als Fahrer/innen eines Kraftfahrzeugs am Straßenverkehr teilnehmen (möchten), müssen früher oder später bei der Führerscheinstelle vorstellig werden. Dies kann im Übrigen auch für Inhaber einer Fahrerlaubnis gelten, die diese erweitern möchten oder aufgrund eines Fehlverhaltens verlieren. Die Führerscheinstelle ist dann immer die richtige Anlaufstelle. Vorab kann man sich eingehend informieren und beispielsweise im Folgenden erfahren, was die Führerscheinstelle beziehungsweise Fahrerlaubnisbehörde ausmacht.

Die Aufgaben der Führerscheinstelle

Die Frage, wofür die Führerscheinstelle zuständig ist, kommt immer wieder auf. Insbesondere Menschen, die eine Fahrerlaubnis anstreben, landen bei der Führerscheinstelle. Als Fahrerlaubnisbehörde nimmt diese im Allgemeinen verschiedene Aufgaben in den folgenden Bereichen wahr:

In all diesen Belangen ist man folglich bei der Führerscheinstelle an der richtigen Adresse. Behördengänge, die mit dem Führerschein in Zusammenhang stehen, landen somit typischerweise bei der Fahrerlaubnisbehörde.

Tipps für den Umgang mit der Führerscheinstelle

Der Führerschein ist vielen Menschen gewissermaßen heilig, denn dieser verschafft ihnen Mobilität und ist somit ein wichtiger Baustein ihres alltäglichen und mitunter auch beruflichen Lebens. Daher ist man in der Regel sehr um einen idealen Umgang mit der Führerscheinstelle bemüht und für entsprechende Tipps dankbar.

Im Folgenden finden Bürger/innen daher ein paar Ratschläge, die ihnen bei den Behördengängen behilflich sein sollen:

Grundsätzlich sollte man stets freundlich und bestimmt auftreten. Zudem schadet es nicht, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu kennen. In erster Linie geht es aber natürlich darum, zu wissen, wann man bei der Führerscheinstelle an der richtigen Adresse ist. Zuweilen ist auch eher das Straßenverkehrsamt oder eine andere Behörde zuständig.

Indem man sich mit den Aufgaben der Fahrerlaubnisbehörde befasst, gewinnt man jedoch schnell einen guten Eindruck und weiß, wann man bei der Führerscheinstelle vorstellig werden sollte. Wer sich dann auch noch gut vorbereitet, kann den Behördengang üblicherweise schnell bewältigen.

Online-Angebote der Führerscheinstelle

Lange Wartezeiten sind beim Besuch der Führerscheinstelle leider Alltag und oftmals ein großes Ärgernis. Umso erfreulicher ist es, dass sich die Behörden mehr und mehr in Sachen Digitalisierung öffnen und ganz im Sinne des E-Government mit verschiedenen Online-Angeboten aufwarten können.

Dies gilt auch für die Führerscheinstellen, die beispielsweise Online-Terminbuchungen ermöglichen. Nicht selten findet sich auch ein FAQ-Bereich auf der Website, der die häufigsten Fragen vorab beantwortet.

Die zuständige Führerscheinstelle finden

Bürgerinnen und Bürger, die in einer Angelegenheit in Zusammenhang mit ihrer Fahrerlaubnis die Führerscheinstelle aufsuchen müssen, fragen sich zuweilen, wie sie die zuständige Führerscheinstelle finden. Dies ist eigentlich gar nicht so schwer, kann aber dennoch herausfordernd sein. Grundsätzlich sollte man wissen, dass es offiziell Fahrerlaubnisbehörde heißt. Diese ist typischerweise Teil der Stadt- oder Kreisverwaltung.

Vielerorts gibt es aber auch keine separate Führerscheinstelle, weshalb die Straßenverkehrsbehörde die richtige Anlaufstelle ist. Diese ist Teil der Kommunalverwaltung, die dann also auch die Funktion der Führerscheinstelle übernimmt. Lediglich in Hamburg obliegen diese Aufgaben noch zusätzlich der Polizei.

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Führerscheinstelle in Deutschland

500 Standorte. Ein Klick auf einen Punkt führt zur jeweiligen Seite. Karte über unseren eigenen Kartendienst - es werden keine Daten an fremde Anbieter übertragen. Kartendaten © OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL).

Die größten Städte

Was möchten Sie erledigen?

Was Sie hier erledigen können

Führerschein umtauschen

Alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine müssen gestaffelt gegen einen EU-Kartenführerschein getauscht werden. Die Fahrerlaubnis selbst bleibt unverändert - es sind weder Prüfungen noch eine ärztliche Untersuchung nötig.

Das brauchen Sie

Gebühr
26,50 Euro (25,50 Euro Umstellung plus 1,00 Euro) - bei Direktversand durch die Bundesdruckerei 6,50 Euro mehr
Dauer
in der Regel drei bis vier Wochen bis zur Abholung

Führerschein verloren oder gestohlen

Bei Verlust oder Diebstahl stellt die Fahrerlaubnisbehörde einen Ersatz aus. Bei Diebstahl gehört die polizeiliche Anzeige dazu.

Das brauchen Sie

Gebühr
26,50 Euro - den verbindlichen Betrag nennt die Behörde vor Ort
Dauer
in der Regel drei bis vier Wochen

Fahrerlaubnis erstmals beantragen

Der Antrag wird bei der Fahrerlaubnisbehörde des Wohnorts gestellt, meist vermittelt über die Fahrschule. Er kann vor der theoretischen Prüfung eingereicht werden.

