Polizei: Anzeige erstatten, Notruf 110 und die richtige Dienststelle
Wir führen 1.649 Polizeidienststellen in Deutschland mit Anschrift, Öffnungszeiten und Telefonnummer. Dienststellen der Polizei nehmen Anzeigen auf und sind Anlaufstelle bei Verlust, Diebstahl und Verkehrsunfällen. Dort erledigen Sie: Anzeige erstatten, Verlust oder Diebstahl melden.
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Polizei in Deutschland
1.649 Standorte. Ein Klick auf einen Punkt führt zur jeweiligen Seite. Karte über unseren eigenen Kartendienst - es werden keine Daten an fremde Anbieter übertragen. Kartendaten © OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL).
Die größten Städte
Was möchten Sie erledigen?
Was Sie hier erledigen können
Anzeige erstatten
Jede Dienststelle nimmt Anzeigen auf, unabhängig davon, wo die Tat geschah. Viele Länder bieten zusätzlich eine Onlinewache.
Das brauchen Sie
Verlust oder Diebstahl melden
Für den Ersatz von Ausweisen und für die Versicherung wird die polizeiliche Anzeige gebraucht.
Das brauchen Sie
Vor dem Gang zur Polizeidienststelle
Sieben Punkte, die aus einer Schilderung eine verwertbare Anzeige machen. Zum Abhaken - die Häkchen werden nicht gespeichert.

Wann brauche ich die Polizei?
Vor dem Besuch
- Termin vorher vereinbaren - viele Stellen arbeiten ausschließlich mit Terminvergabe.
- Unterlagen im Original mitbringen, Kopien werden häufig nicht anerkannt.
- Gültigen Ausweis nicht vergessen; wer jemanden vertritt, braucht eine schriftliche Vollmacht.
- Zahlungsmittel prüfen: manche Kassen nehmen nur Karte, andere nur Bargeld.
- Im Notfall immer 110 wählen - diese Seite ersetzt keinen Notruf.
- Anzeigen lassen sich in vielen Bundesländern auch online über die Internetwache erstatten.
- Für den Verlust von Ausweisen brauchen Sie die Verlustanzeige, um Ersatz zu beantragen.
Häufige Fragen
- Muss ich zu der Dienststelle, in deren Bezirk die Tat geschah?
- Nein. Anzeige und Strafantrag können bei jeder Staatsanwaltschaft, bei jeder Polizeidienststelle und bei jedem Amtsgericht angebracht werden. Die aufnehmende Stelle muss die Anzeige dokumentieren und leitet sie an die zuständige weiter. Wo Sie wohnen und wo die Tat geschah, spielt dafür keine Rolle.
- Wann wähle ich 110 und wann 112?
- 110 ist die Polizei, 112 sind Feuerwehr und Rettungsdienst, und 112 gilt in der gesamten EU. Beide Nummern sind für Fälle da, in denen sofort jemand kommen muss: laufende Straftat, Unfall, Gefahr für Leib und Leben. Für eine Anzeige von gestern, eine Auskunft oder eine Terminfrage ist die Dienststelle vor Ort zuständig, nicht der Notruf.
- Kann ich eine Anzeige wieder zurücknehmen?
- Die Strafanzeige nicht - die Staatsanwaltschaft ist verpflichtet, bei zureichenden Anhaltspunkten einzuschreiten, und danach nicht mehr auf Ihren Willen angewiesen. Den Strafantrag, den Delikte wie Hausfriedensbruch oder Beleidigung zusätzlich voraussetzen, können Sie bis zum rechtskräftigen Abschluss zurücknehmen - erneut stellen lässt er sich dann aber nicht mehr.
- Ich brauche eine Bestätigung für die Versicherung - bekomme ich die?
- Ja. Als Verletzter ist Ihnen auf Antrag der Eingang der Anzeige schriftlich zu bestätigen, und zwar mit einer kurzen Zusammenfassung zu Tatzeit, Tatort und angezeigter Tat. Versagt werden darf die Bestätigung nur, soweit sie den Untersuchungszweck gefährden würde. Verlangen Sie sie gleich bei der Aufnahme.
- Was passiert nach der Anzeige?
- Die Polizei ermittelt, entschieden wird aber bei der Staatsanwaltschaft: Sie erhebt Anklage, wenn die Ermittlungen genügenden Anlass bieten, und stellt das Verfahren andernfalls ein. Verhandelt wird danach je nach Schwere der Tat beim Amtsgericht oder beim Landgericht. Gestohlene Papiere ersetzt nicht die Polizei, sondern das Bürgeramt.
- Bekomme ich das polizeiliche Führungszeugnis bei der Polizei?
- Nein, trotz des Namens. Der Antrag ist bei der Meldebehörde zu stellen, also im Bürgeramt oder Rathaus; ausgestellt wird das Zeugnis vom Bundesamt für Justiz aus dem Bundeszentralregister. Vertreten lassen können Sie sich dabei nicht.
Polizei: Orte nach Bundesland
- Niedersachsen 288
- Baden-Württemberg 260
- Nordrhein-Westfalen 225
- Bayern 172
- Schleswig-Holstein 134
- Sachsen 110
- Hessen 83
- Rheinland-Pfalz 65
- Mecklenburg-Vorpommern 62
- Brandenburg 53
- Sachsen-Anhalt 43
- Thüringen 38
- Hamburg 31
- Saarland 30
- Berlin 26
- Bremen 18
Verwaltungsgrenzen: Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (VG250, Datenlizenz Deutschland - Namensnennung 2.0).
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