Welches Amt ist für Sie zuständig?
Wir nennen Ihnen die zuständige Behörde mit Anschrift, Öffnungszeiten und Telefonnummer - auch dann, wenn es in Ihrem Ort keine gibt. Auf jeder Seite steht, woher die Angaben stammen.
Was möchten Sie erledigen?
Führerschein umtauschenDer Pflichtumtausch läuft gestaffelt bis 2033. Frist nach Geburts- oder Ausstellungsjahr.Fahrerlaubnis beantragenErstantrag über die Fahrschule oder direkt bei der Behörde.Führerschein verlorenErsatz beantragen - bei Diebstahl mit polizeilicher Anzeige.Fahrzeug zulassenNeu oder gebraucht anmelden - mit eVB-Nummer und Fahrzeugpapieren.Fahrzeug ummeldenNach Umzug oder Halterwechsel. Das Kennzeichen darf oft mitkommen.Fahrzeug abmeldenBeendet Steuer- und Versicherungspflicht. Kennzeichen mitbringen.
Ämter im Überblick
Worum geht es bei Ihnen?
Die meisten Behördengänge kommen nicht einzeln. Hier steht, was in welcher Reihenfolge zu erledigen ist.
Ich ziehe umNach dem Einzug bleiben zwei Wochen Zeit für die Anmeldung. Fahrzeug, Finanzamt und Rundfunkbeitrag folgen.Wir heiratenDie Anmeldung läuft über das Standesamt des Wohnorts und gilt sechs Monate.Wir bekommen ein KindGeburtsurkunde, Kindergeld und Elterngeld - der Antrag auf Kindergeld wirkt nur sechs Monate zurück.Ich verliere meine ArbeitDie Meldung muss drei Monate vor dem Ende erfolgen - zu spät kostet Geld.Ich kaufe ein AutoZulassung am Wohnort, mit eVB-Nummer und SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer.Mein FührerscheinUmtausch, Erstantrag oder Ersatz bei Verlust - alles bei der Fahrerlaubnisbehörde des Wohnorts.Ein Angehöriger ist gestorbenDer Sterbefall ist am dritten Werktag anzuzeigen. Danach folgen Urkunden und Nachlass.Ich mache mich selbstständigGewerbeanzeige beim Ordnungsamt, danach meldet sich das Finanzamt.Ich ziehe nach DeutschlandAnmeldung bei der Gemeinde, Aufenthaltstitel bei der Ausländerbehörde.Ich brauche einen AusweisPersonalausweis und Reisepass beantragt man persönlich beim Bürgeramt.Ich brauche einen ZweitwohnsitzAuch die Nebenwohnung wird angemeldet - in vielen Städten kommt eine Zweitwohnungsteuer dazu.Ich gebe mein Gewerbe aufDie Abmeldung beim Ordnungsamt genügt nicht - Finanzamt und Kammern wollen es ebenfalls wissen.
Wie wir arbeiten
- Wir nennen die Behörde, die für Ihren Wohnort wirklich zuständig ist - und sagen es, wenn sie nicht bei Ihnen vor Ort sitzt.
- Anschriften stammen aus dem amtlichen Verzeichnis des Kraftfahrt-Bundesamtes sowie aus OpenStreetMap und Kartendiensten - nicht aus Schätzungen. Woher eine einzelne Angabe kommt, steht auf der jeweiligen Seite.
- Wo uns Öffnungszeiten fehlen, behaupten wir keine. Dann steht dort, dass sie fehlen.
- Gebühren nennen wir als Betrag nur, wo sie bundesweit einheitlich festgelegt sind.