Ich kaufe ein Auto: welche Ämter, in welcher Reihenfolge
Das Wichtigste in Kürze
Zulassung am Wohnort, mit eVB-Nummer und SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer.
Schritt für Schritt
Fahrzeug zulassen
Zugelassen wird dort, wo die Halterin oder der Halter wohnt - bei Firmen am Unternehmenssitz.
Zuständig: Kfz-Zulassungsstelle
Altes Fahrzeug abmelden
Die Außerbetriebsetzung beendet Steuer- und Versicherungspflicht. Das Kennzeichen bleibt bis zu zwölf Monate reserviert.
Zuständig: Kfz-Zulassungsstelle
Kraftfahrzeugsteuer
mit der Zulassung
Die Kfz-Steuer verwaltet seit dem 1. Juli 2014 die Zollverwaltung, nicht mehr das Finanzamt. Zuständig ist das Hauptzollamt, in dessen Bezirk der Halter wohnt. Ohne SEPA-Lastschriftmandat lässt sich ein Fahrzeug gar nicht zulassen (§ 13 Absatz 1 Kraftfahrzeugsteuergesetz).
Zuständig: Hauptzollamt
Die zuständigen Stellen finden
Zu diesen Ämtern brauchen Sie die Stelle an Ihrem Wohnort: