Hauptzollamt: Kfz-Steuer, Verbrauchsteuern und der zuständige Bezirk
Wir führen 75 Hauptzollämter in Deutschland mit Anschrift, Öffnungszeiten und Telefonnummer. Das Hauptzollamt ist die Ortsbehörde der Zollverwaltung: es erhebt die Kraftfahrzeugsteuer, die Verbrauchsteuern und die Einfuhrabgaben. Dort erledigen Sie: Kraftfahrzeugsteuer, Halterdaten ändern, Verbrauchsteuern, Schwarzarbeit melden.
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Hauptzollamt in Deutschland
75 Standorte. Ein Klick auf einen Punkt führt zur jeweiligen Seite. Karte über unseren eigenen Kartendienst - es werden keine Daten an fremde Anbieter übertragen. Kartendaten © OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL).
Die größten Städte
Was möchten Sie erledigen?
Was Sie hier erledigen können
Kraftfahrzeugsteuer
Die Kfz-Steuer verwaltet seit dem 1. Juli 2014 die Zollverwaltung, nicht mehr das Finanzamt. Zuständig ist das Hauptzollamt, in dessen Bezirk der Halter wohnt. Die Steuer wird per SEPA-Lastschrift für ein Jahr im Voraus abgebucht; für die Folgejahre ergeht im Regelfall kein neuer Bescheid.
Das brauchen Sie
Halterdaten ändern
Nach einem Umzug, einer Namensänderung oder einem Kontowechsel muss die geänderte Angabe beim Hauptzollamt ankommen. Die Meldung bei der Zulassungsstelle ersetzt sie nicht in jedem Fall.
Das brauchen Sie
Verbrauchsteuern
Energie-, Strom-, Tabak-, Alkohol- und Kaffeesteuer erhebt ebenfalls das Hauptzollamt. Hierher gehören auch Anträge auf Entlastung, etwa die Rückvergütung der Energiesteuer für Betriebe.
Das brauchen Sie
Schwarzarbeit melden
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit ist beim Hauptzollamt angesiedelt. Sie prüft Mindestlohn, Sozialabgaben und illegale Beschäftigung; Hinweise nimmt sie auch anonym entgegen.
Das brauchen Sie
Vor dem Gang zum Hauptzollamt
Sechs Punkte, bevor Sie schreiben, anrufen oder hinfahren. Zum Abhaken - die Häkchen werden nicht gespeichert.

Wann brauche ich das Hauptzollamt?
Vor dem Besuch
- Termin vorher vereinbaren - viele Stellen arbeiten ausschließlich mit Terminvergabe.
- Unterlagen im Original mitbringen, Kopien werden häufig nicht anerkannt.
- Gültigen Ausweis nicht vergessen; wer jemanden vertritt, braucht eine schriftliche Vollmacht.
- Zahlungsmittel prüfen: manche Kassen nehmen nur Karte, andere nur Bargeld.
- Hauptzollamt und Zollamt sind nicht dasselbe. Das Hauptzollamt ist die Behörde mit den Bescheiden; das Zollamt ist eine ihm nachgeordnete Dienststelle, bei der Sie Sendungen abholen und verzollen.
- Für die Kfz-Steuer gilt der Wohnsitz des Halters, nicht der Ort der Zulassung. Wer umzieht, wechselt damit unter Umständen das zuständige Hauptzollamt.
- Ohne SEPA-Lastschriftmandat lässt sich ein Fahrzeug nicht zulassen (§ 13 Abs. 1 Kraftfahrzeugsteuergesetz). Das Mandat geben Sie bei der Zulassungsbehörde ab, nicht beim Zoll.
- Kommt kein jährlicher Bescheid mehr, ist das kein Fehler: Nach dem ersten Bescheid wird die Steuer stillschweigend weiter abgebucht, solange sich nichts ändert.
Häufige Fragen
- Was ist der Unterschied zwischen Hauptzollamt und Zollamt?
- Das Hauptzollamt ist die Behörde, das Zollamt eine ihrer Dienststellen. Das Finanzverwaltungsgesetz nennt als örtliche Behörden des Bundes „die Hauptzollämter einschließlich ihrer Dienststellen (Zollämter)“ (§ 1 Nr. 3 FVG). Bescheide, Steuern, Anträge und Erstattungen laufen deshalb über das Hauptzollamt; eine Sendung holen Sie beim Zollamt ab.
- Warum kommt die Kfz-Steuer vom Zoll und nicht vom Finanzamt?
- Weil die Zollverwaltung sie seit dem 1. Juli 2014 verwaltet; bis dahin erledigten das die Finanzämter der Länder. Zuständig ist seither das Hauptzollamt, in dessen Bezirk die für Sie zuständige Zulassungsbehörde ihren Sitz hat (§ 1 Nr. 1 KraftStDV) - und die richtet sich nach Ihrem Wohnort, bei mehreren Wohnungen nach der Hauptwohnung (§ 75 Abs. 2 FZV). Das Finanzamt ist damit nicht mehr befasst.
- Muss ich ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen?
- Im Regelfall ja. Ein Fahrzeug darf nur zugelassen werden, wenn eine Ermächtigung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer vorliegt; darauf verzichtet wird nur bei erheblicher Härte für den Halter (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 KraftStG). Abgegeben wird das Mandat bei der Zulassungsbehörde, nicht beim Zoll.
- Kann ich ein Auto zulassen, wenn noch Kfz-Steuer offen ist?
- Nein. Die Zulassung darf erst erfolgen, wenn die Person keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände hat; ein Rückstand von weniger als 5 Euro steht ihr nicht entgegen (§ 13 Abs. 2 KraftStG). Die Zulassungsbehörde ruft die Rückstände elektronisch ab, bevor sie zulässt.
- Wofür ist das Hauptzollamt sonst zuständig?
- Für die Verbrauchsteuern auf Energie, Strom, Tabak, Alkohol und Kaffee, für Einfuhrabgaben, für die Vollstreckung von Forderungen des Bundes und für die Finanzkontrolle Schwarzarbeit. Strafrechtliche Ermittlungen führen dagegen die acht Zollfahndungsämter, nicht das Hauptzollamt.
- Wie viele Hauptzollämter gibt es, und warum finde ich mehrere Adressen für eines?
- Die Zollverwaltung unterhält 41 Hauptzollämter. Jedes ist eine eigene Behörde mit eigenem Bezirk, hat aber mehrere Dienstorte, Außenstellen und nachgeordnete Zollämter - deshalb stehen zu einem Hauptzollamt oft mehrere Anschriften. Über ihnen steht die Generalzolldirektion in Bonn als Bundesoberbehörde (§ 1 Nr. 2 FVG).
Hauptzollamt: Orte nach Bundesland
- Nordrhein-Westfalen 17
- Bayern 13
- Baden-Württemberg 8
- Niedersachsen 8
- Brandenburg 5
- Hessen 4
- Sachsen 3
- Sachsen-Anhalt 3
- Berlin 2
- Hamburg 2
- Mecklenburg-Vorpommern 2
- Rheinland-Pfalz 2
- Schleswig-Holstein 2
- Thüringen 2
- Bremen 1
- Saarland 1
Verwaltungsgrenzen: Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (VG250, Datenlizenz Deutschland - Namensnennung 2.0).