Wir heiraten: welche Ämter, in welcher Reihenfolge
Die Anmeldung läuft über das Standesamt des Wohnorts und gilt sechs Monate.
Schritt für Schritt
Eheschließung anmelden
gilt sechs Monate
Beim Standesamt des Wohnorts. Geheiratet werden darf danach bundesweit. Die Anmeldung gilt sechs Monate (§ 13 Personenstandsgesetz).
Zuständig: Standesamt
Geburtsurkunde beantragen
Beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister - zuständig ist das Standesamt des Geburtsorts, nicht des Wohnorts.
Zuständig: Standesamt
Ausweis ändern lassen
Wer den Namen ändert, braucht neue Ausweisdokumente.
Zuständig: Bürgeramt
Namen ändern lassen
Ausweis oder Pass und Fahrzeugpapiere: unverzüglich
Mit dem neuen Ehenamen werden Personalausweis und Reisepass ungültig (§ 28 PAuswG, § 11 PassG) - sie müssen neu beantragt werden. Der Führerschein muss dagegen nicht geändert werden, der Fahrzeugschein schon; Finanzamt, Rentenversicherung und Krankenkasse erfahren den Namen über die Meldebehörde.
Zuständig: Bürgeramt
Die zuständigen Stellen finden
Zu diesen Ämtern brauchen Sie die Stelle an Ihrem Wohnort: