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Standesamt: Eheschließung, Urkunden und Zuständigkeit

Das Wichtigste in Kürze

Wir führen 722 Standesämter in Deutschland mit Anschrift, Öffnungszeiten und Telefonnummer. Das Standesamt beurkundet Geburt, Eheschließung und Tod und stellt die zugehörigen Urkunden aus. Dort erledigen Sie: Eheschließung anmelden, Geburtsurkunde beantragen, Sterbefall beurkunden.

Standesamt - Symbolbild
Auf dieser Seite12 Abschnitte

Fällt der Begriff Standesamt, denken die meisten Menschen sofort an eine Eheschließung, schließlich verleiht erst eine standesamtliche Hochzeit einer Partnerschaft einen offiziellen Charakter. Selbst wenn bereits eine kirchliche Trauung stattgefunden hat, gelten die Partner vor dem Gesetz noch als unverheiratet, solange sie sich nicht auch standesamtlich das Ja-Wort gegeben haben. Die Standesämter in Deutschland sind jedoch längst nicht nur Institutionen zur offiziellen und vor allem rechtswirksamen Eheschließung, sondern nehmen im behördlichen Alltag noch viele weitere Aufgaben wahr. Dementsprechend ergeben sich nicht nur für heiratswillige Bürgerinnen und Bürger Berührungspunkte mit dem Standesamt.

Die Aufgaben des Standesamtes

Die meisten Menschen denken vor allem in Zusammenhang mit Hochzeiten ans Standesamt und nehmen so zuweilen an, dass sich diese Behörde ausschließlich um Eheschließungen kümmert. Dem ist aber nicht so, denn grundsätzlich decken die Standesämter die Bereiche Geburt, Eheschließung und Tod ab. Dementsprechend sind Standesbeamte in den unterschiedlichsten Lebenslagen die richtigen Ansprechpartner. Dies verdeutlichen auch die facettenreichen Aufgaben der Standesämter, die sich folgendermaßen zusammenfassen lassen:

Tipps für den Umgang mit dem Standesamt

Bürgerinnen und Bürger können im Laufe ihres Lebens immer wieder mit dem Standesamt in Kontakt kommen und sollten stets bemüht sein, den damit verbundenen Behördengang bestmöglich abzuwickeln. Im Folgenden gibt es sieben Tipps für den Umgang mit dem Standesamt. Obgleich sich diese Liste noch weiter fortführen ließe, gewinnen Bürger/innen anhand der Ausführungen einen guten Eindruck davon, worauf es ankommt.

Diese Dinge können Sie beim Standesamt auch erledigen

Der erste Schritt besteht typischerweise darin, zu ergründen, wofür die Standesämter in der Bundesrepublik Deutschland zuständig sind. Ob man dort an der richtigen Adresse ist, hängt schließlich davon ab, ob das jeweilige Anliegen in den Amtsbereich des Standesamtes fällt. Grundsätzlich trifft dies auf die folgenden Dinge zu:

In Abhängigkeit von der Struktur und Organisation der kommunalen Verwaltung vor Ort können einzelne Dinge auch beim Bürgeramt beziehungsweise im Bürgerbüro erledigt werden. Grundsätzlich liegt die Zuständigkeit aber beim Standesamt.

Dieses Standesamt ist für Sie zuständig

Wer festgestellt hat, dass er sich mit seinem spezifischen Anliegen an das Standesamt wenden muss, stellt sich die Frage, welches Standesamt zuständig ist. In Deutschland existieren Hunderte Standesämter, die aber allesamt über ein festgelegtes Einzugsgebiet verfügen. Welches Standesamt die richtige Adresse ist, ergibt sich folglich aus dem Wohnsitz der Bürgerin beziehungsweise des Bürgers. In vielen Fällen ist das Standesamt gemeinsam mit der restlichen Kommunalverwaltung im örtlichen Rathaus beheimatet, so dass eine lange Suche entfällt. Zuweilen ist es aber auch außerhalb gelegen und verfügt dementsprechend über eine eigene Besucheradresse.

Informieren Sie sich über die Öffnungszeiten des Standesamtes

Mit der Adresse allein ist es aber noch nicht getan, schließlich will man nicht vor verschlossenen Türen stehen und sollte sich aus diesem Grund über die Öffnungszeiten des örtlichen Standesamtes informieren. Zu diesem Zweck kann man telefonisch direkt beim Standesamt nachfragen oder sich beispielsweise im Rathaus erkundigen. Sehr auskunftsfreudig kommt außerdem die Website der Stadtverwaltung daher, die unter anderem auch einen standesamtlichen Bereich beherbergt.

Kümmern Sie sich frühzeitig um einen Termin beim Standesamt

All diejenigen, die direkt beim Standesamt die Öffnungszeiten erfragen, sollten bei dieser Gelegenheit auch einen Termin vereinbaren. Insbesondere in Zusammenhang mit einer geplanten Eheschließung ist es wichtig, einen geeigneten Termin für die standesamtliche Hochzeit zu finden. Aber schon zuvor steht mindestens ein Termin beim Standesamt an, da zunächst das sogenannte Aufgebot bestellt werden muss, das mittlerweile jedoch durch die Anmeldung der Eheschließung ersetzt wurde. Geht es um einen anderweitigen Personenstandsfall, also eine Geburt oder einen Sterbefall, macht es ebenfalls Sinn, vorab einen Termin zu vereinbaren.

Nutzen Sie gegebenenfalls die Online-Terminbuchung des Standesamtes

Ohne Termin beim Standesamt vorstellig zu werden, um Personenstandssachen zu regeln, ist im Allgemeinen keine gute Idee und führt zumeist dazu, dass man wieder weggeschickt wird, um zu einem anderen Termin zu erscheinen. Solch zusätzliche Wege kann man sich sparen, indem man einfach zum Telefonhörer greift und einen Termin ausmacht. In Zeiten der Digitalisierung und des E-Government bieten immer mehr Standesämter zudem die Möglichkeit einer Online-Terminbuchung. Per Mausklick kann man so einen Wunschtermin reservieren.

Diese Unterlagen sollten Sie zum Standesamt mitbringen

Mit leeren Händen sollten Bürger/innen in der Regel nicht beim Standesamt auftauchen, denn so müssen sie dann unverrichteter Dinge von dannen ziehen. Stattdessen sollten sie sich vorab informieren, welche Unterlagen mitzubringen sind. Gegebenenfalls ist eine Nachfrage im Vorfeld des Termins angezeigt. Dabei stellt man fest, dass je nach Anliegen unterschiedliche Papiere erforderlich sind. Wer beispielsweise seinen Nachwuchs ins Geburtenregister eintragen und eine Geburtsurkunde ausstellen lassen möchte, muss die vom Krankenhaus ausgestellte Geburtsanzeige vorlegen. Zudem sind zumindest Passkopien der Eltern sowie gegebenenfalls die Eheurkunde vorzulegen. Soll dahingegen ein Sterbefall beurkundet werden, benötigt das Standesamt die Sterbeanzeige, den Nachweis des letzten Wohnsitzes des Verstorbenen, die ärztliche Todesbescheinigung sowie alle relevanten Personenstandsurkunden. Geht es um eine Eheschließung, müssen beide Partner mindestens ihre gültigen Personalausweise oder Reisepässe vorlegen. Meldebescheinigungen, beglaubigte Abschriften aus dem Geburtenbuch, gegebenenfalls die Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners, die Geburtsurkunden der gemeinsamen Kinder und auch eine aktuelle Eheurkunde können ebenfalls erforderlich sein.

Mit diesen Kosten müssen Sie beim Standesamt rechnen

Die Ausstellung von Urkunden ist stets mit Kosten verbunden und verursacht Gebühren von beispielsweise 5 Euro bis 25 Euro, wobei dies von Standesamt zu Standesamt variieren kann. Auch für die Trauung werden Gebühren fällig, die stärker variieren können. Zuweilen wird ein dreistelliger Betrag fällig, der im Zuge der Eheschließung an das Standesamt zu entrichten ist.

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Standesamt in Deutschland

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Die größten Städte

Was möchten Sie erledigen?

Was Sie hier erledigen können

Eheschließung anmelden

Die Anmeldung erfolgt beim Standesamt des Wohnorts - geheiratet werden darf danach bundesweit.

Das brauchen Sie

Gebühr
je nach Bundesland und Kommune verschieden
Dauer
die Anmeldung gilt sechs Monate

Geburtsurkunde beantragen

Zuständig ist immer das Standesamt des Geburtsorts, nicht das des Wohnorts.

Das brauchen Sie

Gebühr
landesrechtlich verschieden
Dauer
oft sofort, per Post wenige Tage

Sterbefall beurkunden

Der Tod ist dem Standesamt des Sterbeorts spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag anzuzeigen (§ 28 Personenstandsgesetz).

Das brauchen Sie

Gebühr
landesrechtlich verschieden
Dauer
meist am selben Tag

Vor dem Gang zum Standesamt

Sieben Punkte, die einen zweiten Weg ersparen. Zum Abhaken - die Häkchen werden nicht gespeichert.

Standesamtlicher Trauraum mit aufgeschlagenem Registerbuch auf dem Tisch
Das Standesamt führt die Personenstandsregister. Geburtenregister 110 Jahre, Eheregister 80, Sterberegister 30 - danach übernimmt das Archiv.

Wann brauche ich das Standesamt?

Vor dem Besuch

Häufige Fragen

Welches Standesamt ist für meine Geburtsurkunde zuständig?
Das Standesamt, bei dem der Registereintrag geführt wird - also das des Geburtsorts, nicht das Ihres heutigen Wohnorts. Ein anderes Standesamt darf die Urkunde nur ausstellen, wenn es elektronisch auf dieses Register zugreifen kann. Fragen Sie danach, bevor Sie hinfahren.
Muss ich dort heiraten, wo ich wohne?
Nein. Zuständig für die Eheschließung ist jedes deutsche Standesamt. Die Anmeldung dagegen läuft über das Standesamt Ihres Wohnorts; es prüft die Voraussetzungen und leitet die Unterlagen an den Trauort weiter.
Wie lange gilt die Anmeldung zur Eheschließung?
Sechs Monate, gerechnet ab der Mitteilung des Standesamts, dass der Eheschließung kein Hindernis entgegensteht. Verstreicht diese Zeit, ohne dass geheiratet wurde, bedarf es erneut der Anmeldung und der Prüfung der Voraussetzungen - mit den Unterlagen und in der Regel mit der Gebühr noch einmal.
Welche Fristen gelten bei Geburt und Sterbefall?
Eine Geburt ist binnen einer Woche anzuzeigen, ein Sterbefall spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag - jeweils beim Standesamt des Ereignisorts. In der Praxis übernehmen das die Klinik und das Bestattungsunternehmen. Den Erbschein beantragen Sie danach beim Amtsgericht, das Kindergeld bei der Familienkasse.
Wer darf eine Personenstandsurkunde beantragen?
Die Person, auf die sich der Eintrag bezieht, deren Ehegatten und Lebenspartner sowie Vorfahren und Abkömmlinge - Antrag stellen kann, wer über 16 Jahre alt ist. Alle anderen müssen ein rechtliches Interesse glaubhaft machen; für Geschwister genügt bei Geburts- und Sterberegistern ein berechtigtes Interesse.
Bekomme ich auch eine Urkunde von 1900 noch beim Standesamt?
Meist nicht mehr. Geburtenregister werden 110 Jahre fortgeführt, Eheregister 80 Jahre, Sterberegister 30 Jahre. Danach kommen die Bücher ins Archiv - für ältere Einträge wenden Sie sich an das Stadt-, Kreis- oder Landesarchiv, nicht an das Standesamt.

Standesamt: Orte nach Bundesland

Schleswig-Holstein: 20 OrteHamburg: 12 OrteNiedersachsen: 75 OrteBremen: 3 OrteNordrhein-Westfalen: 119 OrteHessen: 67 OrteRheinland-Pfalz: 48 OrteBaden-Württemberg: 100 OrteBayern: 85 OrteSaarland: 8 OrteBerlin: 13 OrteBrandenburg: 31 OrteMecklenburg-Vorpommern: 32 OrteSachsen: 48 OrteSachsen-Anhalt: 27 OrteThüringen: 34 OrteSchlesw.-Holst.20Hamburg 12Niedersachsen75Bremen 3Nordrh.-Westf.119Hessen67Rheinl.-Pfalz48Baden-Württ.100Bayern85Saarland 8Berlin 13Brandenburg31Meckl.-Vorp.32Sachsen48Sachsen-Anh.27Thüringen34

Verwaltungsgrenzen: Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (VG250, Datenlizenz Deutschland - Namensnennung 2.0).

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