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Agentur für Arbeit Templin

BrandenburgKreis UckermarkAußenstelle
Das Wichtigste in Kürze

Zuständig für Templin ist die Agentur für Arbeit, Friedrich-Engels-Straße, 17268 Templin. Telefon +49 800 4555500.

Was möchten Sie erledigen?

Auf dieser Seite12 Abschnitte

Öffnungszeiten

Für diese Stelle liegen uns keine Öffnungszeiten vor. Bitte rufen Sie vorher an oder sehen Sie auf der Seite des Trägers nach - wir geben hier lieber nichts an, als etwas Falsches.

Anschrift und Kontakt

Agentur für ArbeitFriedrich-Engels-Straße
17268 Templin

Anschrift und Koordinaten stammen aus OpenStreetMap, ergänzt um Angaben aus Kartendiensten. Prüfen Sie im Zweifel telefonisch, ob Ihr Anliegen dort bearbeitet wird.

Lage und Anfahrt

Karte über unseren eigenen Kartendienst - es werden keine Daten an fremde Anbieter übertragen. Kartendaten © OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL), Aufbereitung Protomaps · Route berechnen

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Wer ist hier zuständig?

Der Zuschnitt folgt eigenen Bezirken, die sich nicht an Kreisgrenzen halten. Im Zweifel fragen Sie dort nach, ob Sie richtig sind.

Was Sie hier erledigen können

Arbeitslos melden

Die Arbeitsuchendmeldung muss spätestens drei Monate vor Ende des Arbeitsverhältnisses erfolgen - bei kürzerer Frist binnen drei Tagen nach Kenntnis.

Mitbringen
Personalausweis · Arbeitsbescheinigung · Kündigung oder Aufhebungsvertrag
Gebühr
gebührenfrei
Dauer
Bescheid meist binnen weniger Wochen

Berufsberatung

Beratung zu Ausbildung, Studium und beruflicher Neuorientierung.

Mitbringen
Zeugnisse, soweit vorhanden
Gebühr
gebührenfrei
Dauer
Termin nach Absprache

Wann brauche ich die Agentur für Arbeit?

Vor dem Besuch

  • Termin vorher vereinbaren - viele Stellen arbeiten ausschließlich mit Terminvergabe.
  • Unterlagen im Original mitbringen, Kopien werden häufig nicht anerkannt.
  • Gültigen Ausweis nicht vergessen; wer jemanden vertritt, braucht eine schriftliche Vollmacht.
  • Zahlungsmittel prüfen: manche Kassen nehmen nur Karte, andere nur Bargeld.
  • Melden Sie sich arbeitsuchend, sobald Sie von der Beendigung wissen - eine verspätete Meldung kann eine Sperrzeit auslösen.
  • Arbeitsuchend und arbeitslos sind zwei verschiedene Meldungen; die zweite ist erst ab dem ersten Tag ohne Beschäftigung möglich.
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Für welche Orte gilt das?

Diese Stelle ist für alle zuständig, die in einer dieser Gemeinden mit Hauptwohnsitz gemeldet sind:

AngermündeBoitzenburger LandBrüssowGartz (Oder)Gartz (Oder)LychenMilmersdorfMittenwaldeNordwestuckermarkPrenzlauSchwedt/OderUckerland

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Häufige Fragen

Wann muss ich mich arbeitsuchend melden?
Spätestens drei Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses. Erfahren Sie später davon, gilt eine Frist von drei Tagen ab Kenntnis.
Brauche ich einen Termin?
Das regelt jede Behörde selbst. Rufen Sie vorher an, bevor Sie hinfahren.
Muss ich zur Behörde meines Wohnorts?
Ja. Zuständig ist die Behörde an Ihrem Hauptwohnsitz. Wer umgezogen ist, wendet sich an die Behörde des neuen Wohnorts.

Stimmt hier etwas nicht?

Öffnungszeiten ändern sich, Ämter ziehen um, Zuständigkeiten werden neu zugeschnitten. Wenn Ihnen auf dieser Seite etwas veraltet oder falsch vorkommt - oder wenn Sie in der Behörde selbst arbeiten und Angaben ergänzen möchten - sagen Sie uns Bescheid. Wir prüfen jede Meldung von Hand.

Angaben ändern oder ergänzen
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