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Wir heiraten: welche Ämter, in welcher Reihenfolge

Das Wichtigste in Kürze

Die Anmeldung läuft über das Standesamt des Wohnorts und gilt sechs Monate.

Schritt für Schritt

  1. Eheschließung anmelden

    gilt sechs Monate

    Beim Standesamt des Wohnorts. Geheiratet werden darf danach bundesweit. Die Anmeldung gilt sechs Monate (§ 13 Personenstandsgesetz).

    Zuständig: Standesamt

  2. Geburtsurkunde beantragen

    Beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister - zuständig ist das Standesamt des Geburtsorts, nicht des Wohnorts.

    Zuständig: Standesamt

  3. Ausweis ändern lassen

    Wer den Namen ändert, braucht neue Ausweisdokumente.

    Zuständig: Bürgeramt

Die zuständigen Stellen finden

Zu diesen Ämtern brauchen Sie die Stelle an Ihrem Wohnort: