Fahrzeug zulassen
Zugelassen wird dort, wo die Halterin oder der Halter wohnt - bei Firmen am Unternehmenssitz.
| Zuständig | Kfz-Zulassungsstelle |
|---|---|
| Gebühr | 30,00 Euro - online 12,80 Euro |
| Dauer | mit Termin meist am selben Tag |
| Rechtsgrundlage | § 6 Fahrzeug-Zulassungsverordnung |
Gebühr nach Anlage zur GebOSt, Nummern 221.1 und 221.1.1.
Zugelassen wird ein Fahrzeug dort, wo die Halterin oder der Halter wohnt - bei Firmen am Sitz des Unternehmens. Die Zulassungsstelle prüft die Papiere, ordnet ein Kennzeichen zu und meldet die Daten an Versicherung und Finanzverwaltung weiter.
Ohne zwei Dinge geht nichts: die eVB-Nummer als Nachweis der Kfz-Haftpflicht - sie kommt von der Versicherung, meist binnen Minuten telefonisch oder online - und das SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer. Die Steuer wird ausschließlich per Lastschrift eingezogen; ohne Mandat wird nicht zugelassen.
Für viele Fahrzeuge ist die Zulassung inzwischen auch online möglich. Voraussetzung sind unversehrte Sicherheitscodes auf den Papieren und ein Ausweis mit Online-Funktion.
Was Sie brauchen
- Personalausweis oder Reisepass
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- eVB-Nummer
- SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer
- Hauptuntersuchung, falls fällig
So läuft es ab
eVB-Nummer besorgen
Von Ihrer Kfz-Versicherung, meist sofort telefonisch oder online.
Unterlagen prüfen
Zulassungsbescheinigung Teil II, bei Gebrauchtwagen auch Teil I, Nachweis der Hauptuntersuchung, Ausweis, SEPA-Mandat.
Termin vereinbaren
Ohne Termin sind viele Zulassungsstellen gar nicht zugänglich.
Kennzeichen wählen
Wunschkennzeichen lassen sich vorab online reservieren - gegen Gebühr. Die Schilder prägt ein Betrieb in der Nähe.
Zulassung abschließen
Sie erhalten Zulassungsbescheinigung Teil I und die Plaketten auf den Schildern.
Besondere Fälle
- Gebrauchtwagen aus einem anderen Bezirk
- Kein Problem - das Kennzeichen darf bundesweit mitgenommen werden, wenn Sie es behalten möchten.
- Zulassung für eine andere Person
- Mit schriftlicher Vollmacht und dem Ausweis der Halterin oder des Halters möglich.
- Fahrzeug ohne gültige Hauptuntersuchung
- Die HU muss gültig sein. Ist sie abgelaufen, lassen Sie sie vor der Zulassung durchführen.
- Saisonkennzeichen
- Wird bei der Zulassung festgelegt: Steuer und Versicherung fallen nur für die gewählten Monate an.
- Import aus dem Ausland
- Zusätzlich nötig sind die Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier) oder ein Vollgutachten sowie gegebenenfalls Nachweise über die Zollabfertigung.
Worauf es ankommt
- Zugelassen wird am Wohnsitz der Halterin oder des Halters, bei Firmen am Unternehmenssitz.
- Die eVB-Nummer gibt es von der Kfz-Versicherung, meist telefonisch oder online.
- Ohne SEPA-Mandat wird nicht zugelassen - die Kfz-Steuer wird nur per Lastschrift eingezogen.
Häufige Fragen
- Was ist eine eVB-Nummer?
- Die elektronische Versicherungsbestätigung. Sie belegt, dass eine Kfz-Haftpflicht besteht, und wird von Ihrer Versicherung vergeben.
- Kann ich mein Kennzeichen mitnehmen?
- Ja, seit einigen Jahren bundesweit - auch bei einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk.
- Brauche ich einen Termin?
- In den meisten Zulassungsstellen ja. Ohne Termin ist ein Besuch oft gar nicht möglich.
- Warum brauche ich ein SEPA-Mandat?
- Die Kfz-Steuer wird ausschließlich per Lastschrift eingezogen. Ohne Mandat erfolgt keine Zulassung.
Zuständige Stelle
Dieser Schritt läuft über die Kfz-Zulassungsstelle. Die Stelle an Ihrem Wohnort finden Sie hier:
Ebenfalls über die Kfz-Zulassungsstelle
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