Wir heiraten: welche Ämter, in welcher Reihenfolge
Das Wichtigste in Kürze
Die Anmeldung läuft über das Standesamt des Wohnorts und gilt sechs Monate.
Schritt für Schritt
Eheschließung anmelden
gilt sechs Monate
Beim Standesamt des Wohnorts. Geheiratet werden darf danach bundesweit. Die Anmeldung gilt sechs Monate (§ 13 Personenstandsgesetz).
Zuständig: Standesamt
Geburtsurkunde beantragen
Beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister - zuständig ist das Standesamt des Geburtsorts, nicht des Wohnorts.
Zuständig: Standesamt
Ausweis ändern lassen
Wer den Namen ändert, braucht neue Ausweisdokumente.
Zuständig: Bürgeramt
Die zuständigen Stellen finden
Zu diesen Ämtern brauchen Sie die Stelle an Ihrem Wohnort: