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Bürgergeld beantragen

Das Wichtigste in Kürze

Wenn kein oder kein ausreichender Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht. Der Antrag wirkt ab dem Monatsersten.

Das Wichtigste zu diesem Behördengang
ZuständigJobcenter
Gebührgebührenfrei
DauerBearbeitung mehrere Wochen

Bürgergeld beantragen Sie beim Jobcenter - nicht bei der Agentur für Arbeit. Beide sitzen oft im selben Gebäude, sind aber getrennt zuständig: Die Agentur zahlt Arbeitslosengeld aus Beiträgen, das Jobcenter die Grundsicherung.

Der Antrag wirkt ab dem Ersten des Monats, in dem er gestellt wird. Stellen Sie ihn deshalb lieber formlos und früh - Unterlagen können Sie nachreichen.

Berücksichtigt wird die gesamte Bedarfsgemeinschaft: alle Personen im Haushalt, die füreinander einstehen. Deren Einkommen und Vermögen zählen mit.

Was Sie brauchen

So läuft es ab

  1. Antrag stellen

    Online, telefonisch oder persönlich - notfalls formlos, um das Datum zu sichern.

  2. Unterlagen zusammenstellen

    Kontoauszüge der letzten drei Monate, Mietvertrag, Nebenkostenabrechnung, Einkommensnachweise aller im Haushalt.

  3. Termin wahrnehmen

    Das Jobcenter lädt zu einem Gespräch; Termine sind verbindlich.

  4. Bescheid prüfen

    Rechnen Sie ihn nach. Gegen Fehler ist binnen eines Monats Widerspruch möglich.

Besondere Fälle

Ich habe noch Anspruch auf Arbeitslosengeld
Dann ist die Agentur für Arbeit zuständig. Reicht das Geld nicht, kann ergänzendes Bürgergeld dazukommen.
Ich arbeite, verdiene aber zu wenig
Aufstockendes Bürgergeld ist möglich; ein Teil des Einkommens bleibt anrechnungsfrei.
Ich bin Studierende oder Auszubildender
In der Regel ausgeschlossen - dafür gibt es BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe.
Der Bescheid ist falsch
Widerspruch binnen eines Monats, schriftlich beim Jobcenter.

Worauf es ankommt

Zuständige Stelle

Dieser Schritt läuft über das Jobcenter. Die Stelle an Ihrem Wohnort finden Sie hier:

Gehört dazu

Weitere Schritte bei „Ich verliere meine Arbeit":