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Arbeitsuchend melden

Das Wichtigste in Kürze

Spätestens drei Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses (§ 38 Absatz 1 SGB III). Wer später erfährt, hat drei Tage ab Kenntnis. Eine verspätete Meldung kann eine Sperrzeit auslösen.

Das Wichtigste zu diesem Behördengang
ZuständigAgentur für Arbeit
Gebührgebührenfrei
DauerMeldung sofort wirksam
Fristdrei Monate vorher
Rechtsgrundlage§ 38 Absatz 1 SGB III

Zwei Meldungen sind nötig, und sie werden häufig verwechselt. Die Arbeitsuchendmeldung erfolgt, solange das Arbeitsverhältnis noch läuft - spätestens drei Monate vor dem Ende (§ 38 Absatz 1 SGB III). Die Arbeitslosmeldung ist eine eigene, zweite Meldung und erst ab dem ersten Tag ohne Beschäftigung möglich.

Wer die erste Frist versäumt, riskiert eine Sperrzeit von einer Woche. Das klingt harmlos, bedeutet aber eine Woche ohne Arbeitslosengeld - und die Anspruchsdauer verkürzt sich entsprechend.

Erfahren Sie erst später von der Beendigung, etwa bei einer fristlosen Kündigung, gilt eine Frist von drei Tagen ab Kenntnis.

Was Sie brauchen

So läuft es ab

  1. Sofort nach Kenntnis melden

    Online über die Angebote der Bundesagentur, telefonisch oder persönlich.

  2. Termin zur Beratung wahrnehmen

    Die Agentur lädt zu einem Gespräch ein - es ist verbindlich.

  3. Unterlagen einreichen

    Arbeitsbescheinigung, Lebenslauf, Zeugnisse.

  4. Zum Ende des Arbeitsverhältnisses arbeitslos melden

    Das ist der zweite, getrennte Schritt - erst ab dem ersten Tag ohne Beschäftigung möglich.

Besondere Fälle

Fristlose Kündigung
Dann gilt die Dreitagesfrist ab Kenntnis, nicht die Dreimonatsfrist.
Befristeter Vertrag
Auch hier zählt das absehbare Ende - melden Sie sich drei Monate vorher arbeitsuchend.
Aufhebungsvertrag
Vorsicht: Er kann eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen auslösen. Lassen Sie sich vorher beraten.
Ich habe schon eine neue Stelle
Dann entfällt die Meldung nicht automatisch - erst wenn die neue Beschäftigung lückenlos anschließt.

Worauf es ankommt

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen arbeitsuchend und arbeitslos melden?
Arbeitsuchend meldet man sich, solange das Arbeitsverhältnis noch läuft. Arbeitslos meldet man sich erst ab dem ersten Tag ohne Beschäftigung. Das sind zwei getrennte Vorgänge.
Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?
Es droht eine Sperrzeit von einer Woche: kein Arbeitslosengeld und eine entsprechend kürzere Anspruchsdauer.
Kann ich mich online melden?
Ja, die Arbeitsuchendmeldung ist online möglich. Für die Arbeitslosmeldung verlangen viele Agenturen persönliche Vorsprache.

Zuständige Stelle

Dieser Schritt läuft über die Agentur für Arbeit. Die Stelle an Ihrem Wohnort finden Sie hier:

Gehört dazu

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