Eheschließung anmelden
Beim Standesamt des Wohnorts. Geheiratet werden darf danach bundesweit. Die Anmeldung gilt sechs Monate (§ 13 Personenstandsgesetz).
| Zuständig | Standesamt |
|---|---|
| Gebühr | je nach Bundesland und Kommune verschieden |
| Dauer | die Anmeldung gilt sechs Monate |
| Frist | gilt sechs Monate |
| Rechtsgrundlage | § 13 Absatz 4 Personenstandsgesetz |
Die Anmeldung erfolgt beim Standesamt des Wohnorts - auch dann, wenn Sie anderswo heiraten möchten. Nach der Prüfung dürfen Sie bundesweit vor jedem Standesamt heiraten.
Die Anmeldung gilt sechs Monate. Verstreicht die Frist, ohne dass die Ehe geschlossen wurde, muss sie wiederholt werden (§ 13 Absatz 4 Personenstandsgesetz).
Welche Unterlagen nötig sind, hängt vom Einzelfall ab: Vorehen, Kinder, ausländische Staatsangehörigkeit. Rufen Sie vorher an - das erspart einen zweiten Termin.
Was Sie brauchen
- Personalausweis oder Reisepass beider Partner
- beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister
- erweiterte Meldebescheinigung
- bei Vorehen: Nachweis der Auflösung
So läuft es ab
Termin beim Standesamt vereinbaren
Für die Anmeldung selbst, nicht für die Trauung.
Urkunden beschaffen
Beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister, erweiterte Meldebescheinigung, bei Vorehen der Nachweis der Auflösung.
Gemeinsam anmelden
Beide Partner sollten erscheinen; ist das nicht möglich, geht es mit Vollmacht.
Trautermin festlegen
Beliebte Termine sind Monate im Voraus vergeben.
Namensführung klären
Ob und welchen Ehenamen Sie führen, erklären Sie beim Standesamt - später ist es aufwendiger.
Besondere Fälle
- Heirat in einer anderen Stadt
- Möglich. Die Anmeldung bleibt beim Wohnort-Standesamt, das die Unterlagen an den Trauort weiterleitet.
- Ein Partner ist ausländische Staatsangehörige
- Dann kommen weitere Nachweise dazu, teils mit Apostille und Übersetzung. Manche Fälle müssen dem Oberlandesgericht vorgelegt werden - das dauert.
- Vorherige Ehe
- Nachweis der Auflösung durch Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde.
- Gemeinsame Kinder
- Geburtsurkunden mitbringen - so lässt sich die Namensführung gleich mitklären.
Worauf es ankommt
- Angemeldet wird beim Standesamt des Wohnorts, geheiratet werden darf danach bundesweit.
- Beliebte Termine sind Monate im Voraus vergeben.
Häufige Fragen
- Wie lange gilt die Anmeldung?
- Sechs Monate (§ 13 Absatz 4 Personenstandsgesetz). Danach ist sie zu wiederholen.
Zuständige Stelle
Dieser Schritt läuft über das Standesamt. Die Stelle an Ihrem Wohnort finden Sie hier:
Ebenfalls über das Standesamt
- Geburt beurkunden Wir bekommen ein Kind
- Sterbefall anzeigen Ein Angehöriger ist gestorben
- Sterbeurkunden Ein Angehöriger ist gestorben
Gehört dazu
Weitere Schritte bei „Wir heiraten":