Arbeitslos melden
Das ist die zweite, eigene Meldung - möglich erst ab dem ersten Tag ohne Beschäftigung.
| Zuständig | Agentur für Arbeit |
|---|---|
| Gebühr | gebührenfrei |
| Dauer | Bescheid meist binnen weniger Wochen |
| Frist | ab dem ersten Tag |
Die Arbeitslosmeldung ist die zweite und eigenständige Meldung - sie ersetzt die Arbeitsuchendmeldung nicht und ist erst ab dem ersten Tag ohne Beschäftigung möglich, keinen Tag früher.
Erst mit ihr entsteht der Anspruch auf Arbeitslosengeld. Wer sie hinauszögert, verliert Tage - gezahlt wird ab dem Tag der Meldung, nicht rückwirkend.
Viele Agenturen verlangen für diesen Schritt persönliche Vorsprache. Den Antrag auf Arbeitslosengeld können Sie danach online nachreichen.
Was Sie brauchen
- Personalausweis
- Arbeitsbescheinigung des Arbeitgebers
- Sozialversicherungsnachweis
So läuft es ab
Termin für den ersten Tag sichern
Vereinbaren Sie ihn schon während der Kündigungsfrist.
Persönlich melden
Am ersten Tag ohne Beschäftigung, mit Ausweis.
Arbeitsbescheinigung einreichen
Der Arbeitgeber übermittelt sie elektronisch; fehlt sie, verzögert das die Zahlung.
Antrag auf Arbeitslosengeld stellen
Online oder auf Papier.
Bescheid prüfen
Bemessungszeitraum und Anspruchsdauer nachrechnen; Widerspruch ist binnen eines Monats möglich.
Besondere Fälle
- Der erste Tag fällt auf ein Wochenende
- Melden Sie sich am nächsten Werktag - das wirkt auf den ersten Tag zurück.
- Krankheit zu Beginn
- Auch dann melden. Arbeitsunfähigkeit schließt den Anspruch nicht aus, es gelten Sonderregeln.
- Abfindung erhalten
- Sie führt nicht automatisch zu einer Sperrzeit, kann den Anspruch aber ruhen lassen, wenn die Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde.
- Neue Stelle in Sicht
- Melden Sie sich trotzdem - jeder Tag ohne Meldung ist ein Tag ohne Leistung.
Worauf es ankommt
- Möglich erst ab dem ersten Tag ohne Beschäftigung, nicht früher.
- Die Meldung ist persönlich vorzunehmen; den Antrag auf Arbeitslosengeld kann man online nachreichen.
Zuständige Stelle
Dieser Schritt läuft über die Agentur für Arbeit. Die Stelle an Ihrem Wohnort finden Sie hier:
Gehört dazu
Weitere Schritte bei „Ich verliere meine Arbeit":
- Arbeitsuchend melden drei Monate vorher
- Bürgergeld beantragen