Ämter.INFO
Unabhängiges Informationsangebot - kein Amt und keine Behörde

Sterbeurkunden

Das Wichtigste in Kürze

Mehrere Ausfertigungen bestellen - Versicherungen, Banken und Rentenstellen verlangen jeweils eine eigene.

Das Wichtigste zu diesem Behördengang
ZuständigStandesamt
Gebührlandesrechtlich verschieden
Daueroft sofort

Die Sterbeurkunde stellt das Standesamt aus, das den Sterbefall beurkundet hat - also das am Sterbeort. Ausgestellt wird sie nach der Anzeige des Sterbefalls.

Rechnen Sie mit fünf bis zehn Ausfertigungen. Rentenversicherung, Krankenkasse, Banken, Versicherungen, Vermieter und das Nachlassgericht verlangen jeweils ein eigenes Original - Kopien werden meist nicht anerkannt.

Antragsberechtigt sind Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlinge. Andere brauchen ein rechtliches Interesse und müssen es darlegen.

Was Sie brauchen

So läuft es ab

  1. Anzahl abschätzen

    Gehen Sie eher großzügig heran - Nachbestellungen kosten erneut.

  2. Beim Standesamt bestellen

    Persönlich, schriftlich oder online; oft übernimmt das Bestattungsunternehmen die Bestellung mit.

  3. Berechtigung nachweisen

    Ausweis und gegebenenfalls Nachweis der Verwandtschaft.

  4. Urkunden verteilen

    Behalten Sie eine für die eigenen Unterlagen zurück.

Besondere Fälle

Für die Rentenversicherung
Sie verlangt eine besondere Ausfertigung für Sozialversicherungszwecke - fragen Sie beim Standesamt danach, sie ist oft gebührenfrei.
Nachbestellung
Jederzeit möglich, das Register wird dauerhaft geführt.
Todesfall im Ausland
Die Urkunde stammt aus dem Sterbeland; für deutsche Zwecke ist oft eine Übersetzung mit Apostille nötig.

Worauf es ankommt

Häufige Fragen

Wie viele Sterbeurkunden brauche ich?
Fünf bis zehn. Rentenversicherung, Krankenkasse, Banken, Versicherungen, Vermieter und das Nachlassgericht verlangen jeweils ein Original.
Wer darf sie beantragen?
Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlinge. Andere müssen ein rechtliches Interesse darlegen.
Gibt es eine kostenfreie Ausfertigung?
Für Sozialversicherungszwecke - etwa für die Rentenversicherung - stellt das Standesamt oft eine gebührenfreie Ausfertigung aus. Fragen Sie ausdrücklich danach.
Kann ich später nachbestellen?
Ja, jederzeit. Das Register wird dauerhaft geführt.

Zuständige Stelle

Dieser Schritt läuft über das Standesamt. Die Stelle an Ihrem Wohnort finden Sie hier:

Ebenfalls über das Standesamt

Gehört dazu

Weitere Schritte bei „Ein Angehöriger ist gestorben":