Bürgergeld beantragen
Wenn kein oder kein ausreichender Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht. Der Antrag wirkt ab dem Monatsersten.
| Zuständig | Jobcenter |
|---|---|
| Gebühr | gebührenfrei |
| Dauer | Bearbeitung mehrere Wochen |
Bürgergeld beantragen Sie beim Jobcenter - nicht bei der Agentur für Arbeit. Beide sitzen oft im selben Gebäude, sind aber getrennt zuständig: Die Agentur zahlt Arbeitslosengeld aus Beiträgen, das Jobcenter die Grundsicherung.
Der Antrag wirkt ab dem Ersten des Monats, in dem er gestellt wird. Stellen Sie ihn deshalb lieber formlos und früh - Unterlagen können Sie nachreichen.
Berücksichtigt wird die gesamte Bedarfsgemeinschaft: alle Personen im Haushalt, die füreinander einstehen. Deren Einkommen und Vermögen zählen mit.
Was Sie brauchen
- Personalausweis
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Mietvertrag und Nebenkostenabrechnung
- Nachweise über Einkommen
So läuft es ab
Antrag stellen
Online, telefonisch oder persönlich - notfalls formlos, um das Datum zu sichern.
Unterlagen zusammenstellen
Kontoauszüge der letzten drei Monate, Mietvertrag, Nebenkostenabrechnung, Einkommensnachweise aller im Haushalt.
Termin wahrnehmen
Das Jobcenter lädt zu einem Gespräch; Termine sind verbindlich.
Bescheid prüfen
Rechnen Sie ihn nach. Gegen Fehler ist binnen eines Monats Widerspruch möglich.
Besondere Fälle
- Ich habe noch Anspruch auf Arbeitslosengeld
- Dann ist die Agentur für Arbeit zuständig. Reicht das Geld nicht, kann ergänzendes Bürgergeld dazukommen.
- Ich arbeite, verdiene aber zu wenig
- Aufstockendes Bürgergeld ist möglich; ein Teil des Einkommens bleibt anrechnungsfrei.
- Ich bin Studierende oder Auszubildender
- In der Regel ausgeschlossen - dafür gibt es BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe.
- Der Bescheid ist falsch
- Widerspruch binnen eines Monats, schriftlich beim Jobcenter.
Worauf es ankommt
- Der Antrag wirkt ab dem Ersten des Monats, in dem er gestellt wird - Unterlagen können nachgereicht werden.
- Zuständig ist das Jobcenter, nicht die Agentur für Arbeit.
Zuständige Stelle
Dieser Schritt läuft über das Jobcenter. Die Stelle an Ihrem Wohnort finden Sie hier:
Gehört dazu
Weitere Schritte bei „Ich verliere meine Arbeit":
- Arbeitsuchend melden drei Monate vorher
- Arbeitslos melden ab dem ersten Tag
- Kündigungsschutzklage erheben drei Wochen ab Zugang