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Fahrzeug zulassen

Das Wichtigste in Kürze

Zugelassen wird dort, wo die Halterin oder der Halter wohnt - bei Firmen am Unternehmenssitz.

Das Wichtigste zu diesem Behördengang
ZuständigKfz-Zulassungsstelle
Gebühr30,00 Euro - online 12,80 Euro
Dauermit Termin meist am selben Tag
Rechtsgrundlage§ 6 Fahrzeug-Zulassungsverordnung

Gebühr nach Anlage zur GebOSt, Nummern 221.1 und 221.1.1.

Zugelassen wird ein Fahrzeug dort, wo die Halterin oder der Halter wohnt - bei Firmen am Sitz des Unternehmens. Die Zulassungsstelle prüft die Papiere, ordnet ein Kennzeichen zu und meldet die Daten an Versicherung und Finanzverwaltung weiter.

Ohne zwei Dinge geht nichts: die eVB-Nummer als Nachweis der Kfz-Haftpflicht - sie kommt von der Versicherung, meist binnen Minuten telefonisch oder online - und das SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer. Die Steuer wird ausschließlich per Lastschrift eingezogen; ohne Mandat wird nicht zugelassen.

Für viele Fahrzeuge ist die Zulassung inzwischen auch online möglich. Voraussetzung sind unversehrte Sicherheitscodes auf den Papieren und ein Ausweis mit Online-Funktion.

Was Sie brauchen

So läuft es ab

  1. eVB-Nummer besorgen

    Von Ihrer Kfz-Versicherung, meist sofort telefonisch oder online.

  2. Unterlagen prüfen

    Zulassungsbescheinigung Teil II, bei Gebrauchtwagen auch Teil I, Nachweis der Hauptuntersuchung, Ausweis, SEPA-Mandat.

  3. Termin vereinbaren

    Ohne Termin sind viele Zulassungsstellen gar nicht zugänglich.

  4. Kennzeichen wählen

    Wunschkennzeichen lassen sich vorab online reservieren - gegen Gebühr. Die Schilder prägt ein Betrieb in der Nähe.

  5. Zulassung abschließen

    Sie erhalten Zulassungsbescheinigung Teil I und die Plaketten auf den Schildern.

Besondere Fälle

Gebrauchtwagen aus einem anderen Bezirk
Kein Problem - das Kennzeichen darf bundesweit mitgenommen werden, wenn Sie es behalten möchten.
Zulassung für eine andere Person
Mit schriftlicher Vollmacht und dem Ausweis der Halterin oder des Halters möglich.
Fahrzeug ohne gültige Hauptuntersuchung
Die HU muss gültig sein. Ist sie abgelaufen, lassen Sie sie vor der Zulassung durchführen.
Saisonkennzeichen
Wird bei der Zulassung festgelegt: Steuer und Versicherung fallen nur für die gewählten Monate an.
Import aus dem Ausland
Zusätzlich nötig sind die Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier) oder ein Vollgutachten sowie gegebenenfalls Nachweise über die Zollabfertigung.

Worauf es ankommt

Häufige Fragen

Was ist eine eVB-Nummer?
Die elektronische Versicherungsbestätigung. Sie belegt, dass eine Kfz-Haftpflicht besteht, und wird von Ihrer Versicherung vergeben.
Kann ich mein Kennzeichen mitnehmen?
Ja, seit einigen Jahren bundesweit - auch bei einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk.
Brauche ich einen Termin?
In den meisten Zulassungsstellen ja. Ohne Termin ist ein Besuch oft gar nicht möglich.
Warum brauche ich ein SEPA-Mandat?
Die Kfz-Steuer wird ausschließlich per Lastschrift eingezogen. Ohne Mandat erfolgt keine Zulassung.

Zuständige Stelle

Dieser Schritt läuft über die Kfz-Zulassungsstelle. Die Stelle an Ihrem Wohnort finden Sie hier:

Ebenfalls über die Kfz-Zulassungsstelle

Gehört dazu

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