Fahrzeug ummelden
Bei einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk. Das Kennzeichen darf in vielen Fällen mitkommen.
| Zuständig | Kfz-Zulassungsstelle |
|---|---|
| Gebühr | 27,10 Euro mit neuem Kennzeichen, 23,60 Euro mit dem bisherigen - online 12,10 beziehungsweise 9,90 Euro |
| Dauer | mit Termin meist am selben Tag |
| Frist | unverzüglich |
| Rechtsgrundlage | § 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung |
Gebühr nach Anlage zur GebOSt, Nummern 221.2, 221.9 und deren Online-Sätze.
Eine Ummeldung ist nötig, wenn sich Halter oder Zulassungsbezirk ändern - also beim Umzug in eine andere Stadt oder beim Kauf eines gebrauchten Fahrzeugs.
Das Kennzeichen dürfen Sie behalten, auch bundesweit. Das war früher anders und spart heute den Gang zum Schilderpräger.
Wer nur innerhalb derselben Gemeinde umzieht, muss das Fahrzeug nicht ummelden - es genügt die Adressänderung, die viele Zulassungsstellen gebührenfrei vornehmen.
Was Sie brauchen
- Personalausweis oder Reisepass
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II
- eVB-Nummer
- SEPA-Mandat
- Kennzeichenschilder, falls sie wechseln
So läuft es ab
Unterlagen sammeln
Zulassungsbescheinigung Teil I und II, eVB-Nummer, SEPA-Mandat, Ausweis.
Termin buchen
Wie bei jeder Zulassungssache meist Pflicht.
Ummeldung vornehmen
Neue Anschrift oder neuer Halter werden eingetragen.
Neue Papiere mitnehmen
Teil I wird neu ausgestellt, Teil II ergänzt.
Besondere Fälle
- Halterwechsel beim Gebrauchtwagenkauf
- Die Käuferin oder der Käufer meldet um. Der Verkäufer sollte den Verkauf der Zulassungsstelle anzeigen - sonst haftet er weiter.
- Umzug innerhalb der Gemeinde
- Keine Ummeldung nötig, nur die Adressänderung.
- Kennzeichen soll wechseln
- Möglich, aber nicht Pflicht. Dann brauchen Sie neue Schilder.
Worauf es ankommt
- Seit 2015 darf das Kennzeichen bundesweit mitgenommen werden.
- Ohne Ummeldung bleibt die Kfz-Steuer beim alten Bezirk gemeldet.
Häufige Fragen
- Muss ich mein Auto nach dem Umzug ummelden?
- Ja, wenn Sie in einen anderen Zulassungsbezirk ziehen. Innerhalb derselben Gemeinde genügt die Adressänderung.
- Darf ich mein Kennzeichen behalten?
- Ja, bundesweit.
Zuständige Stelle
Dieser Schritt läuft über die Kfz-Zulassungsstelle. Die Stelle an Ihrem Wohnort finden Sie hier:
Ebenfalls über die Kfz-Zulassungsstelle
- Fahrzeug zulassen Ich kaufe ein Auto
- Altes Fahrzeug abmelden Ich kaufe ein Auto
Gehört dazu
Weitere Schritte bei „Ich ziehe um":
- Wohnsitz anmelden zwei Wochen
- Finanzamt informieren