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Mein Führerschein: welche Ämter, in welcher Reihenfolge

Das Wichtigste in Kürze

Umtausch, Erstantrag oder Ersatz bei Verlust - alles bei der Fahrerlaubnisbehörde des Wohnorts.

Schritt für Schritt

  1. Pflichtumtausch

    gestaffelt bis 2033

    Alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine müssen gestaffelt getauscht werden. Die Frist richtet sich nach Geburts- oder Ausstellungsjahr.

    Zuständig: Führerscheinstelle

  2. Fahrerlaubnis beantragen

    Meist über die Fahrschule, mit Sehtest und Erste-Hilfe-Bescheinigung.

    Zuständig: Führerscheinstelle

  3. Verloren oder gestohlen

    Bei Diebstahl gehört die polizeiliche Anzeige dazu.

    Zuständig: Führerscheinstelle

Die zuständigen Stellen finden

Zu diesen Ämtern brauchen Sie die Stelle an Ihrem Wohnort: