Finanzamt informieren
Bei einem Wechsel des Finanzamtsbezirks ändert sich die Steuernummer. Die Steueridentifikationsnummer bleibt.
| Zuständig | Finanzamt |
|---|---|
| Gebühr | gebührenfrei |
| Dauer | — |
Nach einem Umzug ändert sich unter Umständen das zuständige Finanzamt. Die Steueridentifikationsnummer bleibt lebenslang dieselbe, die Steuernummer dagegen wird vom neuen Finanzamt neu vergeben.
Eine gesonderte Meldung ist meist nicht nötig: Die Meldebehörde gibt die neue Anschrift an die Finanzverwaltung weiter. In der nächsten Steuererklärung geben Sie die neue Adresse an, und das Finanzamt übernimmt den Fall.
Wer selbstständig ist, sollte dagegen aktiv werden - Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Vorauszahlungen laufen sonst beim alten Amt weiter.
Was Sie brauchen
- Steueridentifikationsnummer
- neue Anschrift
So läuft es ab
Umzug abwarten
Die Anmeldung beim Bürgeramt löst die Weitergabe aus.
Neues Finanzamt ermitteln
Zuständig ist das Amt Ihres Wohnsitzes; bei Betrieben das des Betriebssitzes.
Bei Selbstständigkeit melden
Formlos mit alter und neuer Steuernummer.
Neue Steuernummer notieren
Sie steht auf dem ersten Bescheid des neuen Amts.
Besondere Fälle
- Umzug innerhalb desselben Finanzamtsbezirks
- Dann ändert sich nichts - auch die Steuernummer bleibt.
- Laufendes Einspruchsverfahren
- Die Akte wandert mit; nennen Sie in der Korrespondenz beide Steuernummern.
- Umzug ins Ausland
- Melden Sie es dem Finanzamt aktiv - die beschränkte Steuerpflicht folgt anderen Regeln.
Worauf es ankommt
- Die Steueridentifikationsnummer bleibt lebenslang gleich, die Steuernummer kann sich ändern.
- Meist genügt die Angabe der neuen Anschrift in der nächsten Steuererklärung.
Häufige Fragen
- Muss ich dem Finanzamt den Umzug melden?
- In der Regel nicht: Die Meldebehörde gibt die neue Anschrift weiter. Wer selbstständig ist, sollte sich trotzdem melden - sonst laufen Voranmeldungen und Vorauszahlungen beim alten Amt weiter.
- Ändert sich meine Steuernummer?
- Beim Wechsel in einen anderen Finanzamtsbezirk ja. Die Steueridentifikationsnummer bleibt dagegen lebenslang dieselbe.
- Welches Finanzamt ist zuständig?
- Das Ihres Wohnsitzes; bei Betrieben das des Betriebssitzes.
Zuständige Stelle
Dieser Schritt läuft über das Finanzamt. Die Stelle an Ihrem Wohnort finden Sie hier:
Ebenfalls über das Finanzamt
- Steuernummer beantragen Ich mache mich selbstständig
- Finanzamt informieren Ich gebe mein Gewerbe auf
Gehört dazu
Weitere Schritte bei „Ich ziehe um":
- Wohnsitz anmelden zwei Wochen
- Fahrzeug ummelden unverzüglich