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Eheschließung anmelden

Das Wichtigste in Kürze

Beim Standesamt des Wohnorts. Geheiratet werden darf danach bundesweit. Die Anmeldung gilt sechs Monate (§ 13 Personenstandsgesetz).

Das Wichtigste zu diesem Behördengang
ZuständigStandesamt
Gebührje nach Bundesland und Kommune verschieden
Dauerdie Anmeldung gilt sechs Monate
Fristgilt sechs Monate
Rechtsgrundlage§ 13 Absatz 4 Personenstandsgesetz

Die Anmeldung erfolgt beim Standesamt des Wohnorts - auch dann, wenn Sie anderswo heiraten möchten. Nach der Prüfung dürfen Sie bundesweit vor jedem Standesamt heiraten.

Die Anmeldung gilt sechs Monate. Verstreicht die Frist, ohne dass die Ehe geschlossen wurde, muss sie wiederholt werden (§ 13 Absatz 4 Personenstandsgesetz).

Welche Unterlagen nötig sind, hängt vom Einzelfall ab: Vorehen, Kinder, ausländische Staatsangehörigkeit. Rufen Sie vorher an - das erspart einen zweiten Termin.

Was Sie brauchen

So läuft es ab

  1. Termin beim Standesamt vereinbaren

    Für die Anmeldung selbst, nicht für die Trauung.

  2. Urkunden beschaffen

    Beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister, erweiterte Meldebescheinigung, bei Vorehen der Nachweis der Auflösung.

  3. Gemeinsam anmelden

    Beide Partner sollten erscheinen; ist das nicht möglich, geht es mit Vollmacht.

  4. Trautermin festlegen

    Beliebte Termine sind Monate im Voraus vergeben.

  5. Namensführung klären

    Ob und welchen Ehenamen Sie führen, erklären Sie beim Standesamt - später ist es aufwendiger.

Besondere Fälle

Heirat in einer anderen Stadt
Möglich. Die Anmeldung bleibt beim Wohnort-Standesamt, das die Unterlagen an den Trauort weiterleitet.
Ein Partner ist ausländische Staatsangehörige
Dann kommen weitere Nachweise dazu, teils mit Apostille und Übersetzung. Manche Fälle müssen dem Oberlandesgericht vorgelegt werden - das dauert.
Vorherige Ehe
Nachweis der Auflösung durch Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde.
Gemeinsame Kinder
Geburtsurkunden mitbringen - so lässt sich die Namensführung gleich mitklären.

Worauf es ankommt

Häufige Fragen

Wie lange gilt die Anmeldung?
Sechs Monate (§ 13 Absatz 4 Personenstandsgesetz). Danach ist sie zu wiederholen.

Zuständige Stelle

Dieser Schritt läuft über das Standesamt. Die Stelle an Ihrem Wohnort finden Sie hier:

Ebenfalls über das Standesamt

Gehört dazu

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