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Finanzamt informieren

Das Wichtigste in Kürze

Bei einem Wechsel des Finanzamtsbezirks ändert sich die Steuernummer. Die Steueridentifikationsnummer bleibt.

Das Wichtigste zu diesem Behördengang
ZuständigFinanzamt
Gebührgebührenfrei
Dauer

Nach einem Umzug ändert sich unter Umständen das zuständige Finanzamt. Die Steueridentifikationsnummer bleibt lebenslang dieselbe, die Steuernummer dagegen wird vom neuen Finanzamt neu vergeben.

Eine gesonderte Meldung ist meist nicht nötig: Die Meldebehörde gibt die neue Anschrift an die Finanzverwaltung weiter. In der nächsten Steuererklärung geben Sie die neue Adresse an, und das Finanzamt übernimmt den Fall.

Wer selbstständig ist, sollte dagegen aktiv werden - Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Vorauszahlungen laufen sonst beim alten Amt weiter.

Was Sie brauchen

So läuft es ab

  1. Umzug abwarten

    Die Anmeldung beim Bürgeramt löst die Weitergabe aus.

  2. Neues Finanzamt ermitteln

    Zuständig ist das Amt Ihres Wohnsitzes; bei Betrieben das des Betriebssitzes.

  3. Bei Selbstständigkeit melden

    Formlos mit alter und neuer Steuernummer.

  4. Neue Steuernummer notieren

    Sie steht auf dem ersten Bescheid des neuen Amts.

Besondere Fälle

Umzug innerhalb desselben Finanzamtsbezirks
Dann ändert sich nichts - auch die Steuernummer bleibt.
Laufendes Einspruchsverfahren
Die Akte wandert mit; nennen Sie in der Korrespondenz beide Steuernummern.
Umzug ins Ausland
Melden Sie es dem Finanzamt aktiv - die beschränkte Steuerpflicht folgt anderen Regeln.

Worauf es ankommt

Häufige Fragen

Muss ich dem Finanzamt den Umzug melden?
In der Regel nicht: Die Meldebehörde gibt die neue Anschrift weiter. Wer selbstständig ist, sollte sich trotzdem melden - sonst laufen Voranmeldungen und Vorauszahlungen beim alten Amt weiter.
Ändert sich meine Steuernummer?
Beim Wechsel in einen anderen Finanzamtsbezirk ja. Die Steueridentifikationsnummer bleibt dagegen lebenslang dieselbe.
Welches Finanzamt ist zuständig?
Das Ihres Wohnsitzes; bei Betrieben das des Betriebssitzes.

Zuständige Stelle

Dieser Schritt läuft über das Finanzamt. Die Stelle an Ihrem Wohnort finden Sie hier:

Ebenfalls über das Finanzamt

Gehört dazu

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