Mein Führerschein: welche Ämter, in welcher Reihenfolge
Das Wichtigste in Kürze
Umtausch, Erstantrag oder Ersatz bei Verlust - alles bei der Fahrerlaubnisbehörde des Wohnorts.
Schritt für Schritt
Pflichtumtausch
gestaffelt bis 2033
Alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine müssen gestaffelt getauscht werden. Die Frist richtet sich nach Geburts- oder Ausstellungsjahr.
Zuständig: Führerscheinstelle
Fahrerlaubnis beantragen
Meist über die Fahrschule, mit Sehtest und Erste-Hilfe-Bescheinigung.
Zuständig: Führerscheinstelle
Verloren oder gestohlen
Bei Diebstahl gehört die polizeiliche Anzeige dazu.
Zuständig: Führerscheinstelle
Die zuständigen Stellen finden
Zu diesen Ämtern brauchen Sie die Stelle an Ihrem Wohnort: