Ich ziehe um: welche Ämter, in welcher Reihenfolge
Das Wichtigste in Kürze
Nach dem Einzug bleiben zwei Wochen Zeit für die Anmeldung. Fahrzeug, Finanzamt und Rundfunkbeitrag folgen.
Schritt für Schritt
Wohnsitz anmelden
zwei Wochen
Innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der neuen Gemeinde (§ 17 Bundesmeldegesetz). Die Wohnungsgeberbestätigung stellt der Vermieter aus.
Zuständig: Bürgeramt
Fahrzeug ummelden
unverzüglich
Bei einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk. Das Kennzeichen darf in vielen Fällen mitkommen.
Zuständig: Kfz-Zulassungsstelle
Finanzamt informieren
Bei einem Wechsel des Finanzamtsbezirks ändert sich die Steuernummer. Die Steueridentifikationsnummer bleibt.
Zuständig: Finanzamt
Die zuständigen Stellen finden
Zu diesen Ämtern brauchen Sie die Stelle an Ihrem Wohnort: