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Finanzamt informieren

Das Wichtigste in Kürze

Auch nach der Aufgabe sind noch Erklärungen fällig - für das laufende Jahr und gegebenenfalls eine Aufgabebilanz.

Das Wichtigste zu diesem Behördengang
ZuständigFinanzamt
Gebührgebührenfrei
Dauer

Mit der Gewerbeabmeldung enden die steuerlichen Pflichten nicht. Für das laufende Jahr sind noch Erklärungen abzugeben, und bei einer echten Betriebsaufgabe kann ein Aufgabegewinn zu versteuern sein - etwa wenn Anlagevermögen ins Privatvermögen übergeht.

Das Gewerbeamt leitet die Abmeldung weiter, doch die Umsatzsteuer-Voranmeldungen laufen bis zur Abmeldung im Finanzamt weiter. Melden Sie sich deshalb auch dort.

Ob und in welcher Höhe Steuern anfallen, ist eine Frage für die steuerliche Beratung - das Finanzamt darf dazu nicht beraten, nur veranlagen.

Was Sie brauchen

So läuft es ab

  1. Datum der Aufgabe mitteilen

    Formlos, unter Angabe der Steuernummer.

  2. Letzte Voranmeldungen abgeben

    Bis zum Monat der Aufgabe.

  3. Aufgabebilanz erstellen lassen

    Bei bilanzierenden Betrieben; sonst eine Aufgabegewinnermittlung.

  4. Abschließende Erklärungen einreichen

    Für das Jahr der Aufgabe.

  5. Bescheid prüfen

    Und Unterlagen aufbewahren - die Fristen laufen weiter.

Besondere Fälle

Nur ruhend gestellt
Ein ruhender Betrieb ist keine Aufgabe. Sagen Sie das dem Finanzamt ausdrücklich, sonst wird ein Aufgabegewinn unterstellt.
Verkauf statt Aufgabe
Ein Verkauf wird steuerlich anders behandelt als eine Aufgabe - hier lohnt Beratung vorher, nicht hinterher.
Kleinunternehmer
Auch ohne Umsatzsteuer sind die Einkommensteuererklärungen fällig.
Aufbewahrungsfristen
Geschäftsunterlagen sind weiter aufzubewahren - je nach Art sechs oder zehn Jahre.

Worauf es ankommt

Häufige Fragen

Enden meine Steuerpflichten mit der Gewerbeabmeldung?
Nein. Für das Jahr der Aufgabe sind noch Erklärungen fällig, und ein Aufgabegewinn kann zu versteuern sein.
Was ist ein Aufgabegewinn?
Er entsteht, wenn Betriebsvermögen ins Privatvermögen übergeht oder verkauft wird. Ob und in welcher Höhe, klärt die steuerliche Beratung.
Wie lange muss ich Unterlagen aufbewahren?
Je nach Art der Unterlage sechs oder zehn Jahre - die Fristen laufen unabhängig von der Abmeldung weiter.

Zuständige Stelle

Dieser Schritt läuft über das Finanzamt. Die Stelle an Ihrem Wohnort finden Sie hier:

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Gehört dazu

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