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Wir heiraten: welche Ämter, in welcher Reihenfolge

Das Wichtigste in Kürze

Die Anmeldung läuft über das Standesamt des Wohnorts und gilt sechs Monate.

Schritt für Schritt

  1. Eheschließung anmelden

    gilt sechs Monate

    Beim Standesamt des Wohnorts. Geheiratet werden darf danach bundesweit. Die Anmeldung gilt sechs Monate (§ 13 Personenstandsgesetz).

    Zuständig: Standesamt

  2. Geburtsurkunde beantragen

    Beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister - zuständig ist das Standesamt des Geburtsorts, nicht des Wohnorts.

    Zuständig: Standesamt

  3. Ausweis ändern lassen

    Wer den Namen ändert, braucht neue Ausweisdokumente.

    Zuständig: Bürgeramt

  4. Namen ändern lassen

    Ausweis oder Pass und Fahrzeugpapiere: unverzüglich

    Mit dem neuen Ehenamen werden Personalausweis und Reisepass ungültig (§ 28 PAuswG, § 11 PassG) - sie müssen neu beantragt werden. Der Führerschein muss dagegen nicht geändert werden, der Fahrzeugschein schon; Finanzamt, Rentenversicherung und Krankenkasse erfahren den Namen über die Meldebehörde.

    Zuständig: Bürgeramt

Die zuständigen Stellen finden

Zu diesen Ämtern brauchen Sie die Stelle an Ihrem Wohnort: