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Polizei: Anzeige erstatten, Notruf 110 und die richtige Dienststelle

Das Wichtigste in Kürze

Wir führen 1.649 Polizeidienststellen in Deutschland mit Anschrift, Öffnungszeiten und Telefonnummer. Dienststellen der Polizei nehmen Anzeigen auf und sind Anlaufstelle bei Verlust, Diebstahl und Verkehrsunfällen. Dort erledigen Sie: Anzeige erstatten, Verlust oder Diebstahl melden.

Polizei - Symbolbild
Auf dieser Seite10 Abschnitte

Polizei in Deutschland

1.649 Standorte. Ein Klick auf einen Punkt führt zur jeweiligen Seite. Karte über unseren eigenen Kartendienst - es werden keine Daten an fremde Anbieter übertragen. Kartendaten © OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL).

Die größten Städte

Was möchten Sie erledigen?

Was Sie hier erledigen können

Anzeige erstatten

Jede Dienststelle nimmt Anzeigen auf, unabhängig davon, wo die Tat geschah. Viele Länder bieten zusätzlich eine Onlinewache.

Das brauchen Sie

Gebühr
gebührenfrei
Dauer
je nach Andrang

Verlust oder Diebstahl melden

Für den Ersatz von Ausweisen und für die Versicherung wird die polizeiliche Anzeige gebraucht.

Das brauchen Sie

Gebühr
gebührenfrei
Dauer
meist sofort

Vor dem Gang zur Polizeidienststelle

Sieben Punkte, die aus einer Schilderung eine verwertbare Anzeige machen. Zum Abhaken - die Häkchen werden nicht gespeichert.

Polizeibeamter nimmt am Tresen einer Wache eine Anzeige auf
Eine Anzeige nimmt jede Dienststelle entgegen, auch außerhalb Ihres Wohnorts (§ 158 StPO). Für die Bestätigung mit Tatzeit und Tatort fragen Sie ausdrücklich.

Wann brauche ich die Polizei?

Vor dem Besuch

Häufige Fragen

Muss ich zu der Dienststelle, in deren Bezirk die Tat geschah?
Nein. Anzeige und Strafantrag können bei jeder Staatsanwaltschaft, bei jeder Polizeidienststelle und bei jedem Amtsgericht angebracht werden. Die aufnehmende Stelle muss die Anzeige dokumentieren und leitet sie an die zuständige weiter. Wo Sie wohnen und wo die Tat geschah, spielt dafür keine Rolle.
Wann wähle ich 110 und wann 112?
110 ist die Polizei, 112 sind Feuerwehr und Rettungsdienst, und 112 gilt in der gesamten EU. Beide Nummern sind für Fälle da, in denen sofort jemand kommen muss: laufende Straftat, Unfall, Gefahr für Leib und Leben. Für eine Anzeige von gestern, eine Auskunft oder eine Terminfrage ist die Dienststelle vor Ort zuständig, nicht der Notruf.
Kann ich eine Anzeige wieder zurücknehmen?
Die Strafanzeige nicht - die Staatsanwaltschaft ist verpflichtet, bei zureichenden Anhaltspunkten einzuschreiten, und danach nicht mehr auf Ihren Willen angewiesen. Den Strafantrag, den Delikte wie Hausfriedensbruch oder Beleidigung zusätzlich voraussetzen, können Sie bis zum rechtskräftigen Abschluss zurücknehmen - erneut stellen lässt er sich dann aber nicht mehr.
Ich brauche eine Bestätigung für die Versicherung - bekomme ich die?
Ja. Als Verletzter ist Ihnen auf Antrag der Eingang der Anzeige schriftlich zu bestätigen, und zwar mit einer kurzen Zusammenfassung zu Tatzeit, Tatort und angezeigter Tat. Versagt werden darf die Bestätigung nur, soweit sie den Untersuchungszweck gefährden würde. Verlangen Sie sie gleich bei der Aufnahme.
Was passiert nach der Anzeige?
Die Polizei ermittelt, entschieden wird aber bei der Staatsanwaltschaft: Sie erhebt Anklage, wenn die Ermittlungen genügenden Anlass bieten, und stellt das Verfahren andernfalls ein. Verhandelt wird danach je nach Schwere der Tat beim Amtsgericht oder beim Landgericht. Gestohlene Papiere ersetzt nicht die Polizei, sondern das Bürgeramt.
Bekomme ich das polizeiliche Führungszeugnis bei der Polizei?
Nein, trotz des Namens. Der Antrag ist bei der Meldebehörde zu stellen, also im Bürgeramt oder Rathaus; ausgestellt wird das Zeugnis vom Bundesamt für Justiz aus dem Bundeszentralregister. Vertreten lassen können Sie sich dabei nicht.

Polizei: Orte nach Bundesland

Schleswig-Holstein: 134 OrteHamburg: 31 OrteNiedersachsen: 288 OrteBremen: 18 OrteNordrhein-Westfalen: 225 OrteHessen: 83 OrteRheinland-Pfalz: 65 OrteBaden-Württemberg: 260 OrteBayern: 172 OrteSaarland: 30 OrteBerlin: 26 OrteBrandenburg: 53 OrteMecklenburg-Vorpommern: 62 OrteSachsen: 110 OrteSachsen-Anhalt: 43 OrteThüringen: 38 OrteSchlesw.-Holst.134Hamburg 31Niedersachsen288Bremen 18Nordrh.-Westf.225Hessen83Rheinl.-Pfalz65Baden-Württ.260Bayern172Saarland 30Berlin 26Brandenburg53Meckl.-Vorp.62Sachsen110Sachsen-Anh.43Thüringen38

Verwaltungsgrenzen: Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (VG250, Datenlizenz Deutschland - Namensnennung 2.0).

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