Finanzamt informieren
Auch nach der Aufgabe sind noch Erklärungen fällig - für das laufende Jahr und gegebenenfalls eine Aufgabebilanz.
| Zuständig | Finanzamt |
|---|---|
| Gebühr | gebührenfrei |
| Dauer | — |
Mit der Gewerbeabmeldung enden die steuerlichen Pflichten nicht. Für das laufende Jahr sind noch Erklärungen abzugeben, und bei einer echten Betriebsaufgabe kann ein Aufgabegewinn zu versteuern sein - etwa wenn Anlagevermögen ins Privatvermögen übergeht.
Das Gewerbeamt leitet die Abmeldung weiter, doch die Umsatzsteuer-Voranmeldungen laufen bis zur Abmeldung im Finanzamt weiter. Melden Sie sich deshalb auch dort.
Ob und in welcher Höhe Steuern anfallen, ist eine Frage für die steuerliche Beratung - das Finanzamt darf dazu nicht beraten, nur veranlagen.
Was Sie brauchen
- Steuernummer
- Datum der Betriebsaufgabe
So läuft es ab
Datum der Aufgabe mitteilen
Formlos, unter Angabe der Steuernummer.
Letzte Voranmeldungen abgeben
Bis zum Monat der Aufgabe.
Aufgabebilanz erstellen lassen
Bei bilanzierenden Betrieben; sonst eine Aufgabegewinnermittlung.
Abschließende Erklärungen einreichen
Für das Jahr der Aufgabe.
Bescheid prüfen
Und Unterlagen aufbewahren - die Fristen laufen weiter.
Besondere Fälle
- Nur ruhend gestellt
- Ein ruhender Betrieb ist keine Aufgabe. Sagen Sie das dem Finanzamt ausdrücklich, sonst wird ein Aufgabegewinn unterstellt.
- Verkauf statt Aufgabe
- Ein Verkauf wird steuerlich anders behandelt als eine Aufgabe - hier lohnt Beratung vorher, nicht hinterher.
- Kleinunternehmer
- Auch ohne Umsatzsteuer sind die Einkommensteuererklärungen fällig.
- Aufbewahrungsfristen
- Geschäftsunterlagen sind weiter aufzubewahren - je nach Art sechs oder zehn Jahre.
Worauf es ankommt
- Die Umsatzsteuer-Voranmeldungen laufen bis zur Abmeldung weiter.
- Bei Betriebsaufgabe kann ein Aufgabegewinn zu versteuern sein - dazu berät der Steuerberater, nicht das Amt.
Häufige Fragen
- Enden meine Steuerpflichten mit der Gewerbeabmeldung?
- Nein. Für das Jahr der Aufgabe sind noch Erklärungen fällig, und ein Aufgabegewinn kann zu versteuern sein.
- Was ist ein Aufgabegewinn?
- Er entsteht, wenn Betriebsvermögen ins Privatvermögen übergeht oder verkauft wird. Ob und in welcher Höhe, klärt die steuerliche Beratung.
- Wie lange muss ich Unterlagen aufbewahren?
- Je nach Art der Unterlage sechs oder zehn Jahre - die Fristen laufen unabhängig von der Abmeldung weiter.
Zuständige Stelle
Dieser Schritt läuft über das Finanzamt. Die Stelle an Ihrem Wohnort finden Sie hier:
Ebenfalls über das Finanzamt
- Finanzamt informieren Ich ziehe um
- Steuernummer beantragen Ich mache mich selbstständig
Gehört dazu
Weitere Schritte bei „Ich gebe mein Gewerbe auf":
- Gewerbe abmelden mit der Aufgabe