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Ich kaufe ein Auto: welche Ämter, in welcher Reihenfolge

Das Wichtigste in Kürze

Zulassung am Wohnort, mit eVB-Nummer und SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer.

Schritt für Schritt

  1. Fahrzeug zulassen

    Zugelassen wird dort, wo die Halterin oder der Halter wohnt - bei Firmen am Unternehmenssitz.

    Zuständig: Kfz-Zulassungsstelle

  2. Altes Fahrzeug abmelden

    Die Außerbetriebsetzung beendet Steuer- und Versicherungspflicht. Das Kennzeichen bleibt bis zu zwölf Monate reserviert.

    Zuständig: Kfz-Zulassungsstelle

  3. Kraftfahrzeugsteuer

    mit der Zulassung

    Die Kfz-Steuer verwaltet seit dem 1. Juli 2014 die Zollverwaltung, nicht mehr das Finanzamt. Zuständig ist das Hauptzollamt, in dessen Bezirk der Halter wohnt. Ohne SEPA-Lastschriftmandat lässt sich ein Fahrzeug gar nicht zulassen (§ 13 Absatz 1 Kraftfahrzeugsteuergesetz).

    Zuständig: Hauptzollamt

Die zuständigen Stellen finden

Zu diesen Ämtern brauchen Sie die Stelle an Ihrem Wohnort: