Ämter.INFO
Unabhängiges Informationsangebot - kein Amt und keine Behörde

Ich ziehe um: welche Ämter, in welcher Reihenfolge

Das Wichtigste in Kürze

Nach dem Einzug bleiben zwei Wochen Zeit für die Anmeldung. Fahrzeug, Finanzamt und Rundfunkbeitrag folgen.

Schritt für Schritt

  1. Wohnsitz anmelden

    zwei Wochen

    Innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der neuen Gemeinde (§ 17 Bundesmeldegesetz). Die Wohnungsgeberbestätigung stellt der Vermieter aus.

    Zuständig: Bürgeramt

  2. Fahrzeug ummelden

    unverzüglich

    Bei einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk. Das Kennzeichen darf in vielen Fällen mitkommen.

    Zuständig: Kfz-Zulassungsstelle

  3. Finanzamt informieren

    Bei einem Wechsel des Finanzamtsbezirks ändert sich die Steuernummer. Die Steueridentifikationsnummer bleibt.

    Zuständig: Finanzamt

Die zuständigen Stellen finden

Zu diesen Ämtern brauchen Sie die Stelle an Ihrem Wohnort: