Agentur für Arbeit: arbeitsuchend melden, Fristen und Zuständigkeit
Wir führen 530 Agenturen für Arbeit in Deutschland mit Anschrift, Öffnungszeiten und Telefonnummer. Die Agentur für Arbeit zahlt Arbeitslosengeld, berät zur Berufswahl und vermittelt Stellen. Dort erledigen Sie: Arbeitslos melden, Berufsberatung.
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Agentur für Arbeit in Deutschland
530 Standorte. Ein Klick auf einen Punkt führt zur jeweiligen Seite. Karte über unseren eigenen Kartendienst - es werden keine Daten an fremde Anbieter übertragen. Kartendaten © OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL).
Die größten Städte
Was möchten Sie erledigen?
Was Sie hier erledigen können
Arbeitslos melden
Die Arbeitsuchendmeldung muss spätestens drei Monate vor Ende des Arbeitsverhältnisses erfolgen - bei kürzerer Frist binnen drei Tagen nach Kenntnis.
Das brauchen Sie
Berufsberatung
Beratung zu Ausbildung, Studium und beruflicher Neuorientierung.
Das brauchen Sie
Vor dem Gang zur Agentur für Arbeit
Sieben Punkte, die eine Sperrzeit und verlorene Tage verhindern. Zum Abhaken - die Häkchen werden nicht gespeichert.

Wann brauche ich die Agentur für Arbeit?
Vor dem Besuch
- Termin vorher vereinbaren - viele Stellen arbeiten ausschließlich mit Terminvergabe.
- Unterlagen im Original mitbringen, Kopien werden häufig nicht anerkannt.
- Gültigen Ausweis nicht vergessen; wer jemanden vertritt, braucht eine schriftliche Vollmacht.
- Zahlungsmittel prüfen: manche Kassen nehmen nur Karte, andere nur Bargeld.
- Melden Sie sich arbeitsuchend, sobald Sie von der Beendigung wissen - eine verspätete Meldung kann eine Sperrzeit auslösen.
- Arbeitsuchend und arbeitslos sind zwei verschiedene Meldungen; die zweite ist erst ab dem ersten Tag ohne Beschäftigung möglich.
Häufige Fragen
- Agentur für Arbeit oder Jobcenter - wer zahlt was?
- Die Agentur für Arbeit zahlt Arbeitslosengeld, das Jobcenter die Grundsicherung. Arbeitslosengeld ist eine Versicherungsleistung nach dem SGB III und setzt Beitragszeiten voraus. Wer keinen oder keinen ausreichenden Anspruch hat, bekommt Grundsicherungsgeld nach dem SGB II, und dafür ist das Jobcenter zuständig. Beide sitzen häufig im selben Haus, sind aber getrennte Stellen.
- Was passiert, wenn ich mich zu spät arbeitsuchend melde?
- Es tritt eine Sperrzeit von einer Woche ein. Die verspätete Arbeitsuchendmeldung ist versicherungswidriges Verhalten nach § 159 Absatz 1 Satz 2 Nummer 9 SGB III, die Dauer steht in § 159 Absatz 6 SGB III. In dieser Woche ruht der Anspruch, und die Anspruchsdauer verkürzt sich um dieselbe Zahl von Tagen (§ 148 Absatz 1 Nummer 3 SGB III). Die Meldung ist spätestens drei Monate vor dem Ende fällig, bei späterer Kenntnis binnen drei Tagen.
- Muss ich zur Arbeitslosmeldung persönlich vorsprechen?
- Nein. Nach § 141 Absatz 1 SGB III melden Sie sich elektronisch im Fachportal der Bundesagentur oder persönlich bei der zuständigen Agentur. Beides ist gleichwertig. Ist die Agentur am ersten Tag der Beschäftigungslosigkeit nicht dienstbereit, wirkt eine Meldung am nächsten Diensttag auf diesen Tag zurück.
- Kann ich mich erst am ersten Tag ohne Arbeit arbeitslos melden?
- Nein, Sie können früher dran sein. § 141 Absatz 1 Satz 3 SGB III lässt die Arbeitslosmeldung ausdrücklich zu, solange die Arbeitslosigkeit innerhalb der nächsten drei Monate zu erwarten ist. Das nimmt Druck vom ersten Tag, ersetzt aber die Arbeitsuchendmeldung nicht - das sind zwei getrennte Meldungen.
- Ich ziehe um - muss ich das der Agentur für Arbeit melden?
- Ja, und zwar unverzüglich. Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, muss Änderungen in den Verhältnissen sofort mitteilen (§ 60 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 SGB I). Zuständig ist nach § 327 Absatz 1 SGB III die Agentur am Wohnsitz zum Zeitpunkt, an dem der Anspruch entsteht; auf Ihren Antrag kann eine andere Agentur für zuständig erklärt werden (§ 327 Absatz 2 SGB III). Die neue Anschrift melden Sie zusätzlich beim Bürgeramt.
- Wie melde ich mich bei der Agentur für Arbeit wieder ab?
- Indem Sie die neue Beschäftigung unverzüglich mitteilen, unter Nennung des Arbeitgebers und seines Sitzes (§ 38 Absatz 3 Satz 1 SGB III). Tun Sie das nicht, erlischt die Wirkung der Arbeitslosmeldung trotzdem mit der Arbeitsaufnahme (§ 141 Absatz 3 Nummer 2 SGB III) - und zu viel gezahltes Arbeitslosengeld müssen Sie zurückzahlen. Eine formlose Abmeldung ohne Angabe des neuen Arbeitsverhältnisses reicht nicht.
Agentur für Arbeit: Orte nach Bundesland
- Nordrhein-Westfalen 88
- Bayern 78
- Niedersachsen 69
- Baden-Württemberg 59
- Rheinland-Pfalz 45
- Hessen 40
- Sachsen 28
- Schleswig-Holstein 25
- Thüringen 23
- Brandenburg 22
- Sachsen-Anhalt 22
- Mecklenburg-Vorpommern 16
- Saarland 7
- Bremen 4
- Berlin 3
- Hamburg 1
Verwaltungsgrenzen: Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (VG250, Datenlizenz Deutschland - Namensnennung 2.0).