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Arbeitslos melden

Das Wichtigste in Kürze

Das ist die zweite, eigene Meldung - möglich erst ab dem ersten Tag ohne Beschäftigung.

Das Wichtigste zu diesem Behördengang
ZuständigAgentur für Arbeit
Gebührgebührenfrei
DauerBescheid meist binnen weniger Wochen
Fristab dem ersten Tag

Die Arbeitslosmeldung ist die zweite und eigenständige Meldung - sie ersetzt die Arbeitsuchendmeldung nicht und ist erst ab dem ersten Tag ohne Beschäftigung möglich, keinen Tag früher.

Erst mit ihr entsteht der Anspruch auf Arbeitslosengeld. Wer sie hinauszögert, verliert Tage - gezahlt wird ab dem Tag der Meldung, nicht rückwirkend.

Viele Agenturen verlangen für diesen Schritt persönliche Vorsprache. Den Antrag auf Arbeitslosengeld können Sie danach online nachreichen.

Was Sie brauchen

So läuft es ab

  1. Termin für den ersten Tag sichern

    Vereinbaren Sie ihn schon während der Kündigungsfrist.

  2. Persönlich melden

    Am ersten Tag ohne Beschäftigung, mit Ausweis.

  3. Arbeitsbescheinigung einreichen

    Der Arbeitgeber übermittelt sie elektronisch; fehlt sie, verzögert das die Zahlung.

  4. Antrag auf Arbeitslosengeld stellen

    Online oder auf Papier.

  5. Bescheid prüfen

    Bemessungszeitraum und Anspruchsdauer nachrechnen; Widerspruch ist binnen eines Monats möglich.

Besondere Fälle

Der erste Tag fällt auf ein Wochenende
Melden Sie sich am nächsten Werktag - das wirkt auf den ersten Tag zurück.
Krankheit zu Beginn
Auch dann melden. Arbeitsunfähigkeit schließt den Anspruch nicht aus, es gelten Sonderregeln.
Abfindung erhalten
Sie führt nicht automatisch zu einer Sperrzeit, kann den Anspruch aber ruhen lassen, wenn die Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde.
Neue Stelle in Sicht
Melden Sie sich trotzdem - jeder Tag ohne Meldung ist ein Tag ohne Leistung.

Worauf es ankommt

Zuständige Stelle

Dieser Schritt läuft über die Agentur für Arbeit. Die Stelle an Ihrem Wohnort finden Sie hier:

Gehört dazu

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