Sterbeurkunden
Mehrere Ausfertigungen bestellen - Versicherungen, Banken und Rentenstellen verlangen jeweils eine eigene.
| Zuständig | Standesamt |
|---|---|
| Gebühr | landesrechtlich verschieden |
| Dauer | oft sofort |
Die Sterbeurkunde stellt das Standesamt aus, das den Sterbefall beurkundet hat - also das am Sterbeort. Ausgestellt wird sie nach der Anzeige des Sterbefalls.
Rechnen Sie mit fünf bis zehn Ausfertigungen. Rentenversicherung, Krankenkasse, Banken, Versicherungen, Vermieter und das Nachlassgericht verlangen jeweils ein eigenes Original - Kopien werden meist nicht anerkannt.
Antragsberechtigt sind Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlinge. Andere brauchen ein rechtliches Interesse und müssen es darlegen.
Was Sie brauchen
- Personalausweis
- Nachweis der Angehörigeneigenschaft
So läuft es ab
Anzahl abschätzen
Gehen Sie eher großzügig heran - Nachbestellungen kosten erneut.
Beim Standesamt bestellen
Persönlich, schriftlich oder online; oft übernimmt das Bestattungsunternehmen die Bestellung mit.
Berechtigung nachweisen
Ausweis und gegebenenfalls Nachweis der Verwandtschaft.
Urkunden verteilen
Behalten Sie eine für die eigenen Unterlagen zurück.
Besondere Fälle
- Für die Rentenversicherung
- Sie verlangt eine besondere Ausfertigung für Sozialversicherungszwecke - fragen Sie beim Standesamt danach, sie ist oft gebührenfrei.
- Nachbestellung
- Jederzeit möglich, das Register wird dauerhaft geführt.
- Todesfall im Ausland
- Die Urkunde stammt aus dem Sterbeland; für deutsche Zwecke ist oft eine Übersetzung mit Apostille nötig.
Worauf es ankommt
- Bestellen Sie mehrere Ausfertigungen: Versicherungen, Banken, Rentenstellen und das Nachlassgericht verlangen jeweils eine eigene.
- Für die Bestattung genügt zunächst die Todesbescheinigung.
Häufige Fragen
- Wie viele Sterbeurkunden brauche ich?
- Fünf bis zehn. Rentenversicherung, Krankenkasse, Banken, Versicherungen, Vermieter und das Nachlassgericht verlangen jeweils ein Original.
- Wer darf sie beantragen?
- Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlinge. Andere müssen ein rechtliches Interesse darlegen.
- Gibt es eine kostenfreie Ausfertigung?
- Für Sozialversicherungszwecke - etwa für die Rentenversicherung - stellt das Standesamt oft eine gebührenfreie Ausfertigung aus. Fragen Sie ausdrücklich danach.
- Kann ich später nachbestellen?
- Ja, jederzeit. Das Register wird dauerhaft geführt.
Zuständige Stelle
Dieser Schritt läuft über das Standesamt. Die Stelle an Ihrem Wohnort finden Sie hier:
Ebenfalls über das Standesamt
- Eheschließung anmelden Wir heiraten
- Geburtsurkunde beantragen Wir heiraten
- Geburt beurkunden Wir bekommen ein Kind
Gehört dazu
Weitere Schritte bei „Ein Angehöriger ist gestorben":
- Sterbefall anzeigen dritter Werktag
- Erbschein beantragen