Das brauchen Sie

Gebühr
40,80 Euro an die Behörde (5,10 Euro Antragsprüfung, 35,70 Euro Erteilung) - dazu Fahrschule, Sehtest, Erste Hilfe und Passbild
Dauer
je nach Behörde vier bis sechs Wochen

Vor dem Gang zur Führerscheinstelle

Sechs Punkte, die einen zweiten Weg ersparen. Zum Abhaken - die Häkchen werden nicht gespeichert.

Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis mit Passbildern, Brille und Stift auf einem Schreibtisch
Der Erstantrag wird meist über die Fahrschule eingereicht. Passbilder gehören dazu - beim Umtausch dagegen weder Sehtest noch ärztliche Untersuchung.

Wann brauche ich die Führerscheinstelle?

Wartebereich eines Landratsamts mit Aufrufanzeige und Ticketautomat
Viele Fahrerlaubnisbehörden sitzen im Landratsamt und nehmen nur nach Voranmeldung an. Die Öffnungszeiten stehen auf der Seite Ihres Orts.

Vor dem Besuch

Wann muss ich umtauschen?

Wer vor 1953 geboren ist, hat unabhängig vom Ausstellungsjahr bis zum 19. Januar 2033 Zeit.

Bis wann muss ich umtauschen?

Der Pflichtumtausch läuft gestaffelt bis zum 19. Januar 2033. Maßgeblich ist bei Papierführerscheinen Ihr Geburtsjahr, bei Kartenführerscheinen das Ausstellungsjahr.

Papierführerschein (bis 31.12.1998)

GeburtsjahrFrist
vor 195319. Januar 2033
1953 bis 195819. Juli 2022
1959 bis 196419. Januar 2023
1965 bis 197019. Januar 2024
1971 oder später19. Januar 2025

Kartenführerschein (1999 bis 18.01.2013)

AusstellungsjahrFrist
1999 bis 200119. Januar 2026
2002 bis 200419. Januar 2027
2005 bis 200719. Januar 2028
200819. Januar 2029
200919. Januar 2030
201019. Januar 2031
201119. Januar 2032
2012 bis 18. Januar 201319. Januar 2033

Quelle: Bundesministerium für Verkehr, Stand 5. September 2026.

Häufige Fragen

Führerscheinstelle oder Fahrerlaubnisbehörde - was ist der Unterschied?
Keiner. Fahrerlaubnisbehörde ist die amtliche Bezeichnung der Fahrerlaubnis-Verordnung, Führerscheinstelle der geläufige Name dafür. Je nach Ort heißt dieselbe Stelle auch Straßenverkehrsamt oder Straßenverkehrsbehörde.
Welche Führerscheinstelle ist für mich zuständig?
Die Ihres Wohnsitzes. Fahrerlaubnisse sind eine Aufgabe der Kreise und kreisfreien Städte - eine Nachbarbehörde darf Ihren Antrag nicht bearbeiten, auch wenn sie näher liegt. Wenn Ihr Ort keine eigene Stelle führt, steht die zuständige auf der jeweiligen Ortsseite - zu finden über die Karte oder die Suche.
Was kostet der Pflichtumtausch?
26,50 Euro - 25,50 Euro für die Umstellung und 1,00 Euro Zusatzgebühr. Lassen Sie sich den neuen Führerschein von der Bundesdruckerei zuschicken, kommen 6,50 Euro dazu.
Brauche ich für den Umtausch einen Sehtest oder eine ärztliche Untersuchung?
Nein. Das Bundesministerium für Verkehr stellt klar, dass mit dem Umtausch keine ärztlichen Untersuchungen oder sonstigen Prüfungen verbunden sind. Der Sehtest gehört zum Erstantrag, nicht zum Umtausch.
Was passiert, wenn ich die Umtauschfrist verpasse?
Der alte Führerschein wird ungültig. Die Fahrerlaubnis selbst, also Ihre Berechtigung zu fahren, erlischt dadurch nicht - ungültig ist das Dokument. Umtauschen können Sie auch danach noch.
Kann ich den Umtausch auch im Bürgeramt erledigen?
Mancherorts ja. Das Verkehrsministerium weist ausdrücklich darauf hin, dass der Umtausch zum Teil auch in Bürgerämtern möglich ist. Fragen Sie vorher nach - verlassen Sie sich nicht darauf.

Führerscheinstelle: Orte nach Bundesland

Schleswig-Holstein: 102 OrteHamburg: 2 OrteNiedersachsen: 222 OrteBremen: 2 OrteNordrhein-Westfalen: 238 OrteHessen: 200 OrteRheinland-Pfalz: 136 OrteBaden-Württemberg: 260 OrteBayern: 291 OrteSaarland: 53 OrteBerlin: 2 OrteBrandenburg: 123 OrteMecklenburg-Vorpommern: 73 OrteSachsen: 144 OrteSachsen-Anhalt: 84 OrteThüringen: 66 OrteSchlesw.-Holst.102Hamburg 2Niedersachsen222Bremen 2Nordrh.-Westf.238Hessen200Rheinl.-Pfalz136Baden-Württ.260Bayern291Saarland 53Berlin 2Brandenburg123Meckl.-Vorp.73Sachsen144Sachsen-Anh.84Thüringen66

Verwaltungsgrenzen: Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (VG250, Datenlizenz Deutschland - Namensnennung 2.0).

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