Ämter.INFO
Unabhängiges Informationsangebot - kein Amt und keine Behörde

Ich gebe mein Gewerbe auf: welche Ämter, in welcher Reihenfolge

Das Wichtigste in Kürze

Die Abmeldung beim Ordnungsamt genügt nicht - Finanzamt und Kammern wollen es ebenfalls wissen.

Schritt für Schritt

  1. Gewerbe abmelden

    mit der Aufgabe

    Die Aufgabe des Betriebs ist der Behörde anzuzeigen, genauso wie die Aufnahme (§ 14 Gewerbeordnung).

    Zuständig: Ordnungsamt

  2. Finanzamt informieren

    Auch nach der Aufgabe sind noch Erklärungen fällig - für das laufende Jahr und gegebenenfalls eine Aufgabebilanz.

    Zuständig: Finanzamt

Die zuständigen Stellen finden

Zu diesen Ämtern brauchen Sie die Stelle an Ihrem Wohnort